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Unfall ohne Motorradschutzkleidung: Hat das rechtliche Folgen?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Viele Biker fragen sich, ob ein Unfall ohne Motorradschutzkleidung rechtliche Konsequenzen hat. Denn insbesondere an heißen Sommertagen und auf kurzen Strecken verzichtet der eine oder andere auf das Tragen einer Lederschutzkombi. Ob ein solches Verhalten aus rechtlicher Sicht Folgen hat, beantwortet dieser Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt keine Bestimmungen, die Motorradfahrer zum Tragen von Schutzkleidung (abgesehen vom Helm) verpflichten.
  • Da Biker ein wesentlich höheres Verletzungsrisiko als Autofahrer haben, sollten sie stets geeignete Funktionskleidung tragen.
  • Bei einem Unfall ohne Motorradschutzkleidung kann die Versicherung auf Fahrlässigkeit plädieren und Leistungen kürzen oder sogar ganz verweigern.
  • Wer ohne geeignete Schutzkleidung fährt und in einen Unfall verwickelt wird, erhält unter Umständen vom Gericht weniger Schmerzensgeld zugesprochen.

Keine gesetzliche Verpflichtung zum Tragen von Motorradschutzkleidung

Jeder Motorradfahrer weiß, dass er laut Paragraph 21a Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) einen Helm tragen muss. Darin heißt es: „Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.“ Es existiert allerdings kein Gesetz, das das Tragen von Schutzkleidung vorschreibt.

Trotzdem niemals auf Schutzkleidung verzichten

Auch wenn es keine diesbezügliche Vorschrift gibt, sollten Sie beim Fahren stets Motorradschutzkleidung tragen, und zwar aus mehreren Gründen. Ein wichtiges Argument für Schutzkleidung ist, dass Biker ein höheres Unfallrisiko haben als Autofahrer. Im Jahr 2018 verunglückten etwa 45.000 Kraftradfahrer im Straßenverkehr. Während auf 1.000 zugelassene Krafträder durchschnittlich etwa sieben Verunglückte kommen, sind es bei Pkw fünf. Noch stärker fallen die Unterschiede bei den tödlichen Verletzungen aus:

  • Motorradfahrer: 14 durch Unfälle getötete Personen auf 100.000 zugelassene Maschinen
  • Autofahrer: 3 durch Unfälle getötete Personen auf 100.000 zugelassene Fahrzeuge

Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes verdeutlichen, dass die Unfallfolgen bei Motorradfahrern wesentlich schwerwiegender sind und dass sie ein mehr als viermal so hohes Risiko haben, im Straßenverkehr tödlich zu verunglücken. Dieser hohe Wert geht vor allem darauf zurück, dass Motorradfahrer bei einem Crash nahezu ungeschützt sind.

Gewöhnliche Hosen, T-Shirts und Jacken bieten einem Biker bei einem Sturz keinerlei Schutz. Anders sieht dies bei gepolsterten Jacken und Hosen sowie verstärkten Schuhen aus. Diese Kleidungsstücke senken das Risiko, dass es bei einem Unfall zu schwerwiegenden Abschürfungen, Brüchen oder inneren Verletzungen kommt. Ein Unfall ohne Motorradschutzbekleidung kann jedoch nicht nur schwerere Verletzungen zur Folge haben, sondern er hat auch Auswirkungen auf eine mögliche Entschädigungszahlung.

Unfall ohne Motorradschutzkleidung: Folgen für die Schadensregulierung

Stellt sich bei der Prüfung eines Unfallhergangs heraus, dass der Motorradfahrer ohne Schutzkleidung unterwegs war, kann die Versicherung die Leistungen kürzen. Im schlimmsten Fall wertet sie das fahrlässige Verhalten sogar als Vertragsverletzung und verweigert daraufhin die Kostenübernahme. Dies gilt selbst für Unfälle, in denen ein Fremdverschulden vorlag. Schließlich ist allgemein bekannt, dass das Verletzungsrisiko bei einem Unfall ohne Motorradschutzkleidung signifikant ansteigt.

Falls ein Motorradunfall zu einer Beschädigung geeigneter Funktionskleidung führt, gestaltet es sich für die Versicherung übrigens schwierig, Abzüge zu rechtfertigen. Ein solche Situation lässt sich nämlich nicht als nachlässiges Verhalten des Fahrers werten.

Weniger Schmerzensgeld durch Mitschuld

Ob es sich um einen Unfall mit oder ohne Motorradschutzkleidung handelt, spielt auch bei einem Anspruch auf Schmerzensgeld eine große Rolle. Die Frage, welche Situation vorlag, hat zwar keinen Einfluss darauf, ob das Gericht einer Entschädigung prinzipiell zustimmt. Da fehlende Schutzkleidung das Verletzungsrisiko beziehungsweise das Ausmaß der Verletzungen erhöht, kann es jedoch passieren, dass der Betroffene einen deutlich geringeren Betrag erhält.

In einem solchen Fall sprechen Rechtsexperten von einer Mitschuld gegen sich selbst. Diese geht darauf zurück, dass der Unfallbeteiligte seine Pflicht vernachlässigt hat, Gefahren im Straßenverkehr nach Möglichkeit gering zu halten. Auch wenn das Tragen von Motorradschutzkleidung gesetzlich nicht verpflichtend ist, lautet die geltende juristische Auffassung, dass diese zur Schadensminimierung notwendig ist.