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Lohnabtretung bzw. Gehaltsabtretung

Die Lohnabtretung bzw. Gehaltsabtretung ist eine Kreditsicherheit. Sie ermächtigt den Kreditgeber, im Falle des Zahlungsverzuges zukünftige Löhne und Gehälter direkt beim Arbeitgeber zur Deckung der Kreditraten einzuziehen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Lohnabtretung: Bedeutung und Definition
  3. Risiken und Nachteile
  4. Kann der Arbeitgeber die Lohnabtretung ablehnen?
  5. Lohnabtretung bei Privatinsolvenz
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Ratgeber
  8. Jetzt Kreditvergleich starten

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der Lohnabtretung sichern sich Kreditgeber den Zugriff auf den Arbeitslohn des Kreditnehmers, wenn dieser in Zahlungsverzug gerät. Im Gegensatz zur Lohnpfändung ist hierfür kein Gerichtsbeschluss erforderlich.
  • Eine Lohnabtretung ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber diese im Anstellungsvertrag ausdrücklich verbietet.
  • Wenn der Kreditnehmer wegen Zahlungsunfähigkeit Privatinsolvenz anmelden muss, erlischt die Lohnabtretung mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Lohnabtretung: Bedeutung und Definition

Die Lohnabtretung ist eine Form der Kreditsicherung. Hierbei erlaubt der Kreditnehmer dem Kreditgeber, im Falle eines Zahlungsverzugs seine Ansprüche beim Arbeitgeber des Kreditnehmers anzumelden und sich die Kreditraten in Form eines Lohnabzugs auszahlen zu lassen. Klauseln zur Lohn- bzw. Gehaltsabtretung sind in Kredit- und Darlehensverträgen häufig vorzufinden.

Was ist eine stille Gehaltsabtretung?

Eine Gehalts- oder Lohnabtretung kann offen oder still erfolgen. Wichtigster Unterschied:

  • Bei der offenen Gehaltsabtretung informiert der Begünstigte den Arbeitgeber über die Abtretungsvereinbarung.
  • Bei der stillen Gehaltsabtretung erhält der Arbeitgeber keine Mitteilung. Erst bei einem Zahlungsverzug legt der Kreditgeber dem Arbeitgeber die Abtretungsvereinbarung vor und macht sie damit dann zur offenen Gehaltsabtretung.

Da die Klauseln zur Gehalts- bzw. Lohnabtretung oftmals im Kleingedruckten von Verbraucherkreditverträgen zu finden sind und nicht dem Arbeitgeber vorgelegt werden, handelt es sich in der Praxis zumeist um stille Gehaltsabtretungen.

Unterschied Lohnpfändung und Abtretung

Nicht zu verwechseln ist die Lohnabtretung mit der Lohnpfändung. Die Lohnabtretung ist nur eine Sicherungsvereinbarung, die ohne Folgen bleibt, solange der Kreditnehmer seinen finanziellen Verpflichtungen pünktlich nachkommt. Erst bei Zahlungsverzug macht der Kreditnehmer von seinem Recht Gebrauch und lässt sich seinen Anteil vom Lohn des Kreditnehmers auszahlen.

Die Lohnpfändung tritt hingegen erst ein, wenn sich der Schuldner im Verzug befindet und der Gläubiger erfolgreich die gerichtliche Vollstreckung seiner Ansprüche in die Wege geleitet hat. Die Lohnpfändung ist ohne eine vorherige Vereinbarung im Kreditvertrag möglich.

Risiken und Nachteile der Gehaltsabtretung

Mit der Lohnabtretung räumt der Kreditnehmer dem Kreditgeber den Zugriff auf seine Lohnzahlungen ein, auch wenn dafür kein gerichtlicher Beschluss besteht. Das verkörpert ein gewisses Risiko, denn der Gläubiger kann auch dann Ansprüche geltend machen, wenn diese unter Umständen noch rechtlich umstritten sind – denn ausreichend ist dafür lediglich ein eingetretener Zahlungsverzug.

Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass sich eine geltend gemachte Gehaltsabtretung negativ auf das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auswirkt. So erfährt der Arbeitgeber nicht nur von privaten finanziellen Problemen des Arbeitnehmers, sondern er muss überdies mit hohem bürokratischen Aufwand die Abtretung abwickeln. Immerhin darf nach gängiger Rechtsprechung der Arbeitgeber wegen einer geltend gemachten Gehaltsabtretung das Arbeitsverhältnis nicht kündigen.

In finanzieller Hinsicht ist das Risiko für den Arbeitnehmer hoch, dass er bei Inanspruchnahme der Abtretung in Geldnot kommt. Denn: Der Gläubiger kann im Ernstfall das Gehalt bis zur Pfändungsgrenze für sich abzweigen – und daraus folgt im schlimmsten Fall, dass der Arbeitnehmer andere Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen kann.

Kann der Arbeitgeber die Lohnabtretung ablehnen?

Während der Arbeitgeber eine gerichtlich angeordnete Lohnpfändung durchführen muss, kann er die Lohnabtretung verweigern. Voraussetzung dafür ist ein Lohnabtretungs-Ausschluss im Arbeitsvertrag. Auch im Rahmen von Tarifverträgen können Lohnabtretungen ausgeschlossen sein.

Grund dafür, dass Arbeitgeber die Durchführung von Lohn- und Gehaltsabtretungen im Arbeits- oder Tarifvertrag ausschließen dürfen, ist der Schutz vor ungeplantem Mehraufwand und Haftungsrisiken. Wenn nämlich der Arbeitgeber bei der Auszahlung von abgetretenen Lohnanteilen Fehler macht, muss er unter Umständen dafür finanziell geradestehen.

Wann ist eine Lohnabtretung unwirksam?

Unwirksam ist die Vereinbarung einer Lohnabtretung zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber im Regelfall dann, wenn der Arbeitsvertrag des Kreditnehmers eine Klausel enthält, die das Abtreten von Gehaltsforderungen an Dritte untersagt.

Ausnahme: Wenn die Lohnabtretung schon bestand, als im Arbeitsvertrag das Abtretungsverbot ausgesprochen wurde, dann kann der Gläubiger bei Zahlungsverzug auf die Gehaltszahlung des Arbeitgebers zugreifen.

Lohnabtretung bei Privatinsolvenz

Wer zahlungsunfähig wird, muss als Privatperson Privatinsolvenz beantragen. In diesem Verfahren gilt grundsätzlich, dass kein Gläubiger bevorzugt zu behandeln ist. Davon betroffen sind auch kreditgebende Banken, die sich eine Lohnabtretung erteilen lassen. Würde die Abtretung weiterhin bestehen, würde das bedeuten, dass die betreffende Bank vorrangig auf den Lohn des Schuldners zugreifen kann und erst danach die anderen Gläubiger zum Zuge kommen.

Um eine solche Vorzugsbehandlung zu vermeiden, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Lohnabtretungen unwirksam werden, sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist.

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