Vertragslaufzeit Risikolebensversicherung
Die Vertragslaufzeit der Risikolebensversicherung ist einer der Faktoren, der die Prämie des Vertrages beeinflusst. Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung sollte die Vertragslaufzeit möglichst genau an den jeweiligen Bedarf angepasst sein. Was bedeutet das?
- Drei unterschiedliche Situationen
- Einfluss auf die Prämie
- Vertragslaufzeit verlängern
- Vertragslaufzeit und Kündigung
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Die Vertragslaufzeit der Risikolebensversicherung sollte auf den Bedarf abgestellt sein.
- Die Vertragslaufzeit wirkt sich direkt auf den Beitrag aus.
- Die Vertragslaufzeit der Risikolebensversicherung kann nach dem ersten Versicherungsjahr jederzeit beendet werden.
Vertragslaufzeit der Risikolebensversicherung genau abstimmen
Es gibt verschiedene Gründe, eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Zu den häufigsten zählen:
- Finanzielle Absicherung der wirtschaftlich abhängigen Familienmitglieder
- Absicherung der Immobilie bei einer Baufinanzierung
- Geschäftsführer und Geschäftspartner wollen den Geschäftsbetrieb sicherstellen
Diese drei Konstellationen bergen völlig unterschiedliche Vertragslaufzeiten.
Vertragslaufzeit bei der Baufinanzierung
Am einfachsten verhält es sich bei einer Immobilienfinanzierung. Hier sollte die Vertragslaufzeit der Risikolebensversicherung auf die Laufzeit des Darlehens abgestimmt sein. Spezielle Tarife mit einer über die Laufzeit fallenden Versicherungssumme bieten einen finanziellen Schutz, der jeweils an die bestehende Restschuld gekoppelt ist. Dadurch fällt die Versicherungssumme im Laufe der Jahre, was wiederum ein fallendes Risiko für den Versicherer bedeutet. Je geringer die Versicherungssumme ausfällt, um so niedriger kalkuliert er die Prämie. Vor diesem Hintergrund sind Policen mit fallender Summe auch günstiger als eine Risikolebensversicherung, deren Versicherungssumme über 25 Jahre gleich hoch ausfällt.
Vertragslaufzeit bei der familiären Absicherung
Anders verhält es sich bei der Vertragslaufzeit der Risikolebensversicherung, wenn es um die Hinterbliebenenabsicherung geht. Während bei einer Baufinanzierung die Höhe und die Darlehensdauer die Eckdaten für die Versicherung vorgeben, sind es bei der Absicherung der Hinterbliebenen andere Faktoren.
Zum einen spielen die Lebenshaltungskosten eine Rolle. Die möglichen Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung spielen ebenfalls in die Höhe der Versicherungssumme hinein. Zum Dritten kommt es bei der Vertragslaufzeit der Risikolebensversicherung auf das Alter der Kinder an. Schließen die Eltern ein Hochschulstudium des Nachwuchses nicht aus, sollte die Laufzeit auf das 25. Lebensjahr des Kindes abgestellt sein. Damit ist auch ein zeitliches und finanzielles Polster für einen Masterstudiengang gegeben. Ist das jüngste Kind bei Abschluss der Police drei Jahre alt, empfiehlt sich also eine Vertragslaufzeit von 22 Jahren.
Neben der Laufzeit der Versicherung spielt natürlich auch die Versicherungssumme eine Rolle. Als Faustformel gilt eine Höhe vom Drei- bis Fünffachen des Jahreseinkommens. Gerade junge Familien sollten sich bei der Hinterbliebenenversorgung auf keinen Fall auf die gesetzliche Rentenversicherung verlassen. Bestehen Ansprüche auf eine Hinterbliebenenrente, fallen diese in der Regel marginal aus.
Da junge Menschen nicht die Voraussetzungen für die große Witwen- oder Witwerrente erfüllen können, bleibt von der gesetzlichen Rente nur wenig übrig. Die kleine Witwenrente beträgt gerade einmal 25 Prozent der Anwartschaften der Altersrente des oder der Verstorbenen. Sie wird auch nur für die Dauer von zwei Jahren gezahlt. Aus der Waisenrente werden für Halbwaisen lediglich zehn Prozent geleistet.
