Krankenhaus-zusatzversicherung
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Krankenhausaufenthalt angenehmer gestalten
Im Falle eines stationären Krankenhausaufenthaltes übernehmen sowohl die gesetzliche als auch private Krankenversicherungen die Kosten für die allgemeinen Behandlungen im Krankenhaus. Die Krankenhauszusatzversicherung erweitert die allgemeinen Leistungen, sodass Sie beispielsweise ein Zwei- oder Einbettzimmer beantragen und das Krankenhaus frei wählen können. Auch die Wahl der Chefarztbehandlung ist möglich. Weiterhin können Sie Krankenhaustagegeld in Ihren Tarif einschließen. So erhalten Sie Geld für jeden Tag, den Sie in einer vollstationären Krankenhausbehandlung verbringen.
- Zusatzschutz im Krankenhaus
- Anspruch auf Krankenhausleistungen
- Leistungen der Krankenhauszusatzversicherung
- Wann ist die Versicherung sinnvoll?
- Krankenhauszusatz für GKV-Versicherte
- Vergleich von Policen
- Häufig gestellte Fragen
Krankenhauszusatzversicherungen im Vergleich beim Testsieger
- Geben Sie im Rechner die Art Ihrer Krankenversicherung, Ihr Geburtsdatum sowie den gewünschten Versicherungsbeginn an.
- Wählen Sie die weiteren Leistungsmerkmale im Rechner, beispielsweise den Entfall der Wartezeit oder von Altersrückstellungen.
- Die ermittelten Versicherungstarife können Sie bequem miteinander vergleichen. Details finden Sie in der Leistungsübersicht und auch die Beitragshöhe je Altersgruppe erfahren Sie hier. Haben Sie einen Favoriten ermittelt, können Sie ein persönliches Angebot anfordern und online abschließen.
Zusatzschutz im Krankenhaus
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sichert Patienten eine gute stationäre Versorgung im Krankenhaus zu. Bestimmte Behandlungen erfordern allerdings oftmals Spezialisten, deren Behandlungsmaßnahmen recht teuer werden können. Für solche Fälle lohnt sich eine Krankenhauszusatzversicherung.
Mit so einer Krankenzusatzversicherung können Sie sich beispielsweise auch das Krankenhaus selbst aussuchen - und bleiben so immer in der Nähe Ihrer Liebsten. Dabei lohnt es sich, die Zusatzversicherung für das Krankenhaus so früh wie möglich abzuschließen, denn mit steigendem Alter steigen auch die Preise. So können die Kosten je nach Altersklasse zwischen 15 und 80 Euro pro Monat liegen.
Wer hat Anspruch auf die Krankenhausleistungen?
Grundsätzlich hat jeder Versicherte Anspruch auf die allgemeinen Leistungen. Während Privatversicherte sich durch die Wahl eines leistungsstärkeren Tarifs bestimmte Mehrleistungen im Krankenhaus sichern, sorgen Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung mit einer Krankenhauszusatzversicherung für eine Erweiterung des gesetzlichen Regelschutzes.
Diese Leistungen erhalten Sie durch die GKV
- Verpflegung
- Unterbringung im Mehrbettzimmer
- Versorgung durch den diensthabenden Arzt
- Durchführung notwendiger Operationen durch die diensthabenden Ärzte
- Betreuung durch das Pflegepersonal
- Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln
Auch Leistungen, die auf Veranlassung des Krankenhauses durch Dritte erbracht werden, gehören zu den allgemeinen Krankenhausleistungen. Muss aus medizinischen Gründen eine Begleitperson aufgenommen werden, übernehmen die Versicherungen die Kosten dafür ebenfalls. Jeder Krankenversicherte hat zudem für maximal 28 Krankenhaustage im Jahr eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Tag zu entrichten.
Leistungen der Krankenhauszusatzversicherung
Bei einem stationären Aufenthalt übernimmt die Zusatzversicherung nicht die gesamten Kosten, sondern erstattet die vertraglich vereinbarten Mehrkosten. Der Patient legt fest, welche zusätzlichen Leistungen er bei einem Krankenhausaufenthalt bevorzugt. In der Regel beinhalten die Tarife der Krankenhauszusatzversicherung
- die Chefarztbehandlung,
- privatärztliche Behandlung durch einen Spezialisten,
- Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und
- die freie Krankenhauswahl.
