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Die Heilpraktikerversicherung - Naturheilkundliche Behandlungen
Viele Patienten entscheiden sich für eine naturheilkundliche Behandlung durch einen Heilpraktiker oder einen Arzt für Naturheilverfahren. Bei den alternativen Heilmethoden handelt es sich um Verfahren, die nicht der ärztlichen Medizin zugeordnet werden. Die Behandlungen basieren vor allem auf einer Anregung der individuellen Ordnungs- und Heilkräfte des Körpers.
Basis der Heilpraktikerversicherung
Klassische Naturheilverfahren setzen auf die Heilkraft der Natur, die einer Definition des Pfarrers Sebastian Kneipp zufolge auf fünf Säulen basiert. Nach Kneipp bestehen die Säulen der Gesundheit aus Wasser, Ernährung, Heilpflanzen, Bewegung und Lebensführung. Die ganzheitliche Betrachtung des Menschen steht bei den Naturheilverfahren im Vordergrund.
Unter anderem zählen
- Akupunktur
- Chiropraktik
- Eigenbluttherapien
- Homöopathie
- Osteopathie
- Elektrotherapie
zu den therapeutischen Naturheilverfahren. In der Regel übernehmen Krankenversicherungen alternativmedizinische Leistungen nicht oder nur zu einem geringen Teil. Wer als Patient eine naturheilkundliche Behandlung bevorzugt, sollte daher mit einer Zusatzversicherung eine entsprechende Vorsorge treffen, um sich eine Kostenerstattung zu sichern.
Heilpraktikerversicherung als Krankenzusatzversicherung
Die Heilpraktikerversicherung ist üblicherweise keine eigene Versicherung, sondern Bestandteil einer ambulanten Krankenzusatzversicherung, die die meisten Gesundheitsversorger in ihrem Portfolio haben. Bei einigen Anbietern ist die Heilpraktikerversicherung auch als optionaler Baustein verfügbar, mit dem Versicherte ihren Gesundheitsschutz individuell ergänzen. Durch die bedarfsgerechte Kombination der verschiedenen Bausteine treffen Versicherte mit der Zusatzversicherung eine individuelle Vorsorge.
Welche Kosten werden beim Heilpraktiker erstattet?
Die meisten Versicherer erstatten Heilpraktikerleistungen bis zu einem bestimmten jährlichen Betrag, möglich ist auch eine prozentuale Beteiligung an den anfallenden Kosten. Grundlage für die Kostenberechnung sind die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) sowie das Hufelandverzeichnis.
Auf Basis welcher Kostenordnungen eine Heilpraktikerversicherung Leistungen übernimmt, hängt von den Vertragsbedingungen der jeweiligen Anbieter ab. In der Regel besteht nach Vertragsabschluss eine Wartezeit von drei Monaten. Innerhalb dieser Zeit übernimmt die Heilpraktikerversicherung keine Leistungen. Für Erkrankungen, die bereits vor Abschluss der Versicherung bestanden haben, werden keine Rechnungen erstattet.
Das Hufelandverzeichnis
Die meisten Anbieter orientieren sich bei den Tarifleistungen am Hufelandverzeichnis, das alle in Deutschland anerkannten alternativen Behandlungsformen beinhaltet. Unter Umständen erstellen die Versicherer auch ein eigenes Leistungsverzeichnis.
Leistungen der Heilpraktikerversicherung
Die Heilpraktikerversicherung ist in der Regel keine eigenständige Versicherung, sondern Leistungsbestandteil einer Krankenzusatzversicherung, die unter anderem in den Bereichen
- ambulante Vorsorge
- stationäre Vorsorge
- Zahnzusatzversicherung
Gesundheitsvorsorge bietet. Die genaue Kombination ergibt sich aus dem Tarifangebot der jeweiligen Versicherung. Die Leistungen, die klassischerweise bei einem Heilpraktiker in Anspruch genommen werden, zählen zu den ambulanten Vorsorgeleistungen, die darüber hinaus Kostenübernahmen für
- Medikamente und Hilfsmittel
- Sehhilfen
- Vorsorgeuntersuchungen
- Schutzimpfungen
und weitere, abhängig von den Versicherungsbedingungen festgelegte Leistungen, bieten können. In der Zusatzversicherung enthalten sind in der Regel auch Erstattungen für psychotherapeutische Behandlungen durch einen Heilpraktiker. Bei einem großen Anteil der Tarife ist die Anzahl der jährlichen Sitzungen jedoch begrenzt.
