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Konsolidierung

Der Begriff „Konsolidierung“ stammt aus dem Lateinischen und bezeichnet das Festigen einer Sache oder das Zusammengehen verschiedener Sachen zu einem stabilen Ganzen. Unter dem Begriff „Konsolidierung“ verstehen die Volkswirtschaft und Betriebswirtschaft unterschiedliche Dinge.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Die Konsolidierung von Krediten
  3. Die Konsolidierung in der Konzernbilanz
  4. Aufwands- und Ertragskonsolidierung
  5. Rechner: Lohnt sich die Konsolidierung für Sie?
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine volkswirtschaftliche Konsolidierung findet statt, wenn es in der Wirtschaft eines Landes nach einer Phase der Rezession oder Depression zu einer Umkehr kommt und die Wirtschaftsdaten wieder positive Signale setzen.
  • Die Betriebswirtschaft nutzt den Begriff Konsolidierung in zwei unterschiedlichen Zusammenhängen: zum einen in Verbindung mit der Umschuldung von Krediten, zum anderen im Rahmen des Jahresabschlusses für einen Konzern.

Die Konsolidierung von Krediten

Dieser Sachverhalt betrifft Unternehmen, private Haushalte und die öffentliche Hand gleichermaßen. Dabei werden zahlreiche kurz laufende Kredite in eine langfristige Fremdkapitalaufnahme abgeändert. Hintergrund kann beispielsweise ein zwischenzeitlich günstigerer Zinssatz sein. Darüber hinaus vereinfacht die Zusammenlegung mehrerer Darlehen in eins die Kontrolle der Geldströme: Bestanden zuvor zahlreiche kurzfristige Verbindlichkeiten bei mehreren Gläubigern, erleichtert eine Konsolidierung der Fremdmittel mit nur einem Gläubiger ebenfalls die Abwicklung.

Konsolidierungen von Darlehen können auch in Zusammenhang mit einer langfristig noch nicht sichergestellten Finanzierung auftreten. In diesem Fall kommt es zu einer kurzfristigen Darlehensaufnahme, die allerdings in dem Moment abgelöst wird, in dem sich ein Geldgeber für eine langfristige Finanzierung findet. Eine Zwischenfinanzierung kann ebenfalls die Vorstufe zu einer langfristigen Finanzierung darstellen.

Die Konsolidierung in der Konzernbilanz

Innerhalb eines Konzerns bestehen bei den unterschiedlichen Konzerntöchtern sowohl Forderungen als auch Verbindlichkeiten. Der Paragraf 303, Abs. 1, Handelsgesetzbuch regelt, dass die Tochterunternehmen ihre gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten gegeneinander aufrechnen können. Damit erscheinen diese Positionen nicht mehr in der Konzernbilanz. Neben der Schuldenkonsolidierung spielt auch die Kapitalkonsolidierung eine Rolle in der Konzernbilanz. Ist ein Konzern an einem Tochterunternehmen beteiligt, so wird diese Beteiligung als Kapitalbeteiligung ausgewiesen. Die Tochterunternehmen wiederum weisen ebenfalls Eigenkapital aus, welches aber der Mutter anteilig in Höhe deren Beteiligung zuzurechnen ist. Um eine Bereinigung zu erzielen, erfolgt in diesem Fall eine Kapitalkonsolidierung.

Aufwands- und Ertragskonsolidierung

Da die Gewinn- und Verlustrechnung im Rahmen einer Konzernbilanz eine Gegenüberstellung aller Geschäftsvorfälle im Konzern bedeutet, muss in diesem Rahmen eine Bereinigung der innerbetrieblichen Geschäftsvorfälle vorgenommen werden. Das bedeutet, dass die Lieferung einer Ware durch einen Unternehmensteil an einen anderen mit der Bezahlung desselben konsolidiert werden muss. Da die Transaktion innerhalb des Konzerns stattfand, führte sie nicht zu einem echten Gewinn. Gleiches gilt auch für Mietverträge innerhalb des Konzerns sowie für innerbetriebliche Darlehen. Aufwand und Ertrag müssen ebenfalls im Rahmen einer Konsolidierung eliminiert werden.

Rechner: Lohnt sich die Konsolidierung für Sie?

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Umschuldungsrechner

Möchten Sie Ihre bestehenden Darlehen konsolidieren? Der erste Schritt: Vergleichen Sie im Umschuldungsrechner aktuelle Kreditangebote und finden Sie eine Bank mit der höchsten Zinsersparnis.

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Junges Team arbeitet an Dokument und Tablet am Schreibtisch

Vorfälligkeitsentschädigung berechnen

Der zweite Schritt: Verlgeichen Sie diese Zinsersparnis mit der Höhe der Entschädigung, die Banken für das vorzeitige Ablösen Ihrer bestehenden Kredite verlangen dürfen.

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