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Schweigepflichtentbindungs-Erklärung

Jeder Bürger hat prinzipiell das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. In bestimmten Situationen kann es aber sinnvoll beziehungsweise sogar notwendig sein, eine sogenannte Schweigepflichtentbindungserklärung abzugeben. Dies ist beim Abschluss mancher Versicherungsverträge und für die erfolgreiche Durchsetzung eigener Ansprüche relevant. Es gibt jedoch genaue Vorschriften dafür, in welchen Fällen Versicherungen die Entbindung der Schweigepflicht verlangen können.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist eine Schweigepflichtentbindungserklärung?
  3. Dafür wird die Erklärung gebraucht
  4. Nutzen und Alternativen
  5. Verwandte Themen
  6. Weiterführende Links
  7. Private Krankenversicherung: Vergleich der Tarife

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer Schweigepflichtentbindungserklärung gestattet ein Antragsteller der Versicherung, Informationen bei Ärzten einholen zu dürfen.
  • Die Entbindung von der Schweigepflicht ist notwendig, damit die Versicherung die angegebenen Daten prüfen und die Beiträge korrekt festlegen kann.
  • Eine Versicherungsgesellschaft darf eine Entbindung lediglich fordern, um Auskünfte im Leistungsfall und bei der Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zu erhalten.
  • Neben der generellen Schweigepflichtentbindung besteht für Verbraucher ebenso die Option, jede Anfrage einzeln abzusegnen.

Was ist eine Schweigepflichtentbindungserklärung?

In Deutschland gilt für bestimmte Berufsgruppen eine Schweige- beziehungsweise Verschwiegenheitspflicht. Wer eine entsprechende Tätigkeit ausübt, darf keine der von seinen Patienten beziehungsweise Klienten erlangten Informationen an Dritte oder Institutionen weitergeben. Eine Ausnahme liegt vor, wenn ein Gesetz die Datenoffenbarung gestattet oder fordert. Die Verpflichtung zum Schweigen ergibt sich sowohl durch standrechtliche Normen wie etwa die Berufsordnungen der Ärzte als auch durch gesetzliche Regelungen. Wie sich in Paragraph 203 des Strafgesetzbuches (StGB) nachlesen lässt, betrifft die Schweigepflicht beziehungsweise „Verletzung von Privatgeheimnissen“ nicht nur Ärzte und Angehörige anderer Heilberufe. Sie gilt auch für Rechtsanwälte, Berufspsychologen und staatlich anerkannte Sozialarbeiter.

Mit einer Schweigepflichtentbindungserklärung gestattet es ein Versicherungsnehmer der Assekuranz, Informationen bei Ärzten (und anderen Stellen) einzuholen. Wenn der Versicherer eine entsprechende Anforderung verschickt, legt er die Entbindungserklärung bei, sodass der Mediziner die Fragen umgehend beantworten kann. Versicherungen sind dazu verpflichtet, Versicherungsnehmer über jede Datenabfrage zu informieren.

In der privaten Krankenversicherung stellt die Entbindung der Schweigepflicht für gewöhnlich einen Bestandteil des Versicherungsvertrages dar. Es kann aber auch sein, dass die Versicherung dem Kunden beim ersten Leistungsfall ein entsprechendes Dokument zusendet. Diese Vorgehensweise ist vor allem bei Berufsunfähigkeitsversicherungen üblich.

Warum fordern Versicherer eine Schweigepflichtentbindungserklärung an?

Die Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht ist für Versicherungsgesellschaften von großer Bedeutung. Erst eine Schweigepflichtentbindungserklärung ermöglicht es dem Versicherer, eine realistische Risikoentscheidung zu fällen und passende Zuschläge festzulegen. Zusätzlich ist die Erlaubnis ebenfalls relevant, wenn die Versicherung in einem konkreten Fall entscheiden muss, ob sie die Kosten übernimmt.

Darf die Versicherung ohne Weiteres eine solche Entbindung einfordern?

Nein, natürlich muss der Versicherer sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten. Er darf eine Schweigepflichtentbindungserklärung ausschließlich nutzen, wenn es um die Erfüllung seiner Pflichten geht. Demzufolge kann die Versicherung lediglich zum Zwecke der Auskunft im Leistungsfall und bei der Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht auf eine entsprechende Genehmigung zurückgreifen. Sämtliche Informationen, die die Versicherungsgesellschaft erlangt, unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzes.

Kann ich die Entbindung der Schweigepflicht verweigern?

Theoretisch ist es möglich, die Entbindung von der Schweigepflicht abzulehnen, aber es empfiehlt sich nicht. Falls der Versicherungsnehmer ihr nicht zustimmt, kann die Versicherung die Leistungsprüfung nicht abschließen. Die Konsequenz besteht darin, dass keine Kostenübernahme erfolgt. Letztlich bleibt der versicherten Person also nichts anderes übrig, als eine Schweigepflichtentbindungserklärung zu gestatten.

Darüber hinaus ist die Entbindung von der Schweigepflicht bei bestimmten Versicherungen eine Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrags. Falls ein Kunde der Datenweitergabe nicht zustimmt, lehnt die Versicherung den Antrag für gewöhnlich ab. Für die Aufnahme in eine gesetzliche Krankenkasse ist die Schweigepflicht-Klausel jedoch nicht relevant.

Nutzen und Alternativen

Im Allgemeinen gewährleistet eine Schweigepflichtentbindungserklärung, dass die Versicherung die Beiträge korrekt festlegen kann, was letztlich auch im Interesse des Kunden ist. Allerdings müssen Verbraucher sich nicht zwangsläufig für eine generelle Schweigepflichtentbindung entscheiden, bei welcher die Versicherung Einblick in sämtliche Daten erhält. Es besteht ebenso die Möglichkeit, vom Versicherer eine Einzelfallbetrachtung zu fordern. Bei dieser können Versicherte bei jeder Anfrage individuell entscheiden, ob die Versicherungsgesellschaft Gesundheitsdaten abfragen darf. Eine entsprechende Option müssen Versicherungsunternehmen seit 2010 anbieten. Zusätzlich können Versicherte die Anfrage auch in Eigenregie beim Arzt abgeben und Fragen mit dem Mediziner besprechen.

Prinzipiell haben beide Möglichkeiten Vor- und Nachteile. Der Vorzug einer pauschalen Entbindung besteht im Wesentlichen darin, dass hier alles automatisch abläuft. Die Versicherung kann sich zügig ein Bild vom Gesundheitszustand ihres Kunden machen und infolgedessen schneller über eine Kostenübernahme entscheiden. Und für den Versicherten bedeutet diese Variante weniger Aufwand. Schließlich muss er hier nicht für jede Datenabfrage erneut ein Formular ausfüllen.

Die bessere Kontrolle über ihre Daten haben Versicherungsnehmer jedoch, wenn sie sich für die Alternative entscheiden. Wer diese Option wählt, kann im Vorhinein selbst einen Blick in die Patientenakte werfen und falsche Daten gegebenenfalls korrigieren lassen, bevor die Versicherung diese erhält. Das ist bei einer generellen Entbindung der Schweigepflicht oftmals nicht möglich. Häufig erfährt der Versicherte nämlich erst von der Datenabfrage, nachdem diese stattgefunden hat. Die Einzelfallbetrachtung hat jedoch auch zwei Nachteile. Der Aufwand für den Versicherungskunden ist höher und es kommt zu Verzögerungen – etwa bei der Auszahlung von Versicherungssummen.

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