Auf Einschränkungen der Police achten
Verbraucher sollten das Vertragswerk der Heilpraktikerversicherung stets prüfen und auf eventuelle Einschränkungen bei der Kostenübernahme achten. Die Tarife sind hier oft sehr unterschiedlich. Eine leistungsstarke Heilpraktikerversicherung übernimmt die vollen Behandlungskosten, egal ob die Behandlung durch einen Arzt oder Heilpraktiker geschieht. Viele Anbieter begrenzen die Erstattung der Behandlungskosten für naturheilkundliche Behandlungen auf einen Maximalbetrag von 1.000 Euro jährlich.
Vorteile der Heilpraktikerversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Leistungen für alternative Heilmethoden häufig nicht vorgesehen. Versicherte sollten sich im Vorfeld informieren, ob ihre Krankenkasse die gewünschten Leistungen beim Heilpraktiker übernimmt oder nicht. Wird eine Krankenzusatzversicherung für die stationäre oder Zahnbehandlung abgeschlossen, kann die Heilpraktikerzusatzversicherung womöglich für wenig Geld mit eingeschlossen werden. Mitglieder einer privaten Krankenversicherung brauchen in der Regel keine Zusatzversicherung.
Im vielen Bereichen erzielt die Naturheilkunde wirkungsvolle Resultate und unterstützt die Schulmedizin. Oftmals bietet gerade die Kombination der verschiedenen Behandlungsmethoden hervorragende Ergebnisse. Bei alternativen Behandlungen stehen neben den körperlichen Beschwerden auch mögliche seelische Ursachen im Vordergrund. Heilpraktiker konzentrieren sich auf einen ganzheitlichen Therapieprozess, während die Schulmedizin üblicherweise nur auf die konkreten Beschwerden fokussiert.
Individuelle Behandlungsmethoden der Heilpraktiker
Heilpraktiker nehmen sich oft deutlich mehr Zeit für ihre Patienten und sorgen mit ihrer Aufmerksamkeit für ein harmonisches Verhältnis. Insbesondere bei Stresssymptomen, unter denen in der heutigen Zeit zahlreiche Menschen leiden, hat sich die Behandlung auf naturheilkundlicher Basis bewährt.
Wer nicht nur auf klassische schulmedizinische Betreuung setzen will, trifft mit der Heilpraktikerversicherung eine ausgezeichnete Wahl. Die Versicherer erstatten Kosten für Naturheilverfahren durch den Heilpraktiker, die von den gesetzlichen Anbietern nicht übernommen werden. Zusätzlich zu den Heilpraktikerleistungen bietet eine Krankenzusatzversicherung eine Kombination weiterer attraktiver Leistungen, die weit über die gesetzlichen Regelleistungen hinausgehen.
Wann lohnt sich der Abschluss einer Heilpraktikerversicherung?
Üblicherweise sind bei Abschluss der Heilpraktikerversicherung verschiedene Gesundheitsfragen zu beantworten. Unter Umständen kann es bei Versicherten mit Vorerkrankungen zu Leistungsausschlüssen oder zu einem Risikoaufschlag kommen. Besonders empfehlenswert ist daher der Abschluss einer Heilpraktikerversicherung in jungen Jahren. Junge Versicherte profitieren von besonders günstigen Einstiegskonditionen. Darüber hinaus gibt es hier in der Regel keine Vorerkrankungen, die Einfluss auf den Versicherungsvertrag nehmen könnten.
Ideal ist die Kombination der Heilpraktikerversicherung mit weiteren Zusatzversicherungen, mit denen gesetzlich Versicherte ihre Gesundheitsvorsorge deutlich verbessern. Wer auf die klassische Schulmedizin schwört, keine Beschwerden hat und keine Naturlheilverfahren durch Heilpraktiker benötigt, kann auf die Zusatzversicherung verzichten.
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