Andienungsrecht
Der Begriff „Andienungsrecht“ kommt aus dem Leasinggeschäft. Es handelt sich dabei um ein einseitig verbindliches Recht des Leasinggebers, dem der Leasingnehmer nachkommen muss. Wie funktioniert das Andienungsrecht, und wer profitiert davon?
- Bestandteil des Leasingvertrages
- Für Leasingnehmer eher nachteilig
- Wann macht Leasing Sinn?
- Leasing für E-Autos
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Das Andienungsrecht erlaubt es dem Leasinggeber, den Leasingnehmer zum Kauf des Leasingobjektes zu verpflichten.
- Liegt der tatsächliche Restwert über dem vertraglich festgehaltenen Wert, wird der Leasinggeber auf das Andienungsrecht verzichten.
- Ob für private Nutzer Leasing sinnvoll ist oder nicht, lässt sich nicht pauschal beantworten.
- Durch das Full-Service-Leasing können sich attraktive Vorteile gegenüber Finanzierung oder Barzahlung ergeben.
Andienungsrecht ist Bestandteil des Leasingvertrages
Leasingverträge können unterschiedlich ausgestaltet sein. Eine Option ist, dass der Vertrag ein Andienungsrecht beinhaltet. Dieses Recht besagt, dass es dem Leasinggeber zusteht, dem Leasingnehmer das Leasinggut zum Kauf anzubieten. Der Leasingnehmer muss in diesem Fall von dem Angebot Gebrauch machen.
Am häufigsten findet sich das Andienungsrecht beim Fahrzeugleasing. Der Leasingvertrag unterstellt aufgrund der vermutlichen Laufleistung und der Dauer des Vertrages einen bestimmten Restwert des Fahrzeuges. Mancher Leasingnehmer wird mit dem Restwert schon unangenehme Erfahrungen gemacht haben. Der Leasinggeber moniert einen höheren Verschleiß als bei Vertragsabschluss unterstellt. Damit wird eine zusätzliche Abschlagszahlung notwendig.
Im Fall des Andienungsrechtes allerdings wird trotz tatsächlich erhöhtem Verschleiß der vertraglich vereinbarte Restwert für den Verkauf zugrunde gelegt.
Fiel die Abnutzung jedoch geringer aus und der tatsächliche Wert des Fahrzeugs liegt über dem geplanten Restwert, wird der Leasinggeber sein Andienungsrecht nicht ausüben. Er müsste sich dann ebenfalls mit dem vertraglichen Restwert zufriedengeben. Dem steht jedoch die Möglichkeit gegenüber, das Auto zu einem höheren Preis zu veräußern.
Andienungsrecht für Leasingnehmer eher nachteilig
Aus den geschilderten Konstellationen lässt sich der Schluss ableiten, dass das Andienungsrecht für den Leasingnehmer nur die zweitbeste Lösung darstellt. Er würde für das Fahrzeug mehr bezahlen, als es tatsächlich zum Ende der Leasingdauer noch wert ist. Vor dem Hintergrund, dass das Andienungsrecht in vielen Fällen für den Leasingnehmer nachteilig ist, stellt sich auch die Frage, für wen sich Leasing lohnt.
Wann macht Leasing Sinn?
Leasing richtet sich in erster Linie an Unternehmen. Die Leasingrate beinhaltet im Gegensatz zu einer klassischen Finanzierung auch die Mehrwertsteuer. Diese können Unternehmer in der Umsatzsteuererklärung mit vereinnahmter Umsatzsteuer verrechnen. Leasingraten fallen häufig auch niedriger aus als die Raten für einen Autokredit.
Die Deutsche Automobil Treuhand (DAT) geht davon aus, dass inzwischen allerdings auch rund 17 Prozent der privat genutzten Fahrzeuge Leasingfahrzeuge sind. Interessant ist diese Lösung für Fahrzeughalter, die gerne alle zwei oder drei Jahre ein neues Auto möchten. Sie ersparen sich den zeitraubenden Aufwand, das Altfahrzeug zu verkaufen oder mit dem Händler über die Inzahlungnahme zu feilschen.
Zudem gilt auch für Privatpersonen, dass die Leasingrate unter Umständen günstiger ausfällt als eine Bankfinanzierung. Die Mehrwertsteuer in der Rate ist dabei allerdings das Haar in der Suppe.
Wer als Privatperson ein Auto leasen möchte, darf aber nicht vergessen, dass er nur der Mieter, nicht der Eigentümer, ist. Im Grunde kann man das Leasingauto mit der Mietwohnung gleichsetzen.
Nachteilig ist, dass man einen Leasingvertrag nicht vorzeitig kündigen kann. Es besteht zwar die Option, dass der Leasingnehmer einen Nachfolger für seinen Vertrag findet. Allerdings muss die Leasinggesellschaft dem zustimmen. Dazu gehört auch, dass derjenige, der den Vertrag übernehmen möchte, eine entsprechende Bonität aufweist.
Einige Leasinggeber sind inzwischen wieder dazu übergegangen, die Übernahme von laufenden Leasingverträgen auf den gewerblichen Bereich zu beschränken.
Full-Service-Leasing als positiver Aspekt
Grundsätzlich kann der Leasinggeber vorschreiben, bei welcher Werkstatt der Leasingnehmer die Inspektionen vornehmen lassen muss. Damit ist es nur ein kleiner Schritt zum Full-Service-Leasing.
Die Rate schließt nicht nur die Kosten für Inspektionen mit ein, sondern auch Steuern und Versicherung. Der eine oder andere Anbieter kalkuliert die Versicherungsprämie seit einigen Jahren unabhängig von der SF-Klasse des Leasingnehmers. Gerade für junge Fahrer kann das Leasing in diesem Fall eine recht attraktive Variante zum klassischen Autokauf darstellen.
Unter dem Strich lässt sich nicht pauschal sagen, ob Leasing oder ein Autokredit die bessere Lösung darstellt. Wer dem Eigentumsgedanken nicht zu viel Gewicht beimisst, sollte durchaus beide Varianten durchrechnen. Kreditrate, Werkstattkosten, Versicherung und Steuer auf der einen Seite, Full-Service Leasing auf der anderen Seite. Nur bei der Vertragsposition „Andienungsrecht“ sollte der künftige Fahrzeughalter sehr vorsichtig sein.
Leasing für E-Autos
Das Angebot an E-Autos wird immer größer, passend zur rasant steigenden Nachfrage. Für viele E-Auto-Nutzer ist das Leasing eine attraktive Option, um flexibel zu bleiben und trotzdem auf dem neuesten Stand der Technik zu sein.
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