Neun von zehn Immobilien-Kreditverträgen fehlerhaft
Stand: 11.03.2015
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Hamburg - In neunzig Prozent aller Immobilien-Kreditverträge finden sich fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Das hat die Verbraucherzentrale Hamburg ermittelt, die 1509 Darlehensverträge geprüft hat.
In 1350 Fällen (89,5 Prozent) fanden sich Mängel, etwa fehlende Informationen über den Beginn der Widerrufsfrist oder die Folgen des Widerrufs.
Viele Verträge nachträglich widerrufbar - Kunden können profitieren
Verbraucher können davon profitieren: Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, lassen sich Verträge auch noch nach Jahren widerrufen. Wie die Verbraucherschützer erklären, eröffnet dies dem Kunden eine gute Verhandlungsposition zum Beispiel für eine Senkung der Vorfälligkeitsentschädigung oder gar die Rückabwicklung des Vertrags. Potenziell betroffen seien mehrere Millionen Kreditverträge, vor allem zwischen 2002 und 2010.