Risikoprüfung
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, die einen Annahmezwang hat, beinhaltet der Antrag für eine private Krankenversicherung eine Risikoprüfung. Private Krankenversicherer können anhand der Risikoprüfung entscheiden, ob der Antrag angenommen wird, und wenn ja, zu welchen Bedingungen. Warum führen private Versicherer eine Risikoprüfung durch und was fragen sie? Diese Fragen wollen wir in diesem Beitrag beantworten.
- Wozu dient die Risikoprüfung?
- Zu erwartende Fragen
- Mögliche Folgen
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Die Risikoprüfung dient als Grundlage zur Beurteilung des Gesundheitszustandes des Antragstellers.
- Die Versicherer entscheiden anhand der Angaben, ob es zu Risikoausschlüssen oder Risikozuschlägen beim Beitrag kommt.
- Falsche Angaben bei den Gesundheitsfragen können zu einer rückwirkenden Vertragsauflösung führen.
- Bei komplexen Sachverhalten kann eine zusätzliche Arztuntersuchung notwendig werden.
Wozu dient die Risikoprüfung?
Das Finanzierungsprinzip der privaten Krankenversicherer ist anders gestaltet als das der gesetzlichen Krankenkassen. Die Prämien werden innerhalb eines Tarifes für die jeweilige Altersgruppe festgesetzt. Ein Teil des Beitrages dient der Finanzierung der aktuellen Krankheitskosten, der andere Teil fließt in die Altersrückstellungen. Die Versicherer sind zum einen aus Wettbewerbsgründen, zum anderen im Interesse ihrer Versichertengemeinschaft daran interessiert, die Kosten für Leistungen möglichst gering zu halten.
Die ideale versicherte Person ist jung und gesund. Beantragt eine Person Versicherungsschutz und weist Vorerkrankungen auf, wirkt sich dies negativ auf die Beitragsgestaltung für das Gros der anderen Versicherten aus, da überdurchschnittlich hohe Ausgaben vorprogrammiert sind.
Mit der Risikoprüfung erreicht der Versicherer eine Kalkulation dessen, was bei Vorerkrankungen an Mehrkosten gegenüber dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer entstehen wird.
Was wird im Rahmen der Risikoprüfung abgefragt?
Grundsätzlich bezieht sich die Risikoprüfung auf das gesamte Krankheits- oder Gesundheitsbild der zu versichernden Person. Bereits die Frage nach Körpergröße und Gewicht kann Auswirkungen auf die Entscheidung haben. Übergewicht kann zu zahlreichen Folgeerkrankungen führen und damit Mehrkosten verursachen.
Weitere Fragen zielen darauf ab, ob die zu versichernde Person an chronischen Krankheiten, beispielsweise Allergien oder Rheuma leidet. Die Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft ist ebenso die Regel wie die Auskunft bezüglich einer Aidsinfektion. Für Schwangerschaften gilt eine Wartezeit von acht Monaten. Die Versicherer wollen auch wissen, ob es in der Vergangenheit Krankenhausaufenthalte gab. Hier werden aber in der Regel nur die letzten fünf Jahre vor Antragstellung abgefragt.
Die Frage, ob die versicherte Person in den letzten zwei Jahren bei einem Arzt war, führt zu den Fragen nach den Gründen. Die Routineuntersuchung beim Zahnarzt oder Vorsorgeuntersuchungen spielen bei der Antragsannahme natürlich keine Rolle. Ebenfalls ein Arztbesuch aufgrund einer Erkältung oder einer Muskelzerrung nach sportlichen Aktivitäten.
Im Zusammenhang mit Zahnversicherungen kommt der Frage nach fehlenden, nicht ersetzten Zähnen besondere Bedeutung zu. Abhängig von der Anzahl der fehlenden Zähne erheben die Versicherer einen Risikozuschlag. Manche Gesellschaften tun dies bereits ab dem dritten fehlenden Zahn, andere erst ab dem vierten. Gezogene Weisheitszähne spielen hier keine Rolle.
Potenzielle Mitglieder einer privaten Krankenversicherung sollten alle Gesundheitsfragen absolut wahrheitsgemäß beantworten. Falsche Angaben können zu einer rückwirkenden Vertragsauflösung führen und eine Anzeige wegen Betruges mit sich bringen. Der Versicherungsnehmer erhält zwar alle gezahlten Beiträge zurück, muss aber im Gegenzug alle erbrachten Leistungen der Versicherung zurückzahlen.
Sind Vorerkrankungen vorhanden, deren Folgen nicht ohne weiteres absehbar sind, kann eine gesonderte ärztliche Untersuchung im Rahmen der Risikoprüfung notwendig werden.
Welche Folgen hat die Risikoprüfung?
Kommt der Versicherer zu dem Schluss, dass sich aufgrund der Risikoprüfung Mehrkosten ergeben werden, kann er dem auf drei Arten entgegensteuern:
- Er lehnt den Antrag bei besonders hohen Risiken ab.
- Für die im Rahmen der Risikoprüfung festgestellten Mehrrisiken besteht kein Versicherungsschutz.
- Die versicherte Person muss einen Risikozuschlag bezahlen.
Antragsteller, die wissen, dass sie gesundheitliche Probleme haben, sollten zunächst einen Probeantrag stellen. Damit umgehen sie die Antwort auf die Frage, ob bereits bei einem anderen Antragsteller ein Antrag abgelehnt wurde. Dies hätte zur Folge, dass die Annahmewahrscheinlichkeit gegen Null sinkt. Der Probeantrag wird in keiner Datenbank festgehalten und ist vollkommen unverbindlich. Kommt es zu einer positiven Annahmeentscheidung durch den Versicherer, kann die reguläre Antragsaufnahme erfolgen.
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