Voraussetzungen für die Kreditvergabe
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Kreditgeber wollen Kreditausfälle möglichst ausschließen oder zumindest minimieren. Das ist ein durchaus verständliches Anliegen. Deshalb bewerten sie anhand unterschiedlicher Kriterien, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Kredit vertragsgemäß zurückgezahlt wird. Bevor jedoch die sogenannten Scoring-Verfahren zum Einsatz kommen, wird zunächst die Kreditfähigkeit des Antragstellers geprüft.
Kreditfähigkeit
Kreditfähig ist eine Person, wenn sie berechtigt ist, einen rechtswirksamen Kreditvertrag zu unterzeichnen. Voraussetzung dafür ist in der Regel die Volljährigkeit sowie die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit des Antragstellers. So können Kredite an Schüler nur bei Zustimmung des Familiengerichts vergeben werden. Doch reicht es für eine Kreditvergabe nicht allein kreditfähig zu sein, vielmehr muss daneben die Kreditwürdigkeit gegeben sein.
Bonität: die persönliche und sachliche Kreditwürdigkeit
Bonität ist gleichbedeutend mit Kreditwürdigkeit. Den Kreditinstituten ist es gesetzlich vorgeschrieben, die persönliche und sachliche Kreditwürdigkeit ihrer Kunden zu überprüfen, bevor sie ihnen Kredite vergeben. Zum einen gehen die Banken auf Nummer sicher, indem sie potentielle Zahlungsausfälle minimieren und finanzielle Verluste gering halten. Zum anderen ist die Bonitätsprüfung auch im Sinne des Antragstellers – schützt sie doch den Verbraucher vor ungewollter Überschuldung oder gar einer Insolvenz. Die Bonität wird anhand verschiedener Kriterien ermittelt. Welche Informationen zurate gezogen und wie diese gewichtet werden, liegt im Ermessen der einzelnen Kreditinstitute.
Kriterien für die Bonitätsbewertung
Persönliche Kreditwürdigkeit
- berufliche und fachliche Qualifikationen
- Anzahl von Kreditkarten
- Häufigkeit des Girokontowechsels
- Anzahl nicht beglichener Zahlungsverpflichtungen
Die persönliche Bonität wird häufig unter Heranziehung der Schufa-Auskunft bestimmt. Auf Grundlage von Scoring-Verfahren wird in der Schufa-Auskunft ein Score definiert, der eine Aussage über die Kreditausfallwahrscheinlichkeit zulässt.
Sachliche Kreditwürdigkeit
- Höhe des monatlichen Einkommens
- Höhe der monatlich zu erwartenden Ausgaben
Die sachliche Bonität wird durch die Analyse von Lohn- oder Gehaltsnachweisen, Kontoauszügen, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung usw. festgestellt. Bei Krediten für Selbstständige und Freiberufler können Einkommenssteuerbescheide, Bilanzen und betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) sowie Prognosen von Branchen- und Umsatzentwicklungen herangezogen werden.
Kann der Antragsteller glaubhaft machen, dass er die anstehenden Zahlungsverpflichtungen zuverlässig und bereitwillig erfüllen wird, gilt die persönliche Bonität als gegeben. Während die Auswertung der persönlichen Bonität letztlich eine Prognose über die Zahlungsmoral darstellt, zielt die Überprüfung der sachlichen Bonität allein darauf ab, ob Kreditraten mit dem zu erwartenden Einkommen beglichen werden können.
Um die Kreditwürdigkeit zu erhöhen, können Antragsteller eine zweite Person entweder als Bürgen oder als Mitantragsteller heranziehen. Diese wird ebenfalls einer Bonitätsprüfung unterzogen.
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