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Privatkredit vergeben: Wie Sie privat Geld verleihen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Wer einen Privatkredit an Freunde oder Verwandte vergibt, kann nicht nur finanzielle Unterstützung leisten, sondern auch von den Zinsen profitieren. Um Streitigkeiten vorzubeugen, empfiehlt sich ein schriftlicher Vertrag. Darüber hinaus sollten Kreditgeber auf die steuerlichen Regelungen achten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kredite zwischen Privatpersonen können auch mündlich abgeschlossen werden. Für die Beweiskraft bei eventuellen Streitigkeiten empfiehlt sich jedoch ein schriftlicher Vertrag, der alle wichtigen Angaben und Vereinbarungen enthält. Ein PDF-Musterformular für einen privaten Kreditvertrag können Sie bei Verivox herunterladen.
  • Kreditgeber können sich zusätzlich absichern, indem sie vom Schuldner ein Pfand als Kreditsicherheit oder die Bürgschaft einer weiteren Person verlangen.
  • Zinseinkünfte aus privat vergebenen Krediten sind Kapitaleinkünfte und unterliegen der Abgeltungssteuer.

Privatkredit vergeben: Wie funktioniert das?

Wer einen Kredit braucht, muss sich nicht zwangsläufig an eine Bank wenden. Auch Freunde oder Verwandte können privat Geld verleihen, wenn sie über die nötigen Geldreserven verfügen und Unterstützung leisten möchten. Darüber hinaus kann der Kredit unter Privatpersonen sogar für beide Seiten gewinnbringend sein, weil die Kreditzinsen der Banken zumeist weitaus höher sind als die Guthabenzinsen für Geldanlagen. Treffen sich Kreditgeber und Kreditnehmer in der Mitte dieser Spanne, haben beide aus dem privaten Kreditvertrag einen wirtschaftlichen Vorteil.

Rechtliche Grundlagen des Privatkredites

Wichtige rechtliche Regelungen für die Vergabe von Krediten sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 488 zu finden, wo die Rechte und Pflichten von Darlehensgeber und -nehmer aufgeführt sind. Auch weitere Rahmenbedingungen, etwa für die Berechnung von Verzugszinsen, sind im BGB aufgeführt. Nicht relevant für Kreditverträge unter Privatpersonen sind hingegen § 491 ff. im BGB, weil sich diese auf Kreditverträge zwischen Banken und Verbrauchern beziehen.

Brauche ich einen schriftlichen Vertrag?

Wer privat Geld verleihen will, kann das auch ohne schriftlichen Vertrag tun – beide Parteien können den Kreditvertrag auch durch mündliche Einigung abschließen. Allerdings ist es sowohl für den Schuldner als auch für den Gläubiger aus Beweisgründen im Streitfall ratsam, den Vertrag schriftlich zu fixieren.

Was sollte im Privatkredit-Vertrag stehen?

Damit ein Streitfall aufgrund widersprüchlicher Aussagen nicht zu einem langwierigen und unwägbaren Gerichtsprozess eskalieren kann, sollte ein Kreditvertrag unter Privatpersonen die folgenden Eckpunkte festhalten:

  • Name und Anschrift von Kreditgeber und Kreditnehmer,
  • Höhe des Kreditbetrags und Verwendungszweck,
  • Zeitpunkt und Modalitäten der Kreditauszahlung, z.B. in einer Gesamtsumme oder in mehreren Tranchen,
  • Laufzeit des Kredites,
  • Höhe des jährlichen Kreditzinses,
  • ein verbindlicher Tilgungsplan, z.B. Rückzahlung in gleichbleibenden Monatsraten oder Tilgung des Gesamtbetrags plus Zinsen zu einem bestimmten Zeitpunkt,
  • Vereinbarungen über Kreditsicherheiten oder Bürgschaften,
  • Höhe der Verzugszinsen und Kündigungsrechte des Kreditgebers bei Zahlungsverzug sowie
  • Vereinbarungen über außerplanmäßige Zusatztilgungen oder die vorzeitige Rückzahlung durch den Kreditnehmer.

Die Kreditexperten von Verivox haben einen Mustervertrag für Kredite unter Privatpersonen erstellt, bei dem Sie nur noch die notwendigen Angaben im PDF-Vordruck ergänzen brauchen. Dann können Sie den Vertrag ausdrucken und zusammen mit Ihrem Vertragspartner unterschreiben.

PDF-Musterkreditvertrag

Wie können Sie sich absichern, wenn Sie privat Geld verleihen?

