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Bei der Sorgerechtsverfügung handelt es sich um eine Vollmacht für die Vormundschaft über ein minderjähriges Kind im Fall des Todes des Erziehungsberechtigten. Es handelt sich dabei um einen Rechtsakt, der auf einer Willenserklärung basiert. Die Sorgerechtsverfügung ist im deutschen Familienrecht verankert.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Die Sorgerechtsverfügung regelt die Vormundschaft
  3. Dauer der Sorgerechtsverfügung
  4. Voraussetzung für die Rechtskräftigkeit
  5. Sorgerechtsvollmacht
  6. Weitere Bausteine der Vorsorge
  7. Finanzielle Absicherung durch Risikolebensversicherung
  8. Verwandte Themen
  9. Weiterführende Links
  10. Risikolebensversicherung im Vergleich

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der Sorgerechtsverfügung können Eltern die Vormundschaft für das Kind im Fall des eigenen Ablebens regeln.
  • Die Sorgerechtsverfügung muss handschriftlich verfasst und mit Vorname und Name unterschrieben sein.
  • Die Rechtsgrundlage findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Die Sorgerechtsverfügung regelt die Vormundschaft

Angenommen, ein Elternteil eines minderjährigen Kindes ist alleinerziehend und hat auch die alleinige Erziehungsberechtigung. Mit der Sorgerechtsverfügung kann er festlegen, wer im Falle seines Ablebens künftig als Vormund seines Kindes bis zu dessen Volljährigkeit agiert.

Leben die Eltern getrennt, haben aber beide die Erziehungsberechtigung, tritt ein gesonderter Fall ein. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, kann festlegen, wer im Fall seines Todes künftig die Erziehungsberechtigung für das Kind erhält. Ohne Sorgerechtsverfügung spricht das Familiengericht die Sorgeberechtigung dem überlebenden Elternteil zu. Dies geschieht allerdings nicht automatisch. Dem geht eine Prüfung voraus, ob die Erziehungsberechtigung des überlebenden Elternteils dem Wohl des Kindes dient.

Diesem Sachverhalt kann ein Elternteil jedoch durch eine Sorgerechtsverfügung entgegenwirken, wenn er der Auffassung ist, dass der andere Elternteil nicht dem Wohl des Kindes dient. Trotzdem erfolgt auch in diesem Fall eine Prüfung, ob der andere Elternteil tatsächlich für die Erziehung des Kindes ungeeignet scheint. Kommt das Familiengericht zu diesem Schluss, leitet es den Vorgang an das Betreuungsgericht weiter. Dieses prüft dann die Eignung der vom Verstorbenen als Wunsch-Vormund benannten Person.

Versterben beide Elternteile fast gleichzeitig, beispielsweise bei einem Unfall, hat die Sorgerechtsverfügung desjenigen, der als zweiter verstirbt, Bestand. Dieser Sachverhalt kann relevant werden, wenn die Eltern unterschiedliche Personen als Vormund bestimmt haben.

Dauer der Sorgerechtsverfügung

Die Rechtslage sieht vor, dass mehr als ein Vormund benannt sein kann. So können die Vormundschaften nur für bestimmte Sachverhalte definiert sein. Ein Vormund kann für Fragen der Ausbildung zuständig sein, ein anderer für die Finanzen. Die Sorgerechtsverfügung hat solange Bestand, bis sie der Vollmachtgeber zu Lebzeiten widerruft oder bis zur Volljährigkeit des jeweiligen Kindes.

Voraussetzung für die Rechtskräftigkeit der Sorgerechtsverfügung

Auch wenn sich im Internet Musterformulare für eine Sorgerechtsverfügung finden, legt der Gesetzgeber strenge Maßstäbe an die Formalien an. Die Verfügung muss vom Vollmachtgeber handschriftlich verfasst und mit Vorname und Name unterschrieben sein. Da es sich um ein Dokument handelt, das nicht notariell beglaubigt sein muss, fallen auch keine Kosten an. Wer jedoch möchte, dass die Verfügung so sicher wie möglich verwahrt wird, kann diese gegen ein geringes Entgelt beim Nachlassgericht hinterlegen.

Die Sorgerechtsvollmacht – die Alternative für Lebzeiten

Es muss nicht immer der Todesfall sein, der dazu führt, dass ein Erziehungsberechtigter seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen kann. Alleinerziehende können in eine Situation kommen, in der sie ihren elterlichen Pflichten nicht mehr genügen können, zum Beispiel bei einer Erkrankung. Ähnlich wie beim Ableben der Erziehungsberechtigten würde nun das Vormundschaftsgericht einen möglicherweise unbekannten Vormund bestellen.

Eltern können dies aber verhindern, indem sie einer Person ihres Vertrauens eine Sorgerechtsvollmacht ausstellen. Diese legitimiert einen Vormund, auch zu Lebzeiten der Eltern die Interessen des Kindes wahrzunehmen. Die Vormundschaftsgerichte erkennen diese Vollmachtserteilung an, wenn der benannte Vormund keine Zweifel weckt, dass das Kindeswohl gefährdet ist.

Sorgerechtsverfügung nur ein Baustein der Familienvorsorge

Zu einer umfassenden familiären Vorsorge zählt aber nicht nur die Sorgerechtsverfügung bezüglich der Kinder. Ein ebenfalls wichtiger Bestandteil ist die Vorsorgevollmacht oder die Patientenverfügung, die regelt, wie die Mediziner zu verfahren haben, wenn der Vollmachtgeber selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann. Mit der Vorsorgevollmacht entbinden zum Beispiel Eltern ihre Kinder von der schweren Entscheidung, ob lebenserhaltende Maßnahmen eingeleitet, oder die Maschinen abgeschaltet werden sollen.

Mit der Risikolebensversicherung fürs Kind vorsorgen

Die Sorgerechtsverfügung selbst regelt zwar, wer sich um das Kind kümmern soll. Fallen der Ernährer oder die Ernährer weg, verliert das Kind nicht nur die Eltern, sondern auch den finanziellen Hintergrund. Von der gesetzlichen Rentenversicherung stehen ihm im Fall, dass es Vollwaise wird, nur 20 Prozent der erworbenen Anwartschaft zur Altersrente der verstorbenen Eltern zu. Eine solide Ausbildung ist damit, sofern Abitur und Hochschulstudium angestrebt werden, kaum finanzierbar. Vor diesem Hintergrund kommt der Risikolebensversicherung als Hinterbliebenenabsicherung eine besondere Bedeutung bei der Absicherung der Angehörigen, nicht nur der Kinder, sondern auch des hinterbliebenen Partners zu.

Risikolebensversicherungen bieten finanzielle Absicherungen, ohne dass sie eine Belastung für das Budget darstellen. Die Laufzeiten lassen sich an der Dauer des "Risikos" ausrichten. Ist das jüngste Kind fünf Jahre alt und ein Studium ist nicht ausgeschlossen, macht eine Laufzeit von zwanzig Jahren Sinn. Bei der Absicherung des Ehepartners sollte die Frage berücksichtigt werden, ob Anspruch auf die große der nur die kleine Witwenrente besteht. Wichtig ist, dass die kleine Witwenrente in der Regel nur für zwei Jahre gezahlt wird. Darüber hinaus beträgt sie nur 25 Prozent der Anwartschaft auf die Altersrente des Verstorbenen. Gerade für junge Familien ohne große Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung bedeutet die Rechtslage eine echte Katastrophe.

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