Lebensversicherung verkaufen
Wer eine Lebensversicherung abschließt, ist gewöhnlich über Jahrzehnte an den Vertrag gebunden. Doch eine unvorhergesehene Entwicklung der Lebenssituation kann die finanziellen Möglichkeiten des Versicherten schnell auf den Kopf stellen: Dann wird etwa das Geld aus der Lebensversicherung sofort benötigt oder die anfallenden Beiträge können nicht mehr bezahlt werden. Viele Verbraucher entscheiden sich in diesem Fall für eine Kündigung der Kapitallebensversicherung – oft leichtfertig, da dieser Ausweg fast immer finanzielle Verluste für den Versicherten bedeutet. Denn statt zu kündigen, können Besitzer ihre Lebensversicherung über einen Zweitmarkt verkaufen.
- Der Verkauf einer Lebensversicherung
- Die Vorteile des Lebensversicherungsverkaufs
- Alternativen zum Verkauf
- Was beim Verkauf der Lebensversicherung zu beachten ist
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Das Wichtigste in Kürze
- Beim Verkauf werden alle Ansprüche an den Policenankäufer abgetreten: Der Verkäufer verzichtet auf die Zahlung, die für das Vertragsende vereinbart wurde, im Gegenzug überweist der Käufer einen vereinbarten Betrag.
- Bei der Kündigung einer Lebensversicherung, die höchstens zwölf Jahre alt ist, müssen Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag an das Finanzamt gezahlt werden.
- Alternativ kann die Lebensversicherung beitragsfrei gestellt oder als Policendarlehen beliehen werden.
Der Verkauf einer Lebensversicherung
Beim Verkauf werden alle Ansprüche an den Policenankäufer abgetreten: Der Verkäufer verzichtet auf die Zahlung, die für das Vertragsende vereinbart wurde, im Gegenzug überweist der Käufer einen vereinbarten Betrag. Die Verträge werden dann an Anleger weiterverkauft, die die Laufzeit fortführen und sich die Gewinne sichern. Dadurch wird meist ein höherer Kaufpreis erreicht, als ihn der Versicherer auszahlen würde. Um für seine Lebensversicherung einen möglichst hohen Betrag zu erzielen, lohnt es sich, verschiedene Angebote von Policenankäufern einzuholen, zu vergleichen und den Rückkaufswert zu prüfen.
Allerdings kann nicht jeder Verbraucher seine Lebensversicherung verkaufen – bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt werden. Dazu gehört, dass die Versicherung einen Mindest-Rückkaufswert von 5000 Euro besitzen muss und die Restlaufzeit nicht mehr als 25 Jahre betragen darf. Meistens können auch nur kapitalbildende Lebensversicherungen verkauft werden – fondsgebundene Policen sowie Direktversicherungen sind vom Verkauf ausgeschlossen. Obwohl der Verkauf lukrativer als die Kündigung der Police ist, müssen Verbraucher dennoch mit einem finanziellen Verlust rechnen.
Die Vorteile des Lebensversicherungsverkaufs
Der Verkauf einer Lebensversicherung ist aus verschiedenen Gründen einer Kündigung vorzuziehen. Denn während der Verbraucher bei letzterer unter Umständen viel Geld verliert, sichert der Policenverkauf finanzielle Vorteile: Die Differenzen zwischen dem Rückkaufswert der Versicherung und dem Preis am Zweitmarkt liegen zwischen ein paar Prozentpunkten und in Einzelfällen bei bis zu 15 Prozent. Zudem kann der Todesfallschutz trotz Verkauf erhalten bleiben. Dies ist häufig bei kapitalbildenen Lebensversicherungen der Fall. Der Ankäufer hat jedoch stets das Recht, die Police nach dem Erwerb zu kündigen. Dann erlischt der Todesfallschutz für den Versicherungsnehmer.
Bei der Kündigung einer Lebensversicherung, die höchstens zwölf Jahre alt ist, müssen Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag an das Finanzamt gezahlt werden. Bei dem Verkauf von Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, muss der Verkäufer keine Steuern bezahlen und wenn die Versicherung nach 2005 abgeschlossen wurde, muss der Verkäufer eventuell Abgeltungssteuer bezahlen. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn der Kaufpreis höher ist als die eingezahlten Beträge. In den meisten Fällen gibt es also zusätzlich zu den anderen Vorteilen des Verkaufs einer Lebensversicherung auch noch steuerliche Vorteile.