Geld privat zu verleihen bringt ein gewisses Risiko mit sich. Wenn der Schuldner zahlungsunfähig wird und Privatinsolvenz anmeldet, ist im schlimmsten Fall ein Teil des Kreditbetrags verloren. Der Kreditgeber kann sich vor solchen Verlusten schützen, indem er vom Schuldner eine Kreditsicherheit verlangt. Bei Privatkrediten kommen dabei zwei einfach zu handhabende Sicherheiten in Frage: die Bürgschaft und das Pfandrecht.

Bürgschaft

Bei der Bürgschaft übernimmt eine dritte Person die Haftung für den Fall, dass der eigentliche Schuldner seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt. In der Regel bezieht sich die Bürgschaft auf einen bestimmten Kredit inklusive Zinsforderungen und Verzugszinsen. Da es sich bei einer Bürgschaft um eine Entscheidung mit großer finanzieller Tragweite handelt, sind Bürgschaftserklärungen nur in schriftlicher Form wirksam. Eine mündliche oder per E-Mail erteilte Bürgschaftserklärung ist nicht gültig.

Pfandrecht

Als Kreditsicherheit beim Privatkredit kann auch ein Pfand dienen, das der Kreditgeber bis zur Tilgung der Schulden einbehält. Dabei kann es sich um Wertgegenstände wie beispielsweise Uhren oder Schmuck handeln. Aber auch ein Auto kann als Kreditsicherheit dienen, indem der Kreditnehmer dem Kreditgeber die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) aushändigt und mit ihm die Sicherungsübereignung des Fahrzeugs bis zur Rückzahlung vereinbart. Dann kann der Kreditnehmer das Auto weiterhin nutzen. Ein Verkauf ist jedoch nicht möglich, und bei Zahlungsverzug darf der Kreditgeber das Auto in Besitz nehmen und es zur Deckung seiner Forderungen verkaufen.

Privatkredit und Finanzamt: Ist geliehenes Geld steuerpflichtig?

Wenn Sie privat Geld verleihen, hat auch der Fiskus ein Wörtchen mitzureden. Denn: Auch Zinseinnahmen aus Privatkrediten sind steuerpflichtig.

Versteuerung von Zinseinkünften

Zinsen gelten als Kapitaleinkünfte und unterliegen der Abgeltungssteuer. Dies gilt auch für Zinsen, die Sie als privater Kreditgeber von Ihrem Schuldner erhalten. Die Höhe der Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Wenn Sie Ihren Sparerpauschbetrag noch nicht ausgeschöpft haben, können Sie in Ihrer Steuererklärung die Zinseinkünfte aus Privatkrediten darauf anrechnen lassen.

Sind zinslose Darlehen erlaubt?

Wenn Sie einen Privatkredit vergeben, können Sie auf die Zinsen auch verzichten. Doch die Vergabe von zinsfreien Krediten kann vom Finanzamt als Schenkung bewertet werden. Maßgeblicher Betrag ist dabei die Höhe der marktüblichen Zinsen, auf die der Kreditgeber verzichtet. Liegt die Gesamtsumme der nicht erhobenen Marktzinsen über dem Schenkungsfreibetrag, muss der Kreditnehmer diesen Geldvorteil als Schenkung versteuern.

Werden Privatkredite an das Finanzamt gemeldet?

Bei der Vergabe von Privatkrediten erfolgt keine automatische Meldung an das Finanzamt. Allerdings kann das Finanzamt vom Kreditgeschäft erfahren, wenn beispielsweise der Kreditnehmer das Geld für sein Unternehmen verwendet und die Kreditzinsen als betriebliche Aufwendungen steuerlich geltend macht.

Was tun, wenn ein Privatkredit nicht zurückgezahlt wird?

Wenn Sie einen Privatkredit vergeben haben und der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt, sollten Sie zuerst das Gespräch mit ihm suchen. Zeigt er Kooperationsbereitschaft, kann ein Zugeständnis etwa in Form eines Zahlungsaufschubs oder sogar eines Teilverzichts sinnvoll sein, um die Kostenrisiken eines gerichtlichen Verfahrens zu vermeiden.

Bei anhaltendem Zahlungsverzug gilt es abzuwägen, ob die Einleitung eines gerichtlichen Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahrens sinnvoll ist. Ist beim Schuldner genügend finanzielle Substanz vorhanden, kann der Kreditgeber über Vollstreckungs- und Pfändungsmaßnahmen seine Ansprüche durchsetzen. Hat hingegen der Schuldner weder Vermögen noch nennenswertes Einkommen, bleibt der Gläubiger nicht nur auf seinen Forderungen sitzen, sondern muss auch die Kosten für seinen Anwalt und die Gerichtsgebühren tragen.