Teilkaskoschutz fürs Motorrad: immer gut abgesichert
- Motorradversicherungen - von Verivox empfohlen
- Die Teilkasko – sinnvoller Zusatzschutz
- Teilkasko mit Unterschieden im Detail
- Lohnt sich eine Selbstbeteiligung bei der Teilkasko?
- Was ist besser – Vollkasko oder Teilkasko?
Das Wichtigste in Kürze
- Die Teilkasko deckt Kosten für Schäden, die nicht selbst oder nicht durch Dritte am Motorrad verursacht werden.
- Bei dem Risikoeinschluss "Tierkollision" bestehen deutliche Unterschiede zwischen den Versicherern.
- Zeitgemäße Policen übernehmen nicht nur die Kosten für Marderbissschäden, sondern dehnen die Kostenübernahme auf Tierbisse generell und die Folgeschäden aus.
Die Teilkasko – sinnvoller Zusatzschutz
Während die Kfz-Haftpflichtversicherung vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, um ein Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen zu dürfen, handelt es sich bei der Teilkasko um eine freiwillige Absicherung. Im Gegensatz zur Vollkasko übernimmt die Teilkasko beim Motorrad nicht die Kosten, die durch selbstverschuldete Schäden auftreten. Die Leistungen der Teilkasko greifen bei Schäden am Motorrad, die durch
- Feuer
- Sturm
- Hagel
- Explosion
- Überschwemmung
- Tierkollision
hervorgerufen werden. In Ergänzung greift die Teilkaskoversicherung auch, wenn das Motorrad gestohlen wird.
Teilkasko mit Unterschieden im Detail
Ein Blick in den Motorradversicherungsvergleich zeigt, dass die Prämie nicht unbedingt das ausschlaggebende Auswahlkriterium für eine Motorradversicherung sein sollte. Gerade im Zusammenhang mit dem Versicherungsschutz für Schäden bei Tierkollisionen gibt es gravierende Unterschiede.
Bis vor einigen Jahren war es üblich, dass Tierschäden nur Kollisionen mit Haarwild eingeschlossen hatten. Damit war die Leistung auf Unfälle mit Rehen, Hirschen, Wildschweinen, Muffelwild, Füchsen und Hasen begrenzt. Bären und Wölfe zählten auch dazu, allerdings waren sie in den Köpfen der Versicherungsnehmer weniger präsent.
Inzwischen wurde der Wildschadenbegriff zum Vorteil der Versicherungsnehmer aufgeweicht. Einige Anbieter schließen mittlerweile auch Schäden durch Kollisionen mit Kühen oder Schafen mit ein. Die ersten Gesellschaften sind jedoch dazu übergegangen, nicht mehr von Wildschäden zu sprechen oder die Tierarten zu definieren. Die Rede ist nur noch von Tierschäden. Das schließt Schäden durch Zusammenstöße mit Katze und Hunden oder großen Vögeln mit ein. Mit dieser Definition des Tierschadens erhält der Motorradhalter umfassenden Versicherungsschutz.
Marderbissschäden, Folgeschäden oder Tierbisse allgemein?
Im Zusammenhang mit dem Begriff Marderbiss haben sich bei der Teilkasko ebenfalls neue Definitionen zu Gunsten der Versicherungsnehmer ergeben. Traditionell hat die Teilkasko die Kosten für durch Marderbisse beschädigte Schläuche oder Kabel übernommen. Diese Aufwendungen, beispielsweise für einen Ölschlauch, sind vergleichsweise moderat. Deutlich teurer werden jedoch potenzielle Folgeschäden, beispielsweise durch austretendes Öl und einen daraus resultierenden Kolbenfresser.
Zeitgemäße Policen sehen nicht nur die Erstattung für den Ölschlauch vor, sondern übernehmen bis zu einer gewissen Obergrenze auch die Kosten für die Beseitigung der Folgeschäden. Hier lohnt sich ein Blick auf die Höhe der Maximierung. Versicherer benötigen Neuerungen, um sich im Konkurrenzkampf zumindest für einen kurzen Zeitraum von den Mitbewerbern abzusetzen. Bei einer dieser Neuerungen in der Teilkaskoversicherung handelt es sich um die Erweiterung von Marderbissschäden auf Tierbissschäden allgemein. Das bedeutet, dass die Kosten für Bissschäden von Nagetieren generell ersetzt werden.
Diebstahl – Neuwert oder Zeitwert
Die Teilkasko kommt auch für den finanziellen Ausgleich auf, wenn das Motorrad gestohlen wurde. Deutliche Unterschiede zeigen sich hier bei der Neuwerterstattung. Es macht einen Unterschied, ob der Neuwert nur in den ersten sechs Monaten oder bis zu 18 Monate nach Erstzulassung gezahlt wird.
Die Neuwertklausel ist das eine. Aber auch ein gebraucht erworbenes Motorrad kann teuer sein und gestohlen werden. In diesem Fall empfiehlt sich ein Versicherer, der auch den Kaufpreis für eine Maschine aus zweiter Hand bei Diebstahl erstattet. Allerdings finden sich bei einem Versicherungsvergleich auch in diesem Fall deutliche Unterschiede in Bezug auf Dauer, innerhalb der Versicherungsschutz besteht.
Lohnt sich eine Selbstbeteiligung bei der Teilkasko?
Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung kennt die Teilkasko keinen Schadensfreiheitsrabatt. Es ist also nicht möglich, die Prämie durch unfallfreies oder schadensfreies Fahren zu senken. Der Hintergrund ist, dass die Teilkasko keine Schäden abdeckt, die der Motorradhalter selbst verursacht, er folglich nicht durch eine Herabstufung "bestraft" werden kann.
Die einzige Möglichkeit, die Prämie für die Teilkaskoversicherung zu reduzieren, liegt darin, eine Selbstbeteiligung (kurz SB) zu vereinbaren. Selbstbeteiligungen sind in unterschiedlicher Höhe möglich. In der Regel lauten sie auf 150 Euro, 300 Euro, 500 Euro oder auch mehr. Ob eine Teilkasko mit SB von mehr als 500 Euro bei einem Motorrad jedoch Sinn macht, bleibt fraglich.
Was ist besser – Vollkasko oder Teilkasko?
Vor dem Hintergrund, dass die Tarifierungen unterschiedliche Risiken abdecken, lässt sich diese Frage nicht ohne weiteres beantworten. Die Vollkasko schließt zwar automatisch die Teilkaskoleistungen mit ein, zielt aber auf andere Umstände ab.
Die Motorradvollkaskoversicherung übernimmt die Kosten für Schäden, welche der Fahrer am Motorrad ohne Einwirkung Dritter selbst verursacht. Dabei kann es sein, dass die Maschine beim Aufbocken umfällt und beschädigt wird, oder er einen Unfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer verursacht. Bei der Entscheidung Vollkasko oder Teilkasko steht im Vordergrund, wie hoch der Fahrer das Risiko einschätzt, dass er sein Motorrad selbst beschädigt.