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Seit dem Jahr 1994 gibt es in Deutschland den Risikostrukturausgleich. Denn als Bürger das Recht erhielten, die Krankenkasse nach freiem Ermessen zu wählen und diese jederzeit (nach einer Mindestmitgliedszeit von 18 Monaten) zu wechseln, herrscht zwischen den zahlreichen Krankenkassen ein Wettbewerbskampf um jeden Kunden. Der Risikostrukturausgleich (RSA) wurde zum wichtigsten Instrument, um den Wettbewerb der Kassen zu regulieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsätzlich kann man den Risikostrukturausgleich als Verfahren zur Umverteilung der Gelder zwischen den gesetzlichen Krankenkassen betrachten.
  • Der Risikostrukturausgleich wurde von der Bundesregierung eingeführt, um die Krankenkassen einer Wettbewerbsordnung zu unterziehen.
  • Der Gesetzesgeber will durch den Krankenkassen-Wettbewerb eine möglichst hochwertige und gleichzeitig wirtschaftliche medizinische Versorgung der Versicherten gewährleisten.

Was ist der Risikostrukturausgleich genau?

Grundsätzlich kann man den Risikostrukturausgleich als Verfahren zur Umverteilung der Gelder zwischen den gesetzlichen Krankenkassen betrachten. Krankenkassen mit einer kostenintensiven Versicherungsstruktur – sogenannte Empfängerkassen – bekamen ursprünglich im Rahmen des RSA Gelder von den Zahlerkassen – Krankenkassen mit einer gewinnbringenden Versicherungsstruktur. Im Zuge der RSA-Reform von 2009 änderte sich das System: Nun erhalten alle Kassen Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds, jedoch unterschiedet sich der Umfang je nach der Versicherungsstruktur der Krankenkasse.

Die Versicherungsstruktur setzt sich aus den einzelnen Mitgliedern der Krankenkassen zusammen. Eine Krankenkasse mit einer ungünstigen Versicherungsstruktur hat oftmals einen hohen Anteil älterer und beitragsfreier Versicherungsmitglieder aufzuweisen. Eine umsatzstarke Krankenkasse hat hingegen junge und gut verdienende Versicherungsmitglieder vorzuweisen – sie hat höhere Einnahmen und vergleichsweise geringere Ausgaben.

Die Krankenkassen bekommen durch den Risikostrukturausgleich nicht ihre wirklichen Ausgaben erstattet, sondern lediglich standardisierte Leistungsausgaben. Das RSA-Verfahren wird vom Bundesversicherungsamt (der staatlichen Aufsichtsbehörde für die bundesweit tätigen Krankenkassen) überwacht.

Das Ziel des Risikostrukturausgleichs

Der Risikostrukturausgleich wurde von der Bundesregierung eingeführt, um die Krankenkassen einer Wettbewerbsordnung zu unterziehen. Die Wettbewerbsordnung soll in erster Linie dafür sorgen, dass die konkurrierenden Krankenkassen nur Mittel einsetzen, die dem GKV-System auf langfristiger Basis nicht schaden. Das bedeutet: Die Krankenkassen sollten ihren Gewinn nicht dadurch erzielen, dass sie junge und gesunde Kunden anlocken, sondern durch gute Leistungen und Effizienz.

Ist der Risikostrukturausgleich notwendig?

Um die Notwendigkeit des RSA zu verstehen, können sich Versicherte vorstellen, was passieren würde, wenn es diese Regelung nicht gäbe.

Der Gesetzesgeber will durch den Krankenkassen-Wettbewerb eine möglichst hochwertige und gleichzeitig wirtschaftliche medizinische Versorgung der Versicherten gewährleisten. Ohne den Risikostrukturausgleich wäre jedoch die Gewinnung junger, gesunder und gut verdienender Kunden für die Kassen ein schnellerer Weg zur Wirtschaftlichkeit als Steigerung der Effizienz und Serviceleistungen. Der Wettbewerb der gesetzlichen Kassen untereinander würde in erster Linie bewirken, dass sie möglichst gewinnbringende Kunden an sich zu binden versuchen und womöglich sogar Hürden für alte oder kranke Menschen schaffen würden. Eine Benachteiligung von wenig verdienenden, beitragsbefreiten, älteren und arbeitslosen Versicherten einerseits und Kassen, deren Kunden überproportional zu dieser Personengruppe gehören, andererseits wäre die Folge.

Kritik

Der Risikostrukturausgleich wurde anfänglich stark kritisiert – vor allem von den Krankenkassen, die hohe Einzahlungen leisten mussten. Seine Nützlichkeit wurde stark angezweifelt. Die meisten Kritiker sahen und sehen auch heute noch den RSA als starkes Hindernis für den eigentlichen Wettbewerb unter den Krankenkassen.