Mit dem Motorrad im Stau: Was ist erlaubt, was nicht?
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Wer mit dem Motorrad auf einer Autobahn im Stau steht, der spürt mitunter die Versuchung, sich einfach zwischen den Wagen durchzuschlängeln. Schließlich ermöglicht eine solche Vorgehensweise, schneller durch den Stau zu gelangen. Allerdings müssen sich auch Motorradfahrer an die Straßenverkehrsordnung halten. Andernfalls drohen mitunter beträchtliche Strafen.
Das Wichtigste in Kürze
- Prinzipiell müssen Personen, die mit dem Motorrad im Stau stehen, sich an dieselben Regeln halten wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch.
- Motorradfahrer dürfen weder zwischen zwei Fahrbahnen fahren noch den Seitenstreifen oder die Rettungsgasse zum Vorankommen im Stau nutzen.
- Das Überholen zwischen Mittelleitplanke und linker Fahrspur erlaubt der Gesetzgeber zumindest theoretisch, wobei in der Praxis nur in seltenen Fällen ausreichend Platz dafür zur Verfügung steht.
- Bei einem medizinischen Notfall, wie etwa einem Hitzschlag, darf der Fahrzeugführer des Motorrads das Vehikel auf dem Seitenstreifen abstellen.
Verhalten im Stau: Was dürfen Motorradfahrer und was nicht?
Aus juristischer Sicht gelten für Motorradfahrer die gleichen Regeln wie für Autofahrer. Demzufolge gestattet der Gesetzgeber das Hindurchschlängeln zwischen Autos nicht. Es gibt zwar keinen expliziten Paragrafen, der einem entsprechenden Verbot gleichkommt – allerdings gelten zahlreiche andere Vorschriften, die ein Motorradfahrer zwangsläufig missachtet, wenn er sich auf diese Weise durch den Stau bewegt.
Nicht erlaubt: Auf der Fahrbahnmitte fahren
Wer die bei einem Stau entstehende Gasse zwischen den Fahrbahnen nutzt, verletzt die Straßenverkehrsordnung gleich doppelt. Einerseits besteht ein generelles Verbot, zwischen zwei Spuren zu fahren. Andererseits überholt der Motorradfahrer die links von ihm stehenden Autos zwangsläufig rechts, was der Gesetzgeber ebenfalls nicht gestattet. Diese Regelung gilt sowohl für fahrende als auch für stehende Fahrzeuge. Wer dennoch rechts überholt, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro rechnen.
Nicht erlaubt: Auf dem Seitenstreifen fahren
Wenn der Verkehr zum Stillstand kommt, bietet der Seitenstreifen theoretisch ausreichend Platz, um mit dem Motorrad im Stau schneller voranzukommen. Allerdings dürfen weder Auto- noch Motorradfahrer auf die Standspur ausweichen. Diese dient in Notfällen und bei Pannen zum Abstellen des betroffenen Fahrzeugs. Zuwiderhandlungen bestrafen Ordnungshüter mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg. Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer fällt die Strafe noch höher aus.
Nicht erlaubt: Die Rettungsgasse zum Vorankommen nutzen
Das Durchfahren der Rettungsgasse ist verboten. Der Gesetzgeber begründet dies damit, dass sich die Motorräder am Ende der Gasse selbst stauen könnten, womit sie die Einsatzfahrzeuge behindern würden. Wer mit seinem Motorrad durch die Rettungsgasse fährt, den bitten Ordnungshüter folglich zur Kasse. Die entsprechende Person muss in diesem Fall für das Nichtbilden einer vorschriftsmäßigen Gasse 200 Euro zahlen. Kommen Begleitumstände wie eine Behinderung (240 Euro), eine Gefährdung (280 Euro) oder ein Sachschaden (320 Euro) hinzu, steigt das Bußgeld an. Außerdem erhält der Führer des Vehikels einen Monat Fahrverbot.
Selten möglich und nicht zu empfehlen: Neben der Mittelplanke überholen
Hin und wieder besteht für Motorradfahrer zumindest theoretisch die Möglichkeit, zwischen der Mittelleitplanke und der linken Fahrspur durch den Stau zu gelangen. Logischerweise muss der Fahrzeugführer auch hierbei den per Gesetz vorgeschriebenen seitlichen Mindestabstand von einem Meter einhalten. Gleichzeitig darf der Motorradfahrer die äußere linke Fahrbahnmarkierung nicht überschreiten. Im Regelfall scheidet damit auch dieser Weg aus, um mit dem Motorrad im Stau voranzukommen.
Selbst wenn der Fahrer die gesetzlichen Vorgaben einhalten kann, stellt das Überholen bei diesem Vorgehen oftmals ein hohes Sicherheitsrisiko dar. Schließlich rechnen Autofahrer für gewöhnlich nicht damit, dass in einem Stau ein Motorrad auf diesem Weg vorbeifährt. Infolgedessen kann es passieren, dass ein Auto ausschert oder sich eine Tür öffnet. Bei einem Unfall trifft den Fahrer des Kraftrads dann normalerweise eine Mitschuld.
Gibt es Sonderregelungen bei Hitze?
Motorradfahrer müssen selbst an heißen Tagen eine angemessene Schutzausrüstung tragen. Auch wenn die dicke Kleidung zugegebenermaßen eine Strapaze darstellt, dürfen die Führer eines Kraftrads sich trotzdem nicht durch den Stau schlängeln. Eine Ausnahme ist ein medizinischer Notfall. Droht etwa aufgrund extremer Temperaturen ein Hitzschlag, gestattet es die Straßenverkehrsordnung Motorradfahrern, das Fahrzeug auf dem Standstreifen abzustellen.