Hausarztprinzip
Obwohl nur gesetzliche Krankenkassen dazu verpflichtet sind, einen Tarif mit Hausarztprinzip anzubieten, lässt sich ein solcher auch bei vielen privaten Krankenversicherungen finden. Allerdings hat das System sowohl Vor- als auch Nachteile. Diese sollten Verbraucher sorgfältig abwägen, bevor sie sich für das Primärarztprinzip entscheiden.
- Definition: Was ist das Hausarztprinzip?
- Was passiert bei einem Verstoß gegen die Vereinbarung?
- Vorteile
- Nachteile
- Teilnahme kündigen
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Beim Hausarztprinzip verpflichtet sich der Versicherungsnehmer dazu, sich stets zuerst von seinem Hausarzt beziehungsweise einem Allgemeinmediziner behandeln zu lassen.
- Bei einem Verstoß gegen die Regelung kürzt die Versicherung die Kostenübernahme für die entsprechende Behandlung auf 60 bis 80 Prozent.
- Das Hausarztmodell gestattet es allerdings für gewöhnlich, auch von weiteren Primärmedizinern wie Notärzten sowie Augen- und Kinderärzten eine Behandlung vornehmen zu lassen.
- Im Regelfall ist es ohne Probleme möglich, die Teilnahme an einem Tarif mit Hausarztprinzip zu beenden. Es sind jedoch Fristen zu beachten.
Definition: Was ist das Hausarztprinzip?
Beim Hausarztprinzip handelt es sich um eine Auflage der Krankenversicherung, wonach der Versicherte sich zuerst an seinen Hausarzt wenden muss, wenn er behandlungsbedürftig ist.
Wer sich zu einem Facharzt begeben möchte, benötigt folglich eine Überweisung. Bei einigen Versicherungsgesellschaften ist es erforderlich, einen konkreten Hausarzt zu bestimmen und einen Wechsel des Arztes unverzüglich mitzuteilen. Andere Anbieter sind diesbezüglich kulanter und erlauben es, einen beliebigen Allgemeinmediziner aufzusuchen.
Das Hausarztprinzip soll einerseits dazu beitragen, die Qualität der ärztlichen Versorgung zu verbessern. Andererseits zielt es darauf ab, unnötige Kosten durch Doppeluntersuchungen zu vermeiden.
Was passiert bei einem Verstoß gegen die Vereinbarung?
Wer sich für das Hausarztprinzip entscheidet und in Eigenregie einen Facharzt aufsucht, muss mit einer Kürzung der vertraglich zugesicherten Leistungen rechnen. Entsprechende Aufwendungen übernimmt die Versicherung dann je nach Tarif nur zu 60 bis 80 Prozent. Die restlichen Kosten muss der Patient selbst übernehmen. Bei einer Rechnungssumme von 300 Euro entspricht dies immerhin einem Eigenanteil von 60 bis 120 Euro.
Die Regelung trifft im Übrigen nicht nur auf das Arzthonorar zu, sondern ebenso auf weitere durch die Behandlung entstehende Kosten, beispielsweise für verschriebene Medikamente. Außerdem hat der Patient nicht nur für den ersten Besuch, sondern auch für alle Folgetermine die Kosten anteilig zu tragen. Ist also eine längere beziehungsweise umfangreiche Behandlung erforderlich, kann es für den Patienten schnell teuer werden.
Gibt es beim Hausarztprinzip auch Ausnahmen?
Ja, es existieren einige Ausnahmen. Patienten dürfen sich für eine Erstbehandlung nämlich auch an weitere Primärärzte wenden. Infolgedessen nutzen einige Assekuranzen statt des Begriffes Hausarztprinzip die Bezeichnung Primärarztprinzip. Welche Mediziner zu den Primärärzten zählen, vermerkt die Versicherung in ihren Tarifbedingungen. Meist zählen dazu vor allem:
- Notärzte
- Hebammen
- Gynäkologen
- Kinderärzte
- Augenärzte
- Bereitschaftsärzte
Bei vielen Krankenversicherungen gibt es zudem noch eine weitere Ausnahme: Besteht im Ausland die Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung, verzichten die Versicherungsgesellschaften häufig auf die Kürzung der Leistungen.
Welche Vorteile bietet das Hausarztprinzip?
Inwiefern Verbraucher vom Primärarztprinzip profitieren, unterscheidet sich von Krankenkasse zu Krankenkasse. Der Großteil der Anbieter belohnt die Kunden mit niedrigeren Beiträgen. Bei anderen Versicherungen kommen sie dagegen in den Genuss von reduzierten Zuzahlungen bei der Apotheke oder Prämien.
Ein indirekter Vorteil besteht darin, dass das System Doppeluntersuchungen vermeidet und damit Fachärzte entlastet, sodass diese sich auf schwere Erkrankungen innerhalb ihres Spezialgebiets fokussieren können. So trägt das Hausarztprinzip auch dazu bei, dass bedürftige Patienten zeitnah einen Facharzttermin erhalten.
Was sind die Nachteile des Primärarztprinzips?
Wer sich für das Hausarztmodell entscheidet, profitiert nicht mehr von der freien Arztwahl. Dies erschwert es, sich verschiedene Behandlungsempfehlungen bei unterschiedlichen Ärzten einzuholen. Häufig ist nämlich – wenn überhaupt – lediglich das Einholen einer Zweitmeinung möglich. Darüber hinaus fällt der zeitliche Aufwand für den Patienten höher aus, da dieser in bestimmten Fällen erst den Allgemeinmediziner und danach den Facharzt aufsuchen muss.
Bei Tarifen mit einem festgelegten Hausarzt gibt es darüber hinaus einen weiteren Nachteil: Ist der Mediziner beispielsweise im Urlaub oder selbst erkrankt, dürfen Patienten sich lediglich von Ärzten behandeln lassen, die ebenfalls am Hausarztmodell teilnehmen. Dies stellt insbesondere in ländlichen Regionen ein Problem dar, da sich ein infrage kommender Mediziner häufig erst in einem anderen Ort finden lässt.
Kann ich die Teilnahme am Hausarztprinzip wieder beenden?
Prinzipiell ist es problemlos möglich, die Teilnahme am Hausarztmodell zu widerrufen. Der Patient muss dazu lediglich ein Kündigungsschreiben an den Versicherer aufsetzen. Dabei sind jedoch die anbieterspezifischen Fristen zu beachten. Bei einigen Assekuranzen ist es beispielsweise möglich, quartalsweise zu kündigen. Bei anderen Krankenkassen besteht diese Option nur jährlich. Detaillierte Informationen dazu finden sich im Versicherungsvertrag.
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