Geschäftsführer und Geschäftspartner
Es ist durchaus üblich, dass sich Geschäftspartner gegenseitig absichern. Hintergrund ist, dass im Fall des Todes eines Beteiligten Ersatz gefunden werden muss, um den Geschäftsbetrieb am Laufen zu halten. Dies gilt auch für Geschäftsführer. Ein Nachfolger muss erst eingearbeitet werden. Er kostet also zu Beginn mehr, als er für das Unternehmen verdient. Die Vertragslaufzeit der Risikolebensversicherung sollte auf das Alter abgestellt sein, zu dem der Geschäftspartner sich aus dem Betrieb zurückziehen wollte. Hinsichtlich der Versicherungssumme empfiehlt sich das doppelte oder dreifache Jahresgehalt, welches der Nachfolger beziehen würde.
Welchen Einfluss hat die Vertragslaufzeit auf die Risikolebensversicherung?
Die Prämie der Risikolebensversicherung wird von verschiedenen Faktoren bestimmt:
- Versicherungssumme
- Vertragslaufzeit
- Eintrittsalter
- Beruf
- Hobby
- Raucher oder Nichtraucher
- Vorerkrankungen
Je länger die Laufzeit einer Risikolebensversicherung währt, um so höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Versicherer die vereinbarte Todesfallsumme auch erbringen muss. Dieser Umstand wirkt sich natürlich auch auf die Prämie aus. Versicherungsnehmer sollten allerdings nicht annehmen, dass vier Verträge à fünf Jahre hintereinander günstiger sind als ein Vertrag über 20 Jahre. Das Eintrittsalter hat gravierenden Einfluss auf die Höhe der Prämie. Diese verteuert sich bei vier Verträgen hintereinander mit jedem erneuten Vertragsabschluss.
Es ist auch nicht auszuschließen, dass die versicherte Person während der Vertragslaufzeit der Risikolebensversicherung erkrankt. Je nach Art der Vorerkrankung kann sich diese in Bezug auf die Prämie bei künftigen Verträgen nachteilig auswirken oder einen erneuten Versicherungsschutz gänzlich ausschließen. Es gilt daher, die benötigte Laufzeit von Beginn an am Stück zu vereinbaren.
Kann man die Vertragslaufzeit verlängern?
Grundsätzlich gilt, dass eine Vertragsverlängerung einem Neuabschluss gleichkommt. Das bedeutet, das Eintrittsalter wird neu berechnet, die Prämie verteuert sich. Die versicherte Person wird auch einer erneuten Gesundheitsprüfung unterzogen und die Frist für die Leistungsfreiheit des Versicherers bei Freitod der versicherten Person beginnt auch neu.
Aber es gibt auch bei dieser Grundsätzlichkeit Ausnahmen. Einige Anbieter werben mit einer Verlängerungsgarantie. Sie räumen dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit ein, bis zu einer bestimmten Frist vor Ablauf des Vertrages eine Verlängerung ohne die oben genannten Punkte zu beantragen. Allerdings gibt es hier von Anbieter zu Anbieter Abweichungen. Manche Gesellschaften erlauben dies generell, andere nur in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit, andere zu bestimmten Stichtagen. Wer von vorneherein eine Verlängerungsoption wünscht, sollte sich die Mühe machen und im Vorfeld in die Vertragsbedingungen schauen.
Vertragslaufzeit und Kündigung
Es kann durchaus vorkommen, dass der Versicherungsbedarf vorzeitig endet, beispielsweise, wenn der Nachwuchs nach der mittleren Reife eine Ausbildung beginnt, kein Studium anstrebt und somit vorzeitig auf eigenen Füßen steht.
Der Versicherer hat bei einer Risikolebensversicherung nur Anspruch auf die erste volle Jahresprämie. Danach kann der Versicherungsnehmer jederzeit ohne Angabe von Gründen den Vertrag kündigen.
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