Bei einigen Versicherern gibt es die Möglichkeit, sich den Schutz aus verschiedenen Bausteinen individuell zusammenzustellen. Hier kommt es auf die Gestaltung der jeweiligen Tarife an. Welche Leistungen eine Krankenhauszusatzversicherung konkret beinhaltet, ist von den Vertragsbedingungen der Anbieter abhängig.
Fach- oder Chefarztbehandlung
Ein häufiger Grund, aus dem eine Krankenhauszusatzversicherung abgeschlossen wird, ist das Recht auf Chefarztbehandlung. Eine privatärztliche Fach- oder Chefarztbehandlung im Krankenhaus ist in den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht enthalten. Wer sich durch einen Spezialisten behandeln lassen möchte, muss für die Kosten selbst aufkommen oder eine entsprechende Versicherung abschließen.
Bei der Behandlung durch einen privatärztlichen Spezialisten sollten Versicherte beachten, dass hier häufig eine Abrechnung erfolgt, die über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinausgeht. Wichtig ist, dass die Versicherung diese Leistungen abdeckt und Behandlungskosten erstattet, welche die Höchstsätze der GOÄ übersteigen.
Wichtig:
Auch Mitglieder einer privaten Krankenversicherung sollten prüfen, ob die Behandlung durch den Chefarzt im Tarif eingeschlossen ist. Dies ist nicht bei jeder Versicherung der Fall.
Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
Gesetzlich vorgesehen ist eine Kostenerstattung für die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer. Patienten, die bei einem stationären Aufenthalt ein Zwei- oder Einbettzimmer bevorzugen, zahlen für diese Leistung selbst oder sorgen mit einer Krankenhauszusatzversicherung vor. Diese greift allerdings nur, wenn die Kapazitäten im Krankenhaus die gewünschte Unterbringung zulassen. Bei hoher Bettenauslastung ist es daher dennoch möglich, dass Sie im Krankenhaus kein Einzelzimmer bekommen – trotz entsprechender Versicherung.
Freie Krankenhauswahl
Grundsätzlich erhalten GKV-Versicherte eine Einweisung in das nächstgelegene Krankenhaus. Entspricht das nicht den persönlichen Anforderungen und der Patient entscheidet sich für eine andere Klinik, muss er für eventuell anfallende Mehrkosten aufkommen. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung sorgen Patienten vor und sichern sich die Übernahme der zusätzlichen Kosten durch das Versicherungsunternehmen.
Unter Umständen übernimmt eine private Zusatzversicherung auch den Transport ins Krankenhaus, einen Telefon- und Fernsehanschluss im Zimmer oder eine besondere Verpflegung. Die genauen Leistungen unterscheiden sich je nach Tarif.
Wann ist eine Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll?
Die Krankenhausversicherung lohnt sich, wie viele Versicherungen, nur im Schadenfall. Bei einem stationären Aufenthalt können Sie mit einem deutlich höheren Komfort rechnen: Sie werden wie ein Privatpatient behandelt. Durch die Zusatzversicherung sind im Krankenhaus etwa die Chefarztbehandlung und ein Einzelzimmer möglich. Eine Zusatzversicherung bietet sich zudem an, wenn Sie von einem besonderen Facharzt und modernen Behandlungsmethoden profitieren wollen.
Wer sich bei zukünftigen Krankenhausaufenthalten mit der Basisbehandlung zufriedengibt, kann auf die Versicherung verzichten. Die Police wird allerdings umso günstiger, je früher Sie den Vertrag abschließen. Ein frühzeitiger Vergleich lohnt sich daher auf jeden Fall.
Krankenhauszusatz für GKV-Versicherte
Mit einer privaten Krankenhauszusatzversicherung werten GKV-Mitglieder die stationären Leistungen auf. Verzichten Patienten bei einem Klinikaufenthalt freiwillig auf vereinbarte Leistungen, zahlen die meisten Anbieter ein Krankenhaustagegeld als Ersatz.
