Todesfallschutz
Wenn mir etwas zustößt – was geschieht eigentlich mit meinem Partner oder meiner Familie? Diese Frage sollte kein Gedankenspiel bleiben, sondern ernsthaft angegangen und mit dem passenden Todesfallschutz beantwortet werden. Denn nur so können Hinterbliebene im Ernstfall langfristig abgesichert und finanziell entlastet werden. Eine Risiko- oder Kapitallebensversicherung, aber auch eine Hinterbliebenenrente kann dem Todesfallschutz dienen. In dem Vertrag wird eine Summe vereinbart, die der Versicherte regelmäßig, bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt (Vertragsende), an die Versicherung bezahlt. Im Todesfall wird die angesparte Summe dann an die Nachkommen ausbezahlt.
- Auszahlung der Risikolebensversicherung
- Warum ist der Todesfallschutz wichtig?
- Wann besteht kein Todesfallschutz durch die Lebensversicherung?
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Auszahlung der Risikolebensversicherung
Tritt innerhalb der Vertragslaufzeit der Tod des Versicherten ein, zahlt die Versicherungsgesellschaft bei einer Risikolebensversicherung die vereinbarte Versicherungssumme an die Person oder Personen mit Bezugsrecht aus. Es handelt sich dabei im Normalfall um die Familie des Hinterbliebenen.
Falls der Tod der versicherten Person nicht während der Vertragslaufzeit eintritt, erhält der Versicherte kein Geld zurück. Das eingezahlte Geld diente in diesem Fall ausschließlich dem Risikoschutz. Deshalb sind die Beiträge für die Versicherung auch relativ niedrig angesetzt.
Warum ist der Todesfallschutz wichtig?
Um einen Todesfallschutz sollte man sich besonders dann kümmern, wenn die Angehörigen vom Einkommen des Versicherten abhängig sind und keine großen finanziellen Rücklagen zur Absicherung vorhanden sind. Gerade für Haupt- und Alleinverdiener ist eine Risikolebensversicherung als Hinterbliebenenabsicherung also wichtig. Denn die Zahlung der Versicherung sichert vielen Familien die Existenz – gerade wenn die Finanzierung eines Hauses oder einer Wohnung nicht gefährdet werden soll und Aufwendungen für Kinder geleistet werden müssen. Übrigens fallen die gesetzlichen Witwen- und Waisenrenten meist eher gering aus und können den Verdienstausfall nicht kompensieren. Daher lohnt es sich, die gesetzliche Vorsorge durch einen privaten Todesfallschutz zu ergänzen.
Wann besteht kein Todesfallschutz durch die Lebensversicherung?
Es gibt Ausnahmefälle, in denen die Versicherung im Todesfall nicht zahlen muss. Das gilt etwa, wenn die begünstigte Person mit dem Tod des Versicherten in Verbindung gebracht wird und der Verdacht auf Mord aus Habgier besteht. Des Weiteren zahlen die Versicherungen bei einem Selbstmord nur, wenn der Tod mehr als drei Jahre nach dem Vertragsabschluss liegt. Eine Ausnahmeregelung gilt, wenn die versicherte Person unzurechnungsfähig ist.
Bei Versicherungsabschluss muss der Versicherte seiner Versicherung persönliche Lebensumstände mitteilen. Dazu gehören beispielsweise Vorerkrankungen, gefährliche Hobbys oder der Beruf. Aus diesen Angaben berechnet die Versicherung die Beitragshöhe. Werden falsche Angaben gemacht, um die Beitragshöhe zu senken, muss die Versicherung im Todesfall nicht zahlen.
Kann der Versicherte seine Beiträge nicht mehr an die Lebensversicherung bezahlen, kann die Versicherung den Vertrag kündigen. Eine zweite Möglichkeit wäre jedoch auch, den Todesfallschutz beitragsfrei zu stellen. Eine Beitragsfreistellung ist jedoch bei Risikolebensversicherungen nur in einigen Fällen möglich, auf jeden Fall sinkt die mögliche Versicherungssumme drastisch.
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