Inkassoschreiben muss genaue Angaben zur Forderung enthalten
Stand: 05.01.2017
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Berlin - Inkasso-Unternehmen müssen bereits im ersten Mahnschreiben genaue Angaben zur Forderung machen. Darauf macht der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) aufmerksam. Genannt werden müssen etwa der Name oder die Firma des Auftraggebers sowie der Grund für die Forderung. Laut Verband sind immer wieder falsche Inkasso-Forderungen in Umlauf. Empfänger sollten Mahnschreiben daher immer gut prüfen.
Skeptisch werden sollten Verbraucher, wenn die Angaben im Briefkopf nicht mit dem Rest des Schreibens übereinstimmen, erklärt der BDIU. Das gilt auch, wenn die Bankverbindung ins Ausland verweist - zu erkennen an den ersten beiden Buchstaben der IBAN. In diesem Fall ist es ratsam, die Inkasso-Firma oder den Gläubiger um Aufklärung zu bitten.
Auch die Verbraucherzentralen warnen immer wieder vor dubiosen Inkasso-Firmen. Neueste Masche der Betrüger: In SMS werden Empfänger unter Druck gesetzt, Inkassorechnungen für angeblich genutzte Dienste in Höhe von 90 Euro zu begleichen. Betroffene sollten diese Forderung nicht einfach begleichen, raten die Verbraucherschützer. Besser ist es, zunächst unter www.rechtsdienstleistungsregister.de zu prüfen, ob das Inkassobüro registriert ist.