Schufa-Eintrag löschen lassen
Stand: 11.11.2024
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Bonitätsprüfung ist bei der Kreditaufnahme gesetzlich vorgeschrieben. Banken wenden sich dazu an Auskunfteien, die Daten zum Zahlungsverhalten von Verbrauchern sammeln.
- Die bekannteste Auskunftei ist die Schufa. Sie errechnet den sogenannten Schufa-Score, welcher Auskunft über die Bonität geben soll.
- Verbraucher haben das Recht, bei jeder Auskunftei einmal jährlich eine kostenlose Selbstauskunft zu bestellen, um ihre hinterlegten Daten zu überprüfen.
- Fehlerhafte Einträge können korrigiert und erledigte Einträge gelöscht werden – manche sofort, bei anderen gibt es Fristen.
- Im Verivox-Kreditrechner können Verbraucher überprüfen, ob sie mit ihrem aktuellen Schufa-Score einen Kredit erhalten würden – kostenlos, unverbindlich und ohne Schufa-Nachteil.
Löschung eines Schufa-Eintrags beantragen
Wer die Löschung seines Eintrags beantragen will, wendet sich schriftlich an die Schufa:
SCHUFA Holding AG
Kormoranweg 5
65201 Wiesbaden
Bei einfachen Sachverhalten, etwa einer Adressänderung, reicht ein knappes Schreiben. Zum Beispiel die Verbraucherzentralen halten Musterbriefe mit Formulierungsvorschlägen und unter Berufung auf die Rechtspraxis vor. Der Verbraucher sollte seinen Fall so klar wie möglich schildern und die entsprechenden Unterlagen beifügen. Bei Streitfragen kann der Ombudsmann helfen.
Falsche Daten berichtigen und löschen
Der Verbraucher kann sich selbst um Berichtigung oder Löschung kümmern. Dazu wendet er sich mit einem formlosen Antrag an die Schufa. Zusätzlich ist es sinnvoll, vom Vertragspartner, von welchem die Daten stammen – zum Beispiel der Bank – zu verlangen, dass er die Daten berichtigt. Hat er den fehlerhaften Eintrag verursacht, ist er zum Widerruf gegenüber der Schufa verpflichtet und haftet für die Folgen eines falschen Eintrags.
Schufa-Löschfristen für befristete Einträge
Nicht alle Schufa-Einträge muss der Verbraucher löschen lassen. Bei befristeten Einträgen wird die Schufa selbst aktiv. Dabei gelten unterschiedliche Löschfristen.
Sofort
- Informationen über nicht mehr bestehende Konten.
- Falsche Angaben.
Nach einem Jahr
- Einfache Anfragen, etwa nach einem Kredit oder einer Kontoeröffnung.
Nach drei Jahren
- Negative Einträge, die vertragsungemäßes Zahlungsverhalten dokumentieren, sofern die Forderungen erfüllt wurden.
- Daten aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte, zum Beispiel Eidesstattliche Versicherungen.
Einträge zur Restschuldbefreiung werden nach 6 Monaten gelöscht
Die Schufa hat beschlossen, den Verbrauchern und Verbraucherinnen einen wirtschaftlichen Neustart zu ermöglichen. Daher werden alle Einträge zu einer Restschuldbefreiung sowie alle damit verbundenen Schulden, die zum 28.03.2023 länger als sechs Monate gespeichert sind, gelöscht. Sie müssen dafür keinen Antrag stellen, die Löschung verläuft für jeden automatisch.
Schufa-Eintrag vorzeitig löschen
Trotz der Fristen kann der Verbraucher in manchen Fällen die vorzeitige Löschung beantragen. In der Zeit zwischen beantragter Löschung bis zum Abschluss der Überprüfung darf die Schufa betroffene Auskünfte nicht weitergeben.
Ausgeglichene Forderungen: Neue Richtlinie ab 2024
Der Code of Conduct der Wirtschaftsauskunfteien wurde zum 25.05.2024 überarbeitet. Ab diesem Zeitpunkt gilt: Wird eine offene Forderung innerhalb von 100 Tagen bezahlt, kann sie statt 3 Jahren bereits nach 18 Monaten gelöscht werden. Voraussetzung ist, dass der Auskunftei keine weiteren Negativdaten über diesen Verbraucher gemeldet wurden und dass keine Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis oder aus Insolvenzbekanntmachungen vorliegen.
Falsche Angaben
Fehlerhafte Einträge löscht die Schufa sofort, wenn unstrittig ist, dass die Daten falsch sind.
Daten aus Schuldnerverzeichnissen
Solche Daten entfernt die Schufa vorzeitig, wenn der Verbraucher nachweisen kann, dass das Amtsgericht sie ebenfalls nicht mehr führt.
Offene Forderungen
Schufa-Einträge über offene Forderungen sind nicht löschbar.
Negative Schufa-Einträge
Rund neunzig Prozent der Einträge sind laut Schufa positiver Art. Das verbliebene Zehntel – die Negativeinträge – dokumentiert häufig das vertragswidrige Verhalten eines Vertragsnehmers. Kommen etwa Schuldner den Forderungen ihrer Gläubiger trotz wiederholten Manhungen nicht nach, zum Beispiel indem sie die Kreditraten nicht zahlen, kündigen die Gläubiger das Darlehen. Sie meldet diese Kündigung der Schufa, welche solche negativen Informationen in ihrer Datenübersicht speichert.
Das kann für den Verbraucher bei künftigen Verträgen – vom Smartphone-Tarif über Dispokredit bis zum Mietvertrag – unangenehme Folgen haben. Denn bei negativen Einträgen berechnen viele Vertragspartner die Bonität des Verbrauchers gar nicht, sondern lehnen die Geschäftsbeziehung gleich ab.
Welche Merkmale bestimmen den Schufa-Score?
- Offener Saldo oder laufendes Insolvenzfahren
- Alter des ältesten Girokontos
- Anzahl aktiver Kreditkarten
- Anzahl Kreditkartenanfragen im letzten Jahr
- Anzahl der erledigten Negativmeldungen
- Anzahl der Inkasso-Anfragen
- Alter der aktuellen Adresse
- Summe aller Online-Käufe auf Rechnung
- Zahlungsausfälle der letzten drei Jahre
- Anzahl laufender Ratenkredite
- Höhe monatliche Belastung durch Ratenkredite
- Alter ältester Ratenkredit
- Vorhandensein eines Immobilienkredits
Die letzten 4 Merkmale (in Summe 17) hält die Schufa noch unter Verschluss. Bis zu welchem Score genau eine Bank dann einen Kredit vergibt, ist sehr unterschiedlich – je nach Risikopolitik der Bank. Bei einigen wenigen Anbietern haben Verbraucher die Chance auf einen Kredit auch trotz Schufa-Eintrag, in der Regel jedoch nur für Kreditsummen unter 10.000 Euro.
Hilfe für Verbraucher mit schlechter Bonität
Nachrichten zum Thema
- Kreditkartenmissbrauch und Kreditkartenbetrug – was tun?
- Überweisung zurückholen
- Kredit ohne Schufa: Seriöse Möglichkeiten trotz Schufa-Eintrag
- Ratenkredit: Den Kontostand aus dem Minus holen
- Lastschrift zurückholen: Wie Sie fehlerhafte Lastschriften zurückbuchen
- Kreditkarte ohne Schufa: Die richtige Lösung bei schwacher Bonität
- Auskunfteien