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Eine Erkrankung oder Behinderung erfordert in vielen Fällen nicht nur den Einsatz von Medikamenten, sondern häufig auch von Hilfsmitteln. Seien es Sehhilfen, Prothesen oder Spritzen: Diese Dinge sind für die Behandlung eines Patienten oft unerlässlich und fallen damit in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Kostenübernahme von Hilfsmitteln durch die Krankenversicherung
  3. Was sind Hilfsmittel?
  4. Hilfsmittelkatalog der privaten Krankenversicherung
  5. Antrag auf Kostenübernahme für ein Hilfsmittel
  6. Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse
  7. Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel
  8. Verwandte Themen
  9. Weiterführende Links
  10. Gesetzliche Krankenversicherungen im Vergleich

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Hilfsmittelverzeichnis listet sämtliche Hilfsmittel auf, für die Krankenkassen die Kosten übernehmen.
  • Für die Kostenübernahme ist ein ärztliches Rezept notwendig.
  • Versicherte müssen eine geringe gesetzliche Zuzahlung leisten.

Kostenübernahme von Hilfsmitteln durch die Krankenversicherung

Der GKV-Spitzenverband pflegt das Hilfsmittelverzeichnis, das für jeden öffentlich zugänglich ist. Ursprünglich wurde das Verzeichnis nach Vorgaben der Pflegeversicherung angelegt. Aufgeteilt nach Produktgruppen listet es sämtliche Hilfsmittel auf, für die gesetzliche Krankenkassen die Kosten übernehmen, sofern ein Arzt dies empfiehlt. Insgesamt enthält das Verzeichnis über 30.000 Hilfsmittel. Jedes hat eine eindeutige zehnstellige Identifikationsnummer, die sich aus der Produktgruppe und Unterkategorien wie Anwendungsort und -art ergibt. Die entsprechende Nummer muss auf dem Rezept für das Hilfsmittel vermerkt sein.

Sämtliche gelistete Hilfsmittel erfüllen bestimmte Kriterien und Qualitätsmerkmale. Die Liste ist keineswegs abgeschlossen, und es können stets weitere Produkte aufgenommen werden. Wenn ein Hersteller die Aufnahme eines seiner Produkte ins Hilfsmittelverzeichnis beantragt, muss er nachweisen, dass es die erforderlichen Kriterien erfüllt.

Was sind Hilfsmittel?

Hilfsmittel sind laut Definition Gegenstände, die für den Erfolg einer Behandlung notwendig sind, weil sie unterstützend oder entlastend wirken. Auch zum Ausgleich einer Behinderung oder zur Vorbeugung einer drohenden Behinderung kommen Hilfsmittel zum Einsatz. Darunter fallen unter anderem Hörgeräte, Rollstühle, Inhalationsgeräte und Inkontinenzartikel.

Hilfsmittel sind nicht zu verwechseln mit Heilmitteln. Darunter fallen medizinische Dienstleistungen wie Ergotherapie oder Logopädie. Weiterhin gibt es Medikamente, die ebenfalls nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sind.

Hilfsmittelkatalog der privaten Krankenversicherung

Bei der privaten Krankenversicherung gibt es den Hilfsmittelkatalog, der das Pendant zum Hilfsmittelverzeichnis der GKV ist. Hierbei wird noch unterschieden zwischen einem offenen und einem geschlossenen Hilfsmittelkatalog, auf den Versicherte je nach Tarif Anspruch haben. Der offene Hilfsmittelkatalog ist umfangreicher und darum in der Regel nur Teil von teuren Tarifen.

Antrag auf Kostenübernahme für ein Hilfsmittel

Die Kosten für ein Hilfsmittel aus dem Hilfsmittelverzeichnis erstattet zu bekommen, ist in der Regel kein Problem. Damit es später keine Schwierigkeiten gibt, sollten Versicherte folgende Schritte einhalten:

  • Mit dem Arzt die Notwendigkeit besprechen und klären, welches Hilfsmittel am besten geeignet ist.
  • Der Arzt stellt ein Rezept aus und vermerkt die Identifikationsnummer des Hilfsmittels.
  • Ein Sanitätshaus, das einen Kooperationsvertrag mit der Krankenkasse hat (zu erfragen bei der GKV oder direkt im nächstgelegenen Sanitätshaus) besorgt das Hilfsmittel, gibt gegebenenfalls eine Einweisung und ist auch der Ansprechpartner bei notwendigen Reparaturen.
  • Der Versicherte muss zu jedem Hilfsmittel eine gesetzliche Zuzahlung leisten, die maximal zehn Euro beträgt und nie über dem Wert des Hilfsmittels liegt.

Wer das Hilfsmittel nicht im Sanitätshaus, sondern beispielsweise online erwerben möchte, sollte dies immer im Vorfeld mit der Krankenkasse abklären. Auch bei Hilfsmitteln, die nicht konkret im Verzeichnis stehen, sondern ähnlich sind, ist vor dem Kauf ein gesonderter Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse notwendig.

Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Falls die Krankenkasse die Kostenübernahme für ein Hilfsmittel aus dem Hilfsmittelverzeichnis ablehnt, sollten Versicherte Widerspruch einlegen. Sofern ein Arzt das entsprechende Hilfsmittel empfohlen und verschrieben hat, haben Versicherte ein Recht auf die Kostenübernahme. Der Widerspruch muss innerhalb von vier Wochen nach dem Erhalt der Ablehnung erfolgen. Zudem sollten sich Patienten von ihrem Arzt die Notwendigkeit erneut bescheinigen lassen.

Kostenübernahme von Hilfsmitteln außerhalb des Hilfsmittelverzeichnisses

Falls der Versicherte ein ähnliches Produkt möchte, das nicht im Hilfsmittelverzeichnis steht, beziehungsweise der Arzt dieses aufgrund zusätzlicher Funktionen dringend empfiehlt, kann er auch dafür einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Dann liegt es im Ermessen der Krankenkasse, ob sie dem Antrag stattgibt, ihn komplett ablehnt oder einen Teil der Kosten übernimmt. Im letzten Fall trägt in der Regel der Versicherte die Differenz zu einem gleichwertigen Artikel aus dem Hilfsmittelverzeichnis.

Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel

Im Hilfsmittelverzeichnis sind sowohl Hilfsmittel als auch Pflegehilfsmittel verzeichnet. Pflegehilfsmittel sind entsprechend benannt, und die Pflegeversicherung muss die Kostenübernahme genehmigen. Zu ihnen zählen sowohl Gegenstände wie ein Pflegebett als auch Verbrauchsartikel wie Einweghandschuhe. Bevor die Versicherung die Kostenübernahme genehmigt, steht mitunter ein Besuch von einer Pflegekraft an.

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zahlt die Pflegeversicherung bei einer anerkannten Pflegestufe oder einem anerkannten Pflegegrad einen monatlichen Pauschalbetrag. Die Artikel können Pflegende dann beispielsweise bequem über Onlineanbieter beziehen.

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