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Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Hat jede Kreditkarte eine Auslandskrankenversicherung?
  3. Wann benötige ich eine Auslandskrankenversicherung?
  4. Muss ich die Reise mit der Kreditkarte bezahlen, damit die Reisekrankenversicherung greift?
  5. Reicht die Auslandskrankenversicherung einer Kreditkarte aus?
  6. Was ist bei der Wahl einer Kreditkarte mit Auslandskrankenversicherung zu beachten?
  7. Das ist Verivox
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Das Wichtigste in Kürze

  • Bei manchen Kreditkarten ist in der Jahresgebühr auch eine Auslandskrankenversicherung mit enthalten.
  • Häufig greift der Versicherungsschutz jedoch nur dann, wenn die Reise ganz oder zum überwiegenden Teil mit der Kreditkarte bezahlt worden ist.
  • Beim Vergleich von Kreditkarten mit Reisekrankenversicherung sollten Verbraucher auf den Leistungsumfang der einzelnen Angebote achten.

Hat jede Kreditkarte eine Auslandskrankenversicherung?

Auslandskrankenversicherungen zählen zu den Extras, die mit bestimmten Kreditkarten – etwa Gold- oder Platinkarten – verbunden sind und bei denen die Jahresgebühr deutlich höher ist als bei den einfachen Kreditkarten. Wer eine einfache Kreditkarte besitzt, kann somit davon ausgehen, dass in der jährlichen Kartengebühr keine Auslandskrankenversicherung mit enthalten ist.

Wo finde ich Angaben zur Kreditkarten-Reisekrankenversicherung?

Informationen darüber, ob die Kreditkarte eine Auslandskrankenversicherung enthält, finden sich in den Bestimmung zum jeweiligen Kartenprodukt. Diese sind Verbrauchern entweder über die Internetseite des Kartenanbieters oder den Verkaufsprospekt zur Kreditkarte zugänglich. Darüber hinaus erhalten Verbraucher vor dem Vertragsabschluss detaillierte Informationen zu der betreffenden Kreditkarte. Auch hier werden die Leistungen der Auslandskrankenversicherung beschrieben, sofern diese mit enthalten ist.

Detaillierte Informationen über die Leistungen und Ausschlüsse der Versicherung liefern die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), die Verbrauchern als separates Dokument vor dem Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt werden.

Wann benötige ich eine Auslandskrankenversicherung?

Eine Auslandskrankenversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn Urlaubsreisen ins Ausland führen. Zwar bestehen mit den EU-Staaten sowie weiteren europäischen Ländern wie etwa der Schweiz Abkommen, die gesetzlich Krankenversicherten eine Übernahme von Behandlungskosten bis zur Höhe der in Deutschland üblichen Krankenkassensätze zusichert. Doch wenn ausländische Ärzte und Kliniken höhere Sätze in Rechnung stellen, bleiben Versicherte auf einem Teil der Kosten sitzen.

Bei Reisen in Länder, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, müssen deutsche Patientinnen und Patienten bei Krankheit oder nach einem Unfall im Urlaub sogar die vollen Behandlungskosten aus eigener Tasche zahlen.

Hier springt die Auslandskrankenversicherung ein, indem sie im Ausland anfallende Arzt- und Krankenhauskosten übernimmt, auch wenn diese höher ausfallen als die Sätze der deutschen Krankenkassen. Soweit medizinisch sinnvoll, übernimmt sie auch die Kosten für den Rücktransport der erkrankten oder verletzten Person nach Deutschland.

Muss ich die Reise mit der Kreditkarte bezahlen, damit die Reisekrankenversicherung greift?

Wer sich auf die mit der Kreditkarte verbundene Auslandskrankenversicherung verlässt, sollte vor Antritt einer Auslandsreise das Kleingedruckte sorgfältig durchlesen. Denn bei manchen Anbietern gibt es eine wichtige Einschränkung: Die Versicherung greift nur, wenn der Karteninhaber die Reisekosten ganz oder zu einem bestimmten Teil mit der dazugehörigen Kreditkarte bezahlt hat.

Ist der Versicherungsschutz an die Zahlung der Reise mit der Kreditkarte gebunden, kann der Karteninhaber im Ernstfall auf seinen Behandlungskosten sitzenbleiben, wenn er bei der Buchung ein anderes Zahlungsmittel – etwa die Bankkarte oder Lastschrift – verwendet hat.

Reicht die Auslandskrankenversicherung einer Kreditkarte aus?

Der Umfang der Leistungen von Kreditkarten-Reisekrankenversicherungen ist meist mit dem Leistungsumfang herkömmlicher Auslandskrankenversicherungen vergleichbar und somit ausreichend.

Ist jedoch die Versicherungsleistung an die Zahlung der Reise mit der Kreditkarte gebunden oder sind weitere Familienmitglieder wie Lebenspartner und Kinder nicht mitversichert, ist der Abschluss einer separaten Auslandskrankenversicherung ratsam.

Nicht ausreichend ist die Kreditkarten-Auslandskrankenversicherung bei längeren Auslandsaufenthalten. Wie bei anderen Reisekrankenversicherung ist auch hier die maximale Reisedauer meist auf wenige Wochen begrenzt. Für den Versicherungsschutz bei einem mehrmonatigen Freiwilligendienst im Ausland oder einer längeren Weltreise ist der Abschluss einer dafür geeigneten Krankenversicherung erforderlich, die den gesamten Zeitraum des Auslandsaufenthaltes abdeckt.

Was ist bei der Wahl einer Kreditkarte mit Auslandskrankenversicherung zu beachten?

Neben den kartenspezifischen Merkmalen wie weltweite Zahl der Akzeptanzstellen, Gebühren beim Einsatz im Ausland und Jahresgebühr lohnt sich auch der Vergleich der Versicherungsleistungen, wenn bei der Kreditkarte der Einschluss einer Reisekrankenversicherung gewünscht ist. Wichtig sind dabei die folgenden Kriterien:

  • Abhängigkeit vom Karteneinsatz. Empfehlenswert sind Angebote, bei denen der Versicherungsschutz unabhängig davon gewährt wird, ob die Reise mit der Kreditkarte bezahlt worden ist oder nicht.
  • Versicherte Reisedauer. Je nach Anbieter endet der Versicherungsschutz nach unterschiedlichen Zeiträumen des Auslandsaufenthalts.
  • Altersgrenze. Bei manchen Kreditkarten mit Reisekrankenversicherung gibt es Aussschlüsse oder Leistungseinschränkungen für ältere Versicherungsnehmer.
  • Selbstbehalt. Einige Versicherer verlangen im Leistungsfall einen Selbstbehalt, andere hingegen erstatten die Kosten ohne Abzug.
  • Zusatzleistungen. Neben den reinen Behandlungskosten können im Ernstfall weitere Aufwendungen z.B. für die Unterbringung von Angehörigen oder Krankenhaustagegeld anfallen. Ob solche Kosten übernommen werden, hängt vom Leistungskatalog des einzelnen Versicherers ab.
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