Viele Versicherer bieten eine Krankenhauszusatzversicherung nicht ohne Wartezeit an. Innerhalb dieser werden keine Leistungen erbracht. Die meisten Anbieter legen eine Wartezeit von drei Monaten nach Abschluss des Vertrags fest – bei einigen besonderen Leistungen kann sie mitunter auf bis zu acht Monate ausgedehnt werden. Kommt es zu einem stationären Aufenthalt infolge eines Unfalls, gelten die Wartezeiten nicht.
Die zusätzliche Absicherung im Krankenhaus geschieht in der Regel über eine Krankenzusatzversicherung. Ein Baustein dieser Zusatzversicherung umfasst die stationäre Behandlung. Weitere Bausteine sind die ambulante Versorgung sowie die Zahnzusatzversicherung.
Vergleich von Krankenhauszusatzversicherungen bei Verivox
Mit dem Online-Rechner von Verivox vergleichen Sie verschiedene Angebote ganz einfach und erhalten einen Überblick über die Anbieter. So sichern Sie sich die für Sie beste Krankenhauszusatzversicherung zu den günstigsten Konditionen. Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom Alter, dem Gesundheitszustand und den Leistungen. Leiden Sie an einer chronischen Krankheit oder haben eine schwere Vorerkrankung, lohnt sich ein Blick auf den Tarifvergleich einer Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen.
Neben der Beitragshöhe sollte das Leistungsniveau der einzelnen Anbieter im Vordergrund stehen. Bei einigen Anbietern entscheiden sich Versicherungsnehmer individuell für bestimmte Zusatzleistungen, während diese bei anderen bereits im Tarif enthalten sind.
Optional haben viele Versicherungen auch eine Krankentagegeldversicherung im Angebot. Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus ist diese Zusatzversicherung sinnvoll, weil sie einen eventuellen Verdienstausfall absichert. Die Höhe beim Krankenhaustagegeld sollte je nach Bedarf gewählt werden. Selbstständige und Freiberufler sind mit dieser zusätzlichen Absicherung gut beraten.
Häufig gestellte Fragen
Für Aufenthalte im Krankenhaus eine Zusatzversicherung abzuschließen, ist trotz Vorerkrankungen bei vielen Anbietern möglich. Wollen Sie eine Zusatzversicherung für das Krankenhaus abschließen, die ohne Gesundheitsprüfung gewährt wird, müssen Sie allerdings an anderer Stelle Abstriche machen. So können solche Policen etwa mit einer längeren Wartezeit einhergehen, weniger leisten oder mehr kosten. Eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Wartezeit und Gesundheitsprüfung gibt es nicht.
Während der Schwangerschaft ist eine adäquate ärztliche Betreuung besonders wichtig. Mit einer Zusatzversicherung können Sie beispielsweise von der Behandlung durch den Chefarzt profitieren. Darüber hinaus lohnt sich eine Krankenhauszusatzversicherung für Kind und Familie auch aus einem anderen Grund: nach der Geburt können Sie durch die Zusatzversicherung beispielsweise ein Einzelzimmer im Krankenhaus bekommen. Auch ein Familienzimmer, in dem der Partner oder die Partnerin gemeinsam mit dem Kind ungestört an Ihrer Seite ist, wird gerne gewählt. So ein Zimmer bietet deutlich mehr Privatsphäre, wird allerdings nicht von der GKV übernommen.
Für Schwangerschaften legen viele Anbieter von Krankenhauszusatzversicherungen eine Wartezeit von bis zu acht Monaten fest. Daher sollten Sie sich bereits um den Abschluss einer passenden Police kümmern, bevor Sie Ihren Kinderwunsch konkretisieren. Spezielle Tarife für Frauen wurden aus Gründen der Gleichberechtigung abgeschafft. Die Leistungspakete passen in gleichem Maße zu allen Versicherten.
Manche Versicherer bieten Policen mit pauschalem Leistungsumfang an, während bei anderen die individuelle Wahl der Leistungen möglich ist. So gibt es beispielsweise Krankenhauszusatzversicherungen ohne hundertprozentige Chefarzt-Behandlungsoption. Auch die Übernahme des Krankentransports aus dem Ausland oder die Erstattung der Zuzahlung je Krankenhaustag sind in vielen Basistarifen nicht enthalten.
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