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Inhalt dieser Seite
  1. Krankenhauszusatz ohne Wartezeit
  2. Was ist die Wartezeit?
  3. Einschränkungen und Nachteile
  4. Wann lohnt es sich?

Die Krankenhauszusatzversicherung ohne Wartezeit

Bei vielen Tarifen in der Krankenhauszusatzversicherung können Versicherungsnehmer die Leistungen nicht sofort, sondern erst nach Ablauf der Wartezeit in Anspruch nehmen. Die Krankenhauszusatzversicherung ohne Wartezeit ist eine Police, bei der das Versicherungsunternehmen ausdrücklich auf die allgemeine und besondere Wartezeit verzichtet. Allerdings erbringt die Versicherung bei Klinikaufenthalten, die bei Vertragsabschluss bereits geplant waren, auch beim Verzicht auf die Wartezeit grundsätzlich keine Leistung. Zwar bieten viele Versicherer an, auf Antrag die Wartezeit zu verkürzen. Dann jedoch ist ein ärztliches Attest und eine Prüfung durch den Versicherer erforderlich. Das Problem dabei: Bis der Versicherte ein Attest bekommt und die Versicherung die Prüfung abgeschlossen hat, ist ein großer Teil der regulären Wartezeit schon verstrichen. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, denn einzelne Anbieter haben eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Wartezeit im Programm. Bei diesen Tarifen verzichtet die Versicherung sowohl auf die allgemeine als auch auf die besondere Wartezeit.

Zum Vergleich

Was ist die Wartezeit?

In der privaten Krankenversicherung haben die Versicherungsnehmer nicht sofort nach dem Abschluss des Vertrags Anspruch auf Versicherungsleistungen. Üblicherweise enthalten die Verträge eine Wartezeit, die mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen beginnt. Erst wenn die Wartezeit zu Ende ist, kann der Versicherungsnehmer die vereinbarten Leistungen erhalten. Dieses Modell kommt sowohl in der privaten Krankenvollversicherung als auch bei Krankenzusatzversicherungen zum Einsatz.

Wie lange dauert die Wartezeit bei der Krankenhauszusatzversicherung?

Wer eine private Krankenhauszusatzversicherung abschließt, kann bei einem Klinikaufenthalt verbesserte Leistungen erhalten. Dazu zählen beispielsweise Chefarztbehandlung, Krankenhaustagegeld oder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Ebenso wie bei anderen Krankenzusatzversicherungen gibt es auch hier zwei unterschiedliche Wartezeiten:

  1. Besondere Wartezeit: Für Entbindungen, Psychotherapie sowie Zahn- und Kieferbehandlungen gilt die besondere Wartezeit von acht Monaten.
  2. Allgemeine Wartezeit: Für alle anderen Behandlungen beträgt die Wartezeit drei Monate.

Die Wartezeiten gelten jedoch nur für krankheitsbedingte Behandlungen. Wird die Behandlung aufgrund eines Unfalls erforderlich, übernimmt die Versicherung die vereinbarten Kosten auch innerhalb der Wartezeit.

Krankenhauszusatzversicherung ohne Wartezeit: Einschränkungen und Nachteile

Auch wenn der Anbieter einer Krankenhauszusatzversicherung auf die Wartezeit verzichtet, gibt es dennoch gewisse Einschränkungen. Diese können je nach Tarif unterschiedlich ausfallen.

Schwangerschaft und Geburt

Wenn zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits eine Schwangerschaft diagnostiziert worden ist, kann die Versicherungsnehmerin bei der Geburt keine Leistung der Krankenhauszusatzversicherung in Anspruch nehmen. Grund dafür ist, dass der Anlass des Klinikaufenthalts schon vor Abschluss des Versicherungsvertrags bestanden hat. Im Rahmen der Gesundheitsfragen erkundigen sich Versicherungen meist nach einer bestehenden Schwangerschaft, wenn der Versicherungsnehmer den Antrag einreicht. Diese Frage ist wahrheitsgemäß zu beantworten.

Geplante Krankenhausaufenthalte

Der Verzicht auf die Wartezeit bezieht sich nicht auf Krankenhausaufenthalte, die schon vor Bestehen der Versicherung geplant waren. Zum Leistungsausschluss führt meist nicht nur eine bereits bestehende Terminvereinbarung für eine Operation. Die Versicherung übernimmt die Kosten im Regelfall auch dann nicht, wenn der Hausarzt die Krankheit diagnostiziert und einen Krankenhausaufenthalt empfohlen hat, der Patient aber noch keinen festen Termin vorweisen kann.

Beispiel: Der Facharzt für Orthopädie diagnostiziert bei einem Patienten im Januar eine schwere Kniearthrose und empfiehlt mittelfristig eine Operation. Der Patient schließt im März eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Wartezeit ab und vereinbart im April mit der Klinik, dass die Operation im Juli erfolgen soll. Der Versicherer kann die Übernahme der Zusatzkosten für private Leistungen verweigern, weil Diagnose und Empfehlung einer Operation schon vor dem Vertragsabschluss erfolgten.

Vor diesem Hintergrund ist davon abzuraten, noch schnell eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Wartezeit abzuschließen, wenn ein stationärer Aufenthalt bereits geplant ist. In diesem Fall ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Versicherung trotz Verzicht auf die Wartezeit keine Leistungen erbringt.

Nachteile

Die Prämie für eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Wartezeit ist meist teurer als der Standardtarif. Grund für die höheren Kosten ist die Risikokalkulation des Versicherers, der damit rechnen muss, schon vor Ablauf der regulären Wartezeiten Leistungen erbringen zu müssen.

Wann lohnt sich eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Wartezeit?

Ob sich der Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung ohne Wartezeit lohnt, hängt in erster Linie vom Sicherheitsbedürfnis des Versicherungsnehmers ab. Wer bereit ist, für den Verzicht auf die drei- bzw. achtmonatige Wartezeit eine höhere Versicherungsprämie in Kauf zu nehmen, kann ab dem Tag des Vertragsabschlusses die vereinbarten Leistungen in Anspruch nehmen. Verbraucher sollten jedoch beachten, dass bereits geplante Klinikaufenthalte ausgenommen sind.

Zum Vergleich

Gesundheitsprüfung

Krankenhauszusatz: Versicherung ohne Gesundheitsprüfung

Sowohl beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung als auch bei Krankenzusatzversicherungen sind im Regelfall Fragen zur Gesundheit zu beantworten. Hierbei handelt es sich um Fragen zu schweren Vorerkrankungen, chronischen Leiden und Allergien.

Krankenhauszusatz: Versicherung ohne Gesundheitsprüfung

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