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Motorradversicherung in Autoversicherung umwandeln: So geht's

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Viele Führerscheinkarrieren beginnen auf zwei Rädern. Vor der Motorradversicherung kommt das Kleinkraftrad, davor das Mofa. Erst wenn der eine oder andere Biker älter geworden ist, denkt er darüber nach, vom Motorrad auf das Auto umzusteigen. Mit dem Wechsel taucht natürlich die Frage auf, ob er die Motorradversicherung in eine Autoversicherung umwandeln kann. Sprich, ob er sich die schadenfreien Jahre auf dem Zweirad auf die neue Autoversicherung anrechnen lassen kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) des Motorrades lässt sich bei einem Großteil der Kfz-Versicherungsanbieter auf das Auto übertragen.
  • Für Motorräder und Autos gelten unterschiedliche SF-Staffeln.
  • Bei einem Übertrag rechnet der Versicherer die Zahl der schadenfreien Jahre an.
  • Das Saisonkennzeichen stellt sicher, dass im Folgejahr eine günstigere SF-Klasse greift, Schadenfreiheit vorausgesetzt.

Motorradversicherung mit anderer Rabattstaffel

Zunächst einmal die kurze Antwort auf die Frage, ob der Übertrag machbar ist. Wer zuerst Motorrad fuhr und dann die zwei Räder gegen vier eintauscht, kann sich in den meisten Fällen die Zeit, in der die Motorradversicherung keine Haftpflicht- oder Vollkaskoschäden regulieren musste, als schadenfreie Jahre auf die künftige Autoversicherung anrechnen zu lassen. Informieren Sie sich im Vorfeld am besten direkt bei Ihrem Kfz-Versicherungsanbieter über die Konditionen.

Dabei muss der Versicherungsnehmer aber einen Sachverhalt berücksichtigen, damit es keine Enttäuschung gibt. Die Anrechnung erfolgt bei Motorrädern und Autos unterschiedlich. Der Übertrag der Prozente ist nicht möglich, nur die Jahre.

Ein Vergleich zwischen der unterschiedlichen Entwicklung der Staffelung der Schadenfreiheitsrabatte bringt Licht in das Dunkel:

Schadenfreie Jahre
Schadenfreiheitsklasse Motorrad
Haftpflicht, Beitragssatz in %
Vollkasko, Beitragssatz in %
10 SF 10 25 35
9 SF  9 25 40
8 SF  8 25 40
7 SF  7 25 40
6 SF  6 30 45
5 SF  5 35 45
4 SF  4 35 50
3 SF  3 40 60
2 SF  2 45 65
1 SF  1 50 65
* SF  ½ 60 80
Anfänger 0 100 100
Malusklasse M 140 140

Bei diesen Zahlen handelt es sich um die Musterbedingungen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV). Es gibt allerdings auch Versicherer, die davon abweichen. Sie bieten eine Staffelung bis zu 25 Jahren. Allerdings fallen die prozentualen Abstufungen von Jahr zu Jahr geringer aus, teilweise in Schritten von nur einem Prozent.

In der Kfz-Versicherung sieht es dagegen etwas anders aus:

SF-Klasse
Bedingung
Schadenfreiheitsrabatt / Beitragshöhe in Prozent
SF31 - SF35 21 - 35 Jahre unfallfrei ca. 20 Prozent
SF26 - SF30 26 - 30 Jahre unfallfrei ca. 25 Prozent
SF16 - SF25 16 - 25 Jahre unfallfrei ca. 35 Prozent
SF9 - SF15 9 - 15 Jahre unfallfrei ca. 40 Prozent
SF5 - SF8 5 - 8 Jahre unfallfrei Ca. 55 Prozent
SF4 4 Jahre unfallfrei ca. 60 Prozent
SF3 3 Jahre unfallfrei ca. 70 Prozent
SF2 2 Jahre unfallfrei ca. 85 Prozent
SF1 1 Jahr unfallfrei ca. 100 Prozent
SF½ Mindestens 3 Jahre EU-Führerschein, erstmalige Versicherung eines Fahrzeugs ca. 100 bis 140 Prozent
SFS Nach Rückstufung aus SF1 ca. 150 bis 175 Prozent
SF0 Fahranfänger mit weniger als 3 Jahren Fahrerlaubnis, erstmalige Versicherung eines Fahrzeugs ca. 200 bis 260 Prozent
M (Malusklasse) Rückstufung von Fahranfängern mit SF0 oder SF½ nach Unfall durch Eigenverschulden ca. 240 bis 280 Prozent

