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Überschussbeteiligung ist ein Begriff aus dem Versicherungswesen. In § 153 Versicherungsvertragsgesetz ist geregelt, dass Versicherungsnehmer an den Gewinnen beteiligt werden müssen, die mit ihren eingezahlten Beiträgen erwirtschaftet werden. Eine Überschussbeteiligung gibt es bei klassischen Renten- und Kapitallebensversicherungen und in der privaten Krankenversicherung. Fondsgebundene Verträge sind von einer Überschussbeteiligung ausgeschlossen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Die Überschussbeteiligung bei der Renten- und Lebensversicherung
  3. Die laufende Überschussbeteiligung
  4. Schlussüberschusse bei der Renten- und Lebensversicherung
  5. Die Überschussbeteiligung in der privaten Krankenversicherung
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Berufsunfaehigkeitsversicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Höhe der Gesamtverzinsung bei der Renten- beziehungsweise der Lebensversicherung setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem Garantiezins und der Überschussbeteiligung.
  • Die Anbieter haben weitgehend freie Hand, wie sie die laufenden Überschüsse an den Versicherungsnehmer weitergeben.
  • Erwirtschaftet die private Krankenkasse Gewinne mit den Beiträgen der Versicherungsnehmer, ist auch sie verpflichtet, diese in Form einer Überschussbeteiligung weiterzugeben.

Die Überschussbeteiligung bei der Renten- und Lebensversicherung

Die Höhe der Gesamtverzinsung bei der Renten- beziehungsweise der Lebensversicherung setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem Garantiezins und der Überschussbeteiligung. Während der im Vertrag festgelegte Garantiezins von den Versicherern auf jeden Fall bei Vertragsablauf ausgezahlt werden muss, gibt es auf die Höhe der Überschussbeteiligung keinerlei Garantie. Je gewinnbringender die Anlageform ist, umso höher fällt sie aus. Nach §6 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen ist jeder Renten- und Lebensversicherer verpflichtet, Verbraucher jährlich über den Stand der Überschussbeteiligung zu informieren, sofern eine solche im Vertrag vorgesehen ist. Diese Informationspflicht entfällt bei der privaten Krankenversicherung.

Die laufende Überschussbeteiligung

Die Überschussbeteiligung bei der Renten- und Lebensversicherung besteht aus zwei Komponenten:

  • Laufende Überschussbeteiligung (auch laufende Verzinsung genannt)
  • Einmaliger Schlussüberschuss (inkl. anteilige Beteiligung an den Bewertungsreserven)

Die laufende Überschussbeteiligung ergibt sich einerseits durch die Ansammlung von Zinsen, die über die garantierte Verzinsung hinausgehen. Zudem können sogenannte Kosten- und Risikogewinne entstehen. Hat der Versicherer etwa höhere Verwaltungskosten veranschlagt, als tatsächlich entstanden sind, fließen diese Überschüsse auch in die laufende Überschussbeteiligung ein.

Ausschüttung der laufenden Überschüsse

Die Anbieter haben weitgehend freie Hand, wie sie die laufenden Überschüsse an den Versicherungsnehmer weitergeben. Es wird beim Vertragsabschluss festgelegt, welche Form der Überschussbeteiligung zum Tragen kommt. Die jeweils genauen Regelungen stehen in den Versicherungsbedingungen, die als Anlage jedem Vertrag beiliegen müssen. Bei der Renten- und Lebensversicherung kommen in der Regel entweder die verzinsliche Ansammlung oder das Bonussystem zur Anwendung.

Die verzinsliche Ansammlung

Wie der Name es sagt, entsteht diese Form der Überschussbeteiligung durch das jährliche Ansammeln von Zinsen auf das Vertragsguthaben. Einmal pro Jahr werden diese Zinsen dem laufenden Versicherungsvertrag gutgeschrieben und im nächsten Jahr dann automatisch mit verzinst. Das steigert die zu erwartende Ablaufleistung beziehungsweise Rente kontinuierlich. Unberührt davon bleiben die vertraglich vereinbarten Leistungen im Todesfall.

