Aufsichtsbehörde nicht genannt? Kredit kann widerrufen werden
Stand: 24.02.2017
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Hamburg - Die Widerrufsbelehrungen in vielen Kreditverträgen sind falsch formuliert. Verbraucher können deshalb Verträge auch nach Jahren noch widerrufen. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) aus der jüngeren Zeit betrifft das auch viele neuere Immobilienfinanzierungen aus den Jahren 2010 bis 2013 (Az.: XI ZR 434/15).
In den vom BGH als fehlerhaft eingestuften Widerrufsbelehrungen führen Kreditgeber in der Widerrufsklausel zwar die Aufsichtsbehörde auf, erwähnen diese aber nicht konkret. Hier hätte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als zuständige Aufsichtsbehörde benannt werden müssen. Fehlt diese Angabe, ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft. In diesem Fall startet die 14-tägige Widerrufsfrist nicht. Wollen Verbraucher von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, sollten sie sich aber beraten lassen, empfehlen die Verbraucherschützer.