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Häufig gestellte Fragen

Sie können die THG-Quote mittlerweile bei sehr vielen Anbietern beantragen. Die Anbieter übernehmen dabei die Rolle eines Vermittlers und verkaufen die Zertifikate gebündelt auf dem Markt, nachdem diese vom Umweltbundesamt bescheinigt worden sind.

Um sich bei einem THG-Quoten-Anbieter zu registrieren, müssen Sie ein paar persönliche Details wie Name, Anschrift und Bankverbindung angeben sowie eine digitale Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals: Fahrzeugschein) hochladen.

Ja, auch mit einem gebrauchten E-Auto haben Sie Anspruch auf die THG-Quote. Wenn die Vorbesitzerin oder der Vorbesitzer die Prämie jedoch für das laufende Jahr bereits beantragt hat, können Sie erst im darauffolgenden Jahr die THG-Quote erstmals für sich selbst beanspruchen.

Ja, Sie können die THG-Quote auch mit einem geleasten Elektroauto unter einer Bedingung beantragen: Sie müssen als Halterin oder Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals: Fahrzeugschein) eingetragen sein. Sofern das E-Auto allerdings auf die Leasinggesellschaft läuft, können Sie die Prämie leider nicht für sich beanspruchen.

Nicht nur für E-Autos, sondern auch für viele E-Motorräder und E-Roller lässt sich die THG-Quote beantragen. Qualifiziert sind einige E-Zweiräder der Fahrzeugklassen L3e und L4e (schneller als 45 km/h). Zulassungsfreie E-Fahrzeuge wie E-Roller bis 45 km/h und E-Bikes erhalten hingegen keine THG-Quote.