Alternativen zum Verkauf
Geht es lediglich darum, die monatlichen Einzahlungen seiner Versicherung zu senken, kann diese auch beitragsfrei gestellt werden. Als eine weitere Alternative können Verbraucher ihre Lebensversicherung beleihen. Dieses Darlehen ist jedoch in der Regel tilgungsfrei. Das bedeutet, der Kreditnehmer zahlt durchgehend Zinsen auf den gesamten Darlehensbetrag. Wer keine Sondertilgungen in Anspruch nimmt, könnte im Endeffekt mit einem Konsumentenkredit trotz höherer Zinsen auf günstigere Gesamtkreditkosten kommen.
Was beim Verkauf der Lebensversicherung zu beachten ist
Vor dem Verkauf der Lebensversicherung sollten Verbraucher jedoch einige Dinge beachten, um kein Minusgeschäft zu machen: Ob wichtige Zusatzversicherungen erhalten bleiben. ob der Anbieter seriös ist und ob Zusatzkosten anfallen.
Zusatzversicherungen: Wie geht es weiter?
Neben dem Sparvertrag umfassen die Versicherungen einen Todesfallschutz und zum Teil auch einen Schutz bei Berufsunfähigkeit. In der Regel führen die Aufkäufer die Verträge fort und die Versicherten bleiben im Todesfall geschützt. Allerdings erhalten die Hinterbliebenen nicht die gesamte Summe. Andere Zusatzbausteine wie der Schutz bei Berufsunfähigkeit oder Unfall wird von den Ankäufern aber meist gekündigt. Manche Anbieter gewähren zwar weiterhin den Schutz der Zusatzversicherung, dadurch verringert sich aber die Auszahlungssumme beim Verkauf.
Wer nicht auf den BU-Schutz verzichtet will, kann bei vielen Versicherern die Berufsunfähigkeit aus der Lebensversicherung ausgliedern und als eigenständige Police fortführen. Achten Sie jedoch darauf, dass keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig wird, da sich sonst die Beiträge erheblich erhöhen können.
Alternativ gibt es je nach Anbieter auch eine weitere Möglichkeit, den Versicherungsschutz zu erhalten – dank einer Rückerwerbsoption. Das heißt, die Zusatzversicherungen bleiben erhalten und der Verkäufer kann seine Police wieder zurückkaufen. Dann wird aus dem Verkauf der Lebensversicherung gleichsam ein Kredit auf die Lebensversicherung. Der Versicherte erhält in diesem Fall vorerst 90 Prozent des Rückkaufswertes ausgezahlt.
Vorsicht vor unseriösen Anbietern
Versicherte sollten sich vor unseriösen Anbietern in Acht nehmen. Diese zahlen den Kaufpreis meist in Raten aus, erheben Gebühren oder investieren die Erlöse in Fonds der Anbieter. In diesem Fall ist das Risiko groß, nicht wie geplant, an sein Geld zu kommen. Beim Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) ist eine Auswahl seriöser Anbieter zu finden, die die Mindeststandards des Verbandes erfüllen.
Zusatzkosten und Steuern beachten
Verkäufer sollten vorher prüfen, ob Steuern für die Auszahlung anfallen. Für ab dem 1.1.2005 geschlossene Verträge kann eine Abgeltungssteuer anfallen: Übersteigt der Verkaufspreis die Summe der bisher gezahlten Beiträge, sind 25 Prozent Steuer zu entrichten. Verträge vor 2005 sind in der Regel steuerfrei. Vorausgesetzt, dass Versicherte fünf Jahre lang Beiträge gezahlt haben und der Vertrag mindestens zwölf Jahre lief. Eine Besonderheit sind Verträge, die ab dem 31.3.1996 geschlossen wurden. Diese sind nur dann steuerfrei zu verkaufen, wenn ein Todesfallschutz in Höhe von mindestens 60 Prozent der Beitragssumme abgesichert wurde. Wer sich nicht sicher ist, sollte dies unbedingt mit seinem Steuerberater klären.
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