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Umkehrhypothek

Die Umkehrhypothek wird oftmals auch als Immobilienrente bezeichnet. Im Gegensatz zu einer gewöhnlichen Hypothek, die als Absicherung für Immobilienkredite dient, beleiht bei einer Umkehrhypothek der Immobilienbesitzer sein Haus. Dafür erhält er ein Darlehen, welches meist in Form einer monatlichen Rente ausgezahlt wird. Der Eigentümer behält ein lebenslanges Wohnrecht. Nach seinem Tod muss das Darlehen getilgt werden – entweder indem die Immobilie in den Besitz des Kreditgebers übergeht oder indem die Erben die Immobilie übernehmen und den Kredit zurückzahlen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wann lohnt sich eine Umkehrhypothek?
  3. Monatliche Rente oder Einmalauszahlung
  4. Voraussetzungen
  5. Vorteile der Umkehrhypothek
  6. Nachteile der Umkehrhypothek
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Baufinanzierung

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Umkehrhypothek erhalten Immobilienbesitzer ein Darlehen, welches durch ihre Immobilie besichert ist. Sie können mit dem Geld ihre Rente ausbessern.
  • Sie müssen bis zum Ende der Laufzeit weder Zinsen noch Tilgung zahlen und dürfen in ihrer Immobilie weiterhin wohnen.
  • Die Umkehrhypothek gilt jedoch als relativ teuer.

Wann lohnt sich eine Umkehrhypothek?

Die Zielgruppe der Umkehrhypothek bilden ältere Menschen, die vor finanziellen Problemen stehen. Laut einer Studie des statistischen Bundesamtes ist ihre Anzahl in den vergangenen Jahren stets gestiegen. Ein Eigenheim zu besitzen ist da zunächst einmal keine Hilfe, da es zwar als Sachwert vorhanden ist, jedoch nicht für Liquidität sorgen kann.

Es gibt zwei Möglichkeiten, um die Immobilie zu Geld zu machen. Bei der eigentlichen Umkehrhypothek wird sie beleiht und bleibt rechtlich gesehen Eigentum des Bewohners – das heißt, er muss sich auch zum Beispiel um Reparaturen selber kümmern. Eine Alternative bietet die Leibrente – hier wird die Immobilie bei Vertragsunterzeichnung verkauft, aber der Verbraucher behält das Recht, darin lebenslang zu wohnen.

Monatliche Rente oder Einmalauszahlung

Normalerweise erhält der Eigentümer bei der Umkehrhypothek eine monatliche Rente, es gibt aber auch Modelle mit einmaliger Auszahlung der gesamten Summe, ähnlich einer Sofortrente. Einige Banken bieten lebenslange Zahlungen, andere begrenzen sie auf fünf oder zehn Jahre oder auf die statistische Lebenserwartung des Eigentümers. Der Eigentümer muss in beiden Fällen bis zu seinem Tod weder Zinsen noch Tilgung zahlen – anfallende Kreditzinsen und Gebühren werden von der Auszahlungssumme abgezogen.

Anbieter – das heißt, gleichzeitig Käufer und Darlehensgeber – sind in der Regel Banken oder Versicherungsgesellschaften. Die Höhe der Rente kann je nach Anbieter und Vertrag nach dem Alter des Eigentümers, dem Wert der Immobilie und dem Zeitraum der Auszahlung berechnet werden.

Voraussetzungen

Es gibt einige Voraussetzungen, die Immobilieneigentümer erfüllen müssen, um eine Umkehrhypothek in Anspruch nehmen zu können. Die erste besteht darin, dass die Immobilie entweder komplett oder zumindest zum weitaus größten Teil schuldenfrei sein muss. Darüber hinaus vergeben die meisten Banken eine Umkehrhypothek erst an Personen, die mindestens 65 Jahre alt sind. Die Lebenserwartung beispielsweise eines 40-Jährigen ist nämlich noch so hoch, dass die Bank eine lebenslange Rente sehr lange zahlen müsste. Auch bei zeitlich begrenzten Renten würde die Immobilie durch das lebenslange Wohnrecht erst sehr spät für den Darlehensgeber von Nutzen sein.

Vorteile der Umkehrhypothek

Der wesentliche Vorteil der Umkehrhypothek ist, dass der Eigentümer sein Eigenheim nutzen kann, um wieder liquide zu werden. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Umkehrhypothek mit einem lebenslangen Wohnrecht für den Eigentümer verbunden ist.

Nachteile der Umkehrhypothek

Neben den Vorteilen gibt es allerdings auch einige Nachteile zu bedenken. Zum Einen fallen die Kreditzinsen sowie verschiedene weitere Gebühren bei der Immobilienrente oft vergleichsweise hoch aus, was die Auszahlungssumme vermindert. Zum Anderen kann man die Immobilie nicht mehr für andere Zwecke als Sicherheit verwenden, da sie bereits zur Besicherung der Umkehrhypothek genutzt wird.

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