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Kreditfähigkeit: Definition, Voraussetzungen, Prüfung

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Verivox lässt seinen Ratenkredit-Vergleich freiwillig in regelmäßigen Abständen vom TÜV Saarland testen. Mit dem TÜV-Siegel bestätigen die Prüfer, dass der Kreditvergleich höchsten Qualitätsansprüchen genügt und für Verbraucherinnen und Verbraucher einfach und sicher nutzbar ist. Besonders positiv bewertet hat der TÜV bei seiner letzten Untersuchung die verbraucherfreundlichen Nutzungsbedingungen, die sichere Datenübermittlung, die nachvollziehbaren Filter- und Sortierkriterien sowie die hohe Anzahl der am Vergleich teilnehmenden Anbieter.

Wir konnten Sie mit unserem Know-how und Fachwissen besonders beeindrucken: FOCUS MONEY hat Verivox als das Vergleichsportal mit der höchsten Kompetenz im Versicherungs- und Finanzbereich ausgezeichnet und zum Testsieger 2024 gekürt.

Dafür untersuchte das Wirtschaftsmagazin in Zusammenarbeit mit dem Analyseinstitut ServiceValue, welche Anbieter mit ihren Produkten und Leistungen bei den Konsumenten als sehr kompetent gelten. Insgesamt standen 1.122 Unternehmen aus 48 Branchen auf dem Prüfstand.

Verivox-Kunden sparten in den letzten fünf Jahren mit einem im Mittel 41,53% günstigeren eff. Jahreszinssatz über 40% Zinsen im Vergleich zum durchschnittlichen deutschen Kreditnehmer (bundesweiter durchschnittlicher eff. Jahreszinssatz für Ratenkredite mit mehr als 5 Jahren Laufzeit: 6,82%. Errechnet aus den mtl. Durchschnittszinssätzen für Konsumentenratenkredite deutscher Banken für Neugeschäft von Januar 2019 bis Dezember 2023, Quelle: Deutsche Bundesbank | Zinsstatistik vom 05.02.2024).

Inhalt dieser Seite
  1. Kreditfähigkeit: Definition
  2. Welche Personen sind kreditfähig?
  3. Wie und warum überprüfen Banken die Kreditfähigkeit?
  4. Wie können kreditunfähige Personen einen Kredit aufnehmen?
  5. Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit
  6. Jetzt Kreditvergleich starten

Kreditfähigkeit: Definition

Kreditfähigkeit bezeichnet die Möglichkeit, rechtswirksame Darlehens- oder Kreditverträge abzuschließen (einen Kredit aufnehmen zu können). Sie stellt die grundlegende gesetzliche Voraussetzung zur Gewährung eines Kredits dar.

Die Bedingungen für Kreditfähigkeit unterscheiden sich je nach Art der Person. So muss zwischen natürlichen und juristischen Personen sowie Personengemeinschaften unterschieden werden. Der Begriff Kreditfähigkeit hängt sehr eng mit der Geschäftsfähigkeit zusammen.

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Welche Personen sind kreditfähig?

Voraussetzung für die Kreditfähigkeit natürlicher Personen ist die Geschäftsfähigkeit. Geschäftsfähig sind laut Bürgerlichem Gesetzbuch Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und deren freie Willensbestimmung nicht durch einen Zustand krankhafter Störung der geistigen Tätigkeit beeinflusst wird. Kreditfähig sind in der Regel nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen.

Bei juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts gilt als Voraussetzung für die Kreditfähigkeit die Vertretungsmacht. Die Kreditfähigkeit von juristischen Personen ist davon abhängig, wie und in welchem Umfang sie laut Satzung, Gesellschaftervertrag oder weiterer Grundsatzdokumente rechtswirksam vertreten wird. Darüber hinaus spielt die Haftungsmasse eine große Rolle.

Wie und warum überprüfen Banken die Kreditfähigkeit?

Die Kreditfähigkeit dient dazu, dem Kreditgeber zu versichern, dass der Kreditnehmer in der Lage ist, den Kredit zurückzuzahlen. Bevor ein Kreditvertrag abgeschlossen wird, erfolgt normalerweise eine Überprüfung der Kreditwürdigkeit sowie der Kreditfähigkeit. Kreditfähigkeit von Privatpersonen kann mithilfe eines gültigen amtlichen Ausweises nachgewiesen werden. Sollte ein Kredit bei der Bank beantragt werden, bei der der Kreditanwärter bereits Kunde ist, ist keine separate Prüfung der Kreditfähigkeit notwendig, da die Bank schon über die erforderlichen Daten verfügt.

Kreditfähigkeit von Firmenkunden kann durch die Vorlage eines beglaubigten Auszuges aus einem öffentlichen Register belegt werden. Erst dann kann ein Kredit aufgenommen werden.

Wie können kreditunfähige Personen einen Kredit aufnehmen?

Natürliche Personen, die geschäftsunfähig oder nur eingeschränkt geschäftsfähig sind, benötigen eine Genehmigung ihrer gesetzlichen Vertreter und zusätzlich eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, um einen Kredit aufzunehmen. Sollten Personengemeinschaften keine Rechtsfähigkeit besitzen, wie zum Beispiel Erbengemeinschaften, ist die Beantragung eines Kredits nur dann möglich, wenn die Mitglieder der Gemeinschaft geschlossen handeln und als Gesamtschuldner für die Tilgung haften.

Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit

Bei der Kreditprüfung wird sowohl die Kreditfähigkeit als auch die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers überprüft. Die Beurteilung der Kreditwürdigkeit ist im Gegensatz zur Kreditfähigkeit nicht gesetzlich definiert. Bei der Kreditwürdigkeit liegt es im Ermessen des Kreditinstituts, die wirtschaftliche Situation des Kreditanwärters zu prüfen und zu beurteilen. Kreditwürdig sind diejenigen Personen, die nach Einschätzung der Bank die vertraglich festgelegten Vereinbarungen erfüllen können.

Die Kreditwürdigkeitsprüfung von Privatpersonen ist heutzutage ein automatisierter Prozess – es sind keine Kreditgespräche mit einem Bankberater mehr nötig. Die Banken holen dazu normalerweise eine Schufa-Auskunft ein. Darüber hinaus füllt der Kreditnehmer eine Selbstauskunft über seinen Beruf, seine finanzielle Situation usw. aus und stellt auch Nachweise bereit – zum Beispiel Kontoauszüge. Die Bank analysiert diese, um sicherzustellen, dass der Kreditnehmer über die nötigen persönlichen und finanziellen Voraussetzungen verfügt, um das Darlehen rechtzeitig zurückzuführen. Besonders wichtig ist, dass das pfändbare Einkommen ausreicht, um die Kreditrate und die Lebenshaltungskosten bzw. Haushaltspauschale abzudecken.

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Unser Rechner zeigt die maximale Kreditsumme, die bei einem bestimmten Einkommen und Ausgaben möglich ist.

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Voraussetzungen für die Kreditvergabe

So entscheiden Banken, ob der Kreditnehmer eine Kreditzusage bekommt oder nicht.

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