Arbeitgeberdarlehen
Der Chef finanziert den Urlaub oder das Eigenheim: Das klingt wie ein Traum. Tatsächlich aber stellt das Arbeitgeberdarlehen eine reale Finanzierungsmöglichkeit dar. Das betrifft sowohl kurzfristige wie langfristige Kredite. Beachtet man einige wichtige Punkte, können beide Seiten von einem Mitarbeiterdarlehen profitieren.
- Wie funktioniert ein Arbeitgeberdarlehen?
- Wer kann auf Arbeitgeberdarlehen zurückgreifen?
- Gibt es ein Recht auf Arbeitgeberdarlehen?
- Bei wem frage ich um ein Arbeitgeberdarlehen nach?
- Vereinbarung vertraglich fixieren
- Den Zinssatz und den geldwerten Vorteil berechnen
- Die Tilgung
- Was passiert bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Arbeitgeberdarlehen bietet ein geringeres Kreditausfallrisiko, günstigere Zinsen und eine Möglichkeit der Mitarbeiterbindung.
- Der günstigere Zinssatz muss versteuert werden; bei zinslosen Arbeitgeberdarlehen wird die gesamte Kreditsumme versteuert.
- In steuerrechtlicher Hinsicht sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen rechtsfesten Darlehensvertrag schließen
Wie funktioniert ein Arbeitgeberdarlehen?
Arbeitgeberdarlehen werden auch Mitarbeiterdarlehen oder Personalkredit genannt. Als Arbeitnehmerkredit werden sowohl Arbeitgeberdarlehen als auch Ratenkredite an Arbeitnehmer bezeichnet. Vom Arbeitgeberdarlehen zu unterscheiden sind vorzeitige Lohn- oder Gehaltsauszahlungen, umgangssprachlich „Lohnvorschuss“ genannt.
Bei einem Arbeitgeberdarlehen vergibt der Arbeitgeber Kredite im Rahmen der betrieblichen Sozialleistungen. Die Höhe der Kreditsumme und die Laufzeit legen die Beteiligten individuell fest. Die Darlehen können kurzfristig sein, um finanzielle Notlagen auszugleichen, oder langfristig, für größere Finanzierungsziele. Manchmal sind nur einige hundert Euro nötig, die den Arbeitnehmer aus einer Finanzknappheit retten. Aber auch Konsumkredite in höheren Summen sind möglich. Unternehmen können auch besondere Programme zur Finanzierung von Wohneigentum aufsetzen, woraus ein hohes Darlehen und eine lange Laufzeit folgen. Insbesondere bei größerer Darlehenshöhe empfiehlt sich eine langfristige Planung, denn kleinere Unternehmen können hohe Summen nicht spontan aufbringen oder freimachen.
Vorteile für Arbeitnehmer
Im Regelfall sind die Zinsen im Vergleich zu Bankkrediten relativ günstig und der Arbeitnehmer ist unabhängiger vom Bankwesen.
Vorteile für Arbeitgeber
Der Arbeitgeber kann dieses Darlehen gezielt zur Mitarbeiterbindung einsetzen. Für ihn ist außerdem das Kreditrisiko geringer als es für Banken wäre. Denn er hat auf den für die Schuldnerleistung anfallenden Lohn direkten Zugriff und über das Angestelltenverhältnis relative Sicherheit.
Wer kann auf Arbeitgeberdarlehen zurückgreifen?
Arbeitgeberdarlehen existieren in allen Wirtschaftsbranchen. Allerdings obliegen sie im Bankwesen besonderen rechtlichen Bestimmungen. So dürfen Kredite an Bankangestellte in leitenden Positionen nur durch Beschluss aller Geschäftsführer und zu marktüblichen Bedingungen gewährt werden. Bei sonstigen Unternehmen sind Betriebsräte mitbestimmungspflichtig, wenn mehrere Arbeitgeberdarlehen gewährt werden sollten, denn das fällt in die betriebliche Lohngestaltung
Gibt es ein Recht auf Arbeitgeberdarlehen?
