Landeskreditbank Baden-Württemberg scheitert mit Klage gegen EZB
Stand: 16.05.2017
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Luxemburg- Die Landeskreditbank Baden-Württemberg hat einen Rechtsstreit verloren. Nun steht sie wider Willen unter der direkten Aufsicht der Europäischen Zentralbank. Die Bank wollte erreichen, dass sie unter deutscher Aufsicht stehen sollte, da sie klein sei und nur geringe Risiken trage. Damit hätte sie ihren Aufwand und ihre Kosten verringern können. Das Urteil stärkt die Rolle der EZB. (Rechtssache T-122/15)
Nach der Weltfinanzkrise waren die größten Banken im Euroraum 2014 unter die Kontrolle der Bankenaufsicht SSM bei der EZB gestellt worden, die sie unter anderem mit Stresstests überprüft. Dies gilt für sogenannte bedeutsame Unternehmen mit einer Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden Euro. «Weniger bedeutende» Institute unterliegen der direkten Aufsicht nationaler Behörden.
Die L-Bank lag mit zuletzt gut 75 Milliarden Euro deutlich über der Schwelle. Doch argumentierte sie, wegen ihres geringen Risikoprofils als staatliche Förderbank des Mittelstands und der Kommunen reiche die Aufsicht durch die deutschen Behörden.
Das EU-Gericht in Luxemburg betonte, die Schwelle von 30 Milliarden Euro gelte, falls keine besonderen Umstände vorlägen. Abgewichen werden könne davon nur, wenn nationale Behörden die Ziele der Aufsicht besser umsetzen könnten. Die Landeskreditbank habe hingegen nur argumentiert, dass die deutsche Aufsicht ausreiche. Zudem stellten die Luxemburger Richter klar, dass die nationale Aufsicht über «weniger bedeutende» Institute nicht autonom sei. Auch sie liege in der Zuständigkeit der EZB, werde nur dezentral umgesetzt.