Finanziertes Auto verkaufen – Möglich trotz Finanzierung?
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Manchen Autobesitzer beschäftigt die Frage, wie er sein finanziertes Auto verkaufen kann. Die Herausforderung besteht darin, dass sich die meisten Banken den Kfz-Brief als Sicherheit aushändigen lassen. Ohne Kfz-Brief ist der Verkauf aber nur schwer möglich – er dient dem Käufer als Eigentumsnachweis, dass er das Fahrzeug ordnungsgemäß erworben hat. Er benötigt ihn auch, um den Wagen auf sich zuzulassen. Was kann man als Besitzer also tun, wenn man sein finanziertes Auto verkaufen möchte?
Das Wichtigste in Kürze
- Wurde der Kfz-Brief für einen Autokredit als Sicherheit bei der Bank hinterlegt, bestehen durchaus Möglichkeiten, das finanzierte Auto dennoch zu verkaufen.
- Die einfachste Option ist, den Autokredit durch ein Darlehen ohne Zweckbindung abzulösen.
- Der Käufer kann auch zustimmen, dass er den Brief erst erhält, wenn der Verkäufer mit dem Verkaufserlös das Darlehen getilgt hat.
- Für Händler ist der Ankauf finanzierter Autos Tagesgeschäft und ohne Probleme möglich.
Auto verkaufen trotz Finanzierung – warum?
Die Gründe dafür sind vielfältig. Vor zwei Jahren fiel die Entscheidung zugunsten eines flotten Zweisitzers, vor vier Wochen kommt die Ehefrau mit dem Ultraschallbild vom Nachwuchs nach Hause. Jetzt braucht das Paar ein Auto, in dem auch ein Kinderwagen Platz hat. Das Geld für einen Zweitwagen ist vielleicht nicht vorhanden.
Ein anderer Grund kann sein, dass die Verbrauchszahlen doch nicht so mit den Herstellerangaben übereinstimmen. Möglicherweise waren auch die CO2-Werte unstimmig. Am Ende bleibt, dass der finanzierte Wagen verkauft werden soll.
Finanziertes Auto privat verkaufen – drei Wege
Der zinsgünstige Autokredit sah vor, dass der Kreditnehmer die Zulassungsbescheinigung Teil II (den Fahrzeugbrief) der Bank übergab. Möchte er jetzt sein finanziertes Auto privat verkaufen, benötigt er den Kfz-Brief. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, dies zu bewerkstelligen.
Der Fahrzeughalter nimmt einen anderen Kredit auf und löst damit die bestehende Autofinanzierung ab. Die Bank gibt den Kfz-Brief frei, er kann das Auto inserieren. Dabei bleibt es dem Darlehensnehmer unbenommen, ob er den neuen Kredit bei einer anderen Bank in Anspruch nimmt oder bei der bisherigen. Gelingt es, das Auto so zu verkaufen, dass der Verkaufserlös mindestens die Restschuld deckt, hat alles perfekt funktioniert. Die Umschuldung birgt jedoch das Risiko, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass der Käufer in den laufenden Kredit einsteigt. Dieses Vorgehen setzt allerdings voraus, dass die Bank mitzieht. Die Bonität muss stimmen und er muss die Raten aufbringen können. Der Käufer kann natürlich auch bei der gleichen Bank ein anderes Darlehen aufnehmen. Allerdings muss ihm der Kfz-Brief für die Ummeldung zur Verfügung stehen.
Der dritte Weg wäre, mit dem Käufer eine Übereinkunft zu erzielen, die vertraglich geregelt werden muss. Der Käufer entrichtet den Kaufpreis und übernimmt den Wagen. Der Verkäufer löst damit den Autokredit ab und erhält im Gegenzug den Kfz-Brief. Der Käufer kann das Auto allerdings erst stark zeitversetzt auf seinen Namen zulassen. Ob dies in seinem Sinne ist, bleibt fraglich.
Finanziertes Auto beim Händler zurückgeben
Will der Halter ein finanziertes Auto verkaufen, das durch einen Autokredit über die Autobank des Herstellers bezahlt wurde, bietet sich noch ein anderer Weg an.
Voraussetzung ist meist, dass der Kreditnehmer ein neues oder gebrauchtes, aber höherwertiges Fahrzeug kauft. In diesem Fall gilt der Restwert des Altfahrzeugs zunächst als Anzahlung. Im Rahmen der Finanzierung findet lediglich ein Tausch der Sicherheiten (der Kfz-Brief) statt.
Nicht immer will der Fahrzeughalter aber bei dem Händler ein neues Auto kaufen, bei dem er das aktuelle erworben hat. Erfolgt der Ankauf des Altfahrzeuges durch einen anderen Händler, hat sich ebenfalls eine Lösung etabliert. Der Händler löst den Kredit durch den Kaufpreis des Autos ab und erhält dann von der Bank den Brief. Damit steht für ihn einem Weiterverkauf des in Zahlung genommenen Wagens nichts im Weg.