Arbeitgeberdarlehen bereitzustellen, ist eine freiwillige Entscheidung des Arbeitgebers, eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Wird aber einem Mitarbeiter ein solches gewährt, dann haben auch andere im Betrieb Anspruch darauf. Denn es gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Dennoch kann Arbeitnehmern, die bereits hoch verschuldet sind oder ihre Kündigung eingereicht haben, das Darlehen verwehrt werden. In der Regel sind außerdem Auszubildende, Beschäftige in der Probezeit und Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsverträgen vom Arbeitgeberdarlehen ausgeschlossen.
Bei wem frage ich um ein Arbeitgeberdarlehen nach?
In kleineren Unternehmen ist für die Anfrage nach dem Arbeitgeberdarlehen der Chef zuständig. Die Personalstelle oder der Betriebsrat sind in größeren Firmen die richtigen Ansprechpartner, um zunächst Informationen einzuholen. Eventuell regelt bereits eine Betriebsvereinbarung die Gewährung eines Arbeitgeberdarlehens.
Vereinbarung vertraglich fixieren
Damit das Darlehensverhältnis rechtssicher ist, muss es vertraglich fixiert werden. Zu den unbedingt schriftlich festgehaltenen Vereinbarungen zählen die Bestimmung von:
- Darlehenshöhe
- Modalitäten der Tilgung
- Zinsen
- Laufzeit
- Kreditsicherheiten
- Verfahren bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Den Zinssatz und den geldwerten Vorteil berechnen
Im Vergleich zu Banken bieten Arbeitgeber meist günstigere Kreditzinsen. Der geldwerte Vorteil, der durch diesen Zinsunterschied entsteht, muss versteuert werden. Um den Vorteil zu ermitteln, dient der marktübliche Zinssatz (Maßstabszinssatz) als Orientierung.
Am einfachsten wird der Maßstabszinssatz berechnet, indem von den Effektivzinssätzen für die jeweilige Kreditart, die die Deutsche Bundesbank zuletzt veröffentlichte, vier Prozent abgezogen werden. Beträgt der Zinssatz des Arbeitgeberdarlehens weniger als 96 Prozent dieser Effektivzinssätze, muss der Zinsvorteil als geldwerter Vorteil versteuert werden. Verzichtet der Arbeitgeber auf eine Verzinsung, unterliegt das gesamte Darlehen der Lohnsteuerpflicht.
Die Tilgung
Die Tilgungsmodalitäten werden individuell festgelegt. Beispielsweise kann für die Rückzahlung vereinbart werden, dass der Arbeitgeber jeden Monat einen Teil der Arbeitnehmerentlohnung einbehält – so lange, bis das Darlehen vollständig zurückgezahlt ist. Die üblichen rechtlichen Pfändungsgrenzen sind dabei unbedingt einzuhalten.
Der Arbeitnehmer ist zur vollständigen Tilgung des Darlehens verpflichtet. Ist das nicht der Fall oder wird von Unternehmerseite auf die Rückzahlung verzichtet, gilt die Summe als Arbeitslohn. Diese ist vollumfänglich im Rahmen der Lohnsteuer zu versteuern.
Was passiert bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
Zwischen dem Arbeitsverhältnis und dem Schuldverhältnis muss strikt unterschieden werden. Ein Ende des Beschäftigungsverhältnisses bedeutet nicht zugleich die automatische Kündigung des Darlehensvertrags und eine vorzeitige Rückforderung. Das trifft zumindest zu, wenn die Vereinbarungen für den Fall einer Kündigung vertraglich korrekt geregelt sind. Dann läuft der Darlehensvertrag weiter, eventuell besteht die Möglichkeit, den Zinssatz auf marktübliches Niveau anzuheben. Fehlt eine genaue Vereinbarung, dann kann der Arbeitgeber aber unter Umständen eine Gesamttilgung innerhalb von drei Monaten verlangen.
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