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Widerrufsrecht

Verträge, die per Internet, Telefon oder einem anderen Fernkommunikationsmittel abgeschlossen werden, können innerhalb einer Frist von 14 Tagen widerrufen werden (§ 355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Innerhalb dieser Frist gilt ein geschlossener Kaufvertrag rechtlich als „schwebend wirksam“.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Gesetzliche Grundlagen
  3. Wann gilt das Widerrufsrecht?
  4. Wie kann ich einen Vertrag widerrufen?
  5. Die Widerrufsfrist
  6. Fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei Darlehensverträgen
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Jetzt Internet-Angebote vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Verbraucher müssen innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist ein formloses Widerrufsschreiben direkt an den Anbieter senden, von dessen Vertrag sie zurücktreten möchten.
  • Wer einen Vertrag über Vermittler wie zB. Verivox geschlossen hat, sollte dennoch den Widerruf direkt an den Anbieter senden.
  • Bei Warenlieferung beginnt die Frist ab Erhalt der bestellten Ware – bei Dienstleistungen ab Vertragsschluss.
  • Für das Einhalten der Widerrufsfrist zählt der Tag, an dem der Verbraucher seinen Widerruf absendet.

Gesetzliche Grundlagen für das Widerrufsrecht

Normalerweise ist laut deutschem Recht ein einmal geschlossener Kaufvertrag für beide Seiten verbindlich. Das Widerrufsrecht stellt also eine Ausnahme dieses Grundsatzes dar.

Laut Gesetz kann das Widerrufsrecht bei Kaufverträgen nur unter ganz bestimmten, eng begrenzten Voraussetzungen ausgeschlossen werden. Dies gilt beispielsweise, wenn der Kaufvertrag nicht zwischen einem gewerblich tätigen Verkäufer und einem Verbraucher, sondern zwischen zwei Gewerbetreibenden abgeschlossen wurde.

Definition des Verbrauchers

Das Widerrufsrecht gilt also nur für Verträge, die mit einem Verbraucher abgeschlossen wurden. Doch was versteht man überhaupt unter einem Verbraucher? Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sind im § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festgelegt. Nach diesem muss der Verbraucher eine natürliche Person sein, die den Kaufvertrag abschließt. Das entsprechende Geschäft darf also nicht einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit bzw. einer gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden. Demnach fallen juristische Personen und Unternehmer nicht in den Bereich der Verbraucher.

Bei welchen Verträgen gilt das Widerrufsrecht?

Das Widerrufsrecht gilt in Deutschland nicht bei allen Geschäften. Man darf beispielsweise einen Widerruf nicht mit einem Umtausch beim Kauf einer Ware in einem Geschäft verwechseln. Dieser Umtausch wird freiwillig vom jeweiligen Geschäftsinhaber angeboten, er ist keine gesetzliche Pflicht. Die Pflicht zum Einräumen des Widerrufsrechts besteht hingegen bei:

  • Fernabsatzverträgen (zum Beispiel Käufen im Internet) und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen nach § 312 BGB
  • Verbraucherdarlehensverträgen nach § 491 und § 495 BGB
  • Teilzeit-Wohnrechtsverträgen nach § 481 und § 485 BGB (zum Beispiel Ferienwohnungen)
  • Ratenlieferungsverträgen nach § 505 BGB

Wie kann ich einen Vertrag widerrufen?

Um einen Vertrag zu widerrufen, müssen Verbraucher, eine formlose schriftliche Widerrufserklärung an den Anbieter – also den Verkäufer, das Versicherungsunternehmen bzw. die Bank – schicken. Wurden Waren erhalten, müssen diese ebenfalls an den Verkäufer zurückgeschickt werden. Wer einen Vertrag über Vermittler wie zB. Verivox geschlossen hat, sollte dennoch den Widerruf direkt an den Anbieter senden.

Verbraucher müssen weder Gründe angeben noch bestimmte Formulierungen in der Erklärung verwenden oder vorgefertigte Formulare benutzen, um ihr Widerrufsrecht auszuüben.

Die Widerrufsfrist

Damit ein Widerruf wirksam werden kann, muss er in einer vorgegebenen Frist ausgeübt werden. In den meisten Fällen beträgt diese Frist 14 Tage. Manche Anbieter bieten freiwillig eine besonders lange Widerrufsfrist, um gegenüber den Wettbewerbern positiv aufzufallen.

Die Frist beginnt bei Dienstleistungen ab Vertragsschluss. Bei Fernabsatzgeschäften kann die Frist frühestens mit dem Eingang der Ware beim Empfänger beginnen. In beiden Fällen muss der Verbraucher wirksam über sein Recht zum Widerruf aufgeklärt worden sein. Erfolgt die Belehrung über das Widerrufsrecht nicht oder ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, verlängert sich die Widerrufsfrist um 12 Monate.

Endet die Widerrufsfrist am Samstag, Sonntag oder Feiertag, so wird sie bis zum nächsten Werktag verlängert. Für das Einhalten der Frist zählt der Tag, an dem der Verbraucher seinen Widerruf absendet – nicht der Tag, an dem der Brief beim Anbieter ankommt.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei Darlehensverträgen

Einige Besonderheiten gelten beim Widerruf von Darlehensverträgen: Verträge, die zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden und eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten, konnten bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden. Danach war ein Widerruf solcher Altverträge nicht mehr möglich. Alle neueren Verträge, die am 11. Juni 2010 oder später geschlossen wurden, können Kreditnehmer auch heute noch widerrufen, sofern sie fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten.

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