Da die Versicherer die SF-Klassen mit den jeweiligen Prozentsätzen selbst festschreiben können, gibt es keine allgemeingültige Vorgabe mehr. Die Einstufung variiert von Unternehmen zu Unternehmen.

In der Praxis bedeutet die unterschiedliche Einstufung Folgendes: Ein Motorradfahrer war acht Jahre unfallfrei mit seinem Motorrad unterwegs. Er war in der Schadenfreiheitsklasse 8 mit 25 Prozent eingestuft. Mit der Geburt des ersten Kindes verkauft er sein Motorrad und erwirbt erstmalig ein Auto. Als Berechnungsgrundlage für die Versicherungsprämie gilt die Zahl der schadenfreien Jahre. Mit acht Jahren ohne Unfall erfolgt mit dem Auto ebenfalls eine Einstufung in SF 8, jedoch mit einem Beitragssatz von ca. 55 Prozent.

Wie wirkt sich das Saisonkennzeichen aus?

Es ist durchaus üblich, Motorräder nur mit einem Saisonkennzeichen zu nutzen. In der Zeit zwischen November und März bietet sich aufgrund der Witterung der öffentliche Personennahverkehr an, wenn man als Motorradfahrer kein Auto in der Garage stehen hat.

Das Saisonkennzeichen hat den Vorteil, dass die schadenfreien Jahre weitergezählt werden, wenn die Versicherung für mindestens 180 Tage im Jahr aktiv besteht. Mit der klassischen Versicherungsdauer von April bis Oktober für Motorräder ist dieser Sachverhalt gewahrt. Im folgenden Jahr sinkt die Einstufung in der SF-Klasse, sofern es in der zurückliegenden Saison zu keinem Leistungsfall für die Versicherung kam.

Kann ich die Autoversicherung auch auf das Motorrad übertragen?

Der Übertrag der SF-Klasse funktioniert natürlich auch umgekehrt. Allerdings gibt es etwas zu beachten. Wer zum Beispiel seit 20 Jahren unfallfrei Auto fuhr, wird mit rund 35 Prozent in der SF 20 eingestuft. Da die Motorradversicherung jedoch in den meisten Fällen nur die maximale Einstufung von SF 10 kennt, erfolgt die Einstufung in dieser Klasse. Der Versicherungsschein weist jedoch den Zusatz (20 Jahre) aus.

Erfolgt nach vier Jahren der Wechsel zurück in die Autoversicherung, wird der Versicherungsnehmer in der SF-Klasse 24 für das Auto eingestuft. Voraussetzung ist natürlich, dass er mit dem Motorrad in diesen vier Jahren unfallfrei unterwegs war.

Kann ich mein Motorrad als Zweitfahrzeug versichern?

Grundsätzlich kann man das Motorrad als Zweitfahrzeug versichern. Je nach Versicherungsunternehmen können Versicherungsnehmer damit sogar deutlich Geld sparen. Es gibt Versicherer, die ein Motorrad als Zweitfahrzeug nicht, wie beim Auto üblich, in SF 2 einstufen, sondern in einer höheren SF-Klasse. Damit lässt sich die Prämie deutlich senken, von 50 Prozent des Beitragssatzes unter Umständen auf 35 Prozent.