Das Bonussystem

Beim Bonussystem fließt die jährlich ermittelte Überschussbeteiligung in einen zusätzlichen beitragsfreien Versicherungsvertrag. Die Versicherungsleistung aus diesem Vertrag erhöht sich jährlich und wird sowohl bei Vertragsablauf an den Kunden als auch im Todesfall an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Die zu erwartende Ablaufleistung und somit auch der Schlussüberschuss des ursprünglichen Vertrags fallen beim Bonussystem insgesamt niedriger aus als bei der verzinslichen Ansammlung, da die Versicherer hier auch die Todesfallleistung mit abdecken müssen.

Schlussüberschusse bei der Renten- und Lebensversicherung

Um den Unterschied zwischen der laufenden Überschussbeteiligung und dem Schlussüberschuss zu verstehen, muss man wissen, was mit den eigenen Beiträgen passiert. Der größere Teil der Prämie wird verwendet, um Abschluss- und Verwaltungskosten abzudecken und die notwendigen Mittel für Leistungen bereitzustellen. Ein kleiner Anteil der Beiträge wird als sogenannter Sparanteil möglichst gewinnbringend angelegt. Die hier erreichte Verzinsung wird zum einen zur Ermittlung der laufenden Überschussbeteiligung herangezogen, die dem Versicherungsvertrag jährlich gutgeschrieben wird.

Die Versicherungen sind jedoch nicht verpflichtet, die kompletten Erträge in die jährliche Überschussbeteiligung zu überführen. Sie dürfen sogenannte Bewertungsreserven bilden. Beim Ablauf des Vertrages hat der Versicherungsnehmer Anspruch darauf, die auf seinen Vertrag entfallenden Erträge als Schlussüberschuss ausbezahlt zu bekommen.

Maßgebend für die Höhe des Schlussüberschusses ist hauptsächlich die jeweilige Vertragslaufzeit. Eine Summengarantie, wie es sie zum Beispiel beim für den Vertrag vereinbarten Garantiezins gibt, wird dafür nicht gegeben. Dem Kunden stehen lediglich Prognosen zur Verfügung, wie hoch die Ablaufleistung ausfallen kann. Schlussüberschüsse werden auch gezahlt, wenn ein Vertrag vorzeitig gekündigt wird oder der Leistungsfall (Tod der versicherten Person) eintritt.

Die Bewertungsreserven

Bewertungsreserven sind ein fester Bestandteil der Überschussbeteiligung bei der Renten- und Lebensversicherung. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven ist Teil des Schlussüberschusses und wird zusammen mit diesem ausgezahlt.

Als Bewertungsreserven bezeichnet man die Buchgewinne, die sich aus der Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert einer Anlage und dessen Anschaffungskosten ergeben. Bewertungsreserven entstehen also immer dann, wenn der aktuelle Marktwert die Anschaffungskosten übersteigt. Ermittelt werden diese Reserven zum Ablauf oder bei Kündigung des Vertrags. Bei Rentenversicherungen gilt der Zeitpunkt, zu dem die Ansparphase endet.

Die Überschussbeteiligung in der privaten Krankenversicherung

Erwirtschaftet die private Krankenkasse Gewinne mit den Beiträgen der Versicherungsnehmer, ist auch sie verpflichtet, diese in Form einer Überschussbeteiligung weiterzugeben. Es gibt aber keinen gesetzlich verbrieften Anspruch auf eine Barauszahlung.

Überschüsse in der privaten Krankenversicherung entstehen, wenn im maßgeblichen Jahr die Summe der Beitragseinnahmen die Summe der Ausgaben des Versicherers übersteigt. Der so entstandene Gewinn muss laut gesetzlicher Regelung den Versicherten zugutekommen. Auf welche Weise das geschieht, ist abhängig von der Firmenpolitik des jeweiligen Unternehmens. Mögliche Varianten sind zum Beispiel die Bildung von Altersrückstellungen, die Rückerstattung bestimmter Geldbeträge oder eine Reduzierung des monatlichen Beitrags.

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