Gesundheitsprüfung
Bei einigen Versicherungsarten bearbeitet der Versicherer den Antrag erst, nachdem der Versicherungsnehmer eine Reihe von Gesundheitsfragen beantwortet hat. Je nach Ergebnis kann das Resultat der Gesundheitsprüfung zu Mehrkosten oder sogar zur Ablehnung des Antrags führen.
- Was ist eine Gesundheitsprüfung?
- Auswirkungen der Prüfung
- Folgen bei Schummeln
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Das Wichtigste in Kürze
- Wer eine private Krankenversicherung oder eine andere gesundheitsbezogene Police abschließen will, muss in aller Regel eine Reihe an Gesundheitsfragen beantworten.
- Gesundheitliche Probleme wie chronische und psychische Leiden oder Allergien können zu höheren Versicherungskosten führen.
- Schummeln ist riskant: Falsche Angaben bei der Gesundheitsprüfung können im schlimmsten Fall den Versicherungsschutz kosten.
Was ist eine Gesundheitsprüfung?
Mit der Gesundheitsprüfung nimmt der Versicherer eine Risikoeinstufung des Versicherungsnehmers vor. Folglich sind Gesundheitsfragen vor allem in den Versicherungsarten zu finden, in denen der Gesundheitszustand des Versicherten die Wahrscheinlichkeit der Versicherungsleistung beeinflusst – so etwa in der privaten Krankenversicherung (PKV), der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Risikolebensversicherung.
Beim Stellen des Antrags müssen Sie einen Fragenkatalog durcharbeiten und dabei die einzelnen Fragen lückenlos und wahrheitsgemäß beantworten. Besonders ausführlich ist die Liste bei der privaten Krankenversicherung (PKV), da hier der Versicherer damit rechnen muss, dass mit jedem gesundheitlichen Risikofaktor des Versicherten die Kosten steigen.
Mit welchen Gesundheitsfragen muss ich rechnen?
Jede Versicherung baut ihre Fragebögen individuell auf, so dass die Fragen je nach Anbieter variieren können. In aller Regel fragen die Versicherungen jedoch nach
- bestehenden Erkrankungen, Allergien und chronischen Leiden,
- Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit,
- ambulanten Behandlungen innerhalb der letzten drei Jahre,
- stationären Behandlungen innerhalb der letzten fünf Jahre,
- psychiatrischen Therapien innerhalb der letzten zehn Jahre sowie
- dem aktuellen Zustand der Zähne und den letzten zahnärztlichen Behandlungen.
Mit der Unterschrift unter dem Antrag entbinden Sie Ihren Hausarzt von der ärztlichen Schweigepflicht. Daher sollten Sie damit rechnen, dass die Versicherung bei Unklarheiten Kontakt mit Ihrem Arzt aufnimmt und weitere Informationen anfordert.
Wie wirkt sich die Gesundheitsprüfung auf die Versicherungskosten aus?
Bei keinen oder nur geringen gesundheitlichen Problemen nehmen Versicherer den neuen Kunden in aller Regel ohne Einschränkungen oder Zuschläge auf. Bei einer gravierenden Vorgeschichte kann die Versicherung auf unterschiedliche Weise reagieren:
- Sie nimmt den Antragsteller gegen Zahlung einer zusätzlichen Risikoprämie auf oder
- sie schließt bestimmte – meist auf die wichtigen Gesundheitsprobleme bezogene – Leistungen aus oder
- sie lehnt den Antrag ab.
Auch hier gilt: Weil jeder Versicherer die Gesundheitsrisiken auf seine eigene Weise bewertet, kann dasselbe Gesundheitsprofil bei einzelnen Anbietern zu unterschiedlichen Konsequenzen führen.
Tipp: Wenn Sie über Ihren Versicherungsmakler vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung eine anonyme Risikovoranfrage stellen lassen, können Sie anhand der Reaktion der betreffenden Anbieter einschätzen, wie diese mit Ihren Gesundheitsproblemen umgehen. Vorteil bei dieser Vorgehensweise ist, dass die Anonymität gewahrt bleibt und bei einem späteren konkreten Antrag der Anbieter keine Rückschlüsse ziehen kann.
Sonderfall: Wie komme ich trotz Psychotherapie oder anderer Probleme in die PKV?
Wer sich in psychologischer Behandlung befindet oder mit anderen Problemen wie chronischen Krankheiten oder Allergien zu kämpfen hat, tut sich bei der Suche nach einer PKV-Police oft schwer. Hilfreich ist in solchen Fällen die anonyme Risikovoranfrage, um die Anbieter herauszufiltern, die überhaupt zur Aufnahme bereit sind.
In aller Regel ist der Abschluss des Versicherungsvertrags mit einem Risikozuschlag verbunden. Manche Versicherungen bieten jedoch an, nach fünf oder zehn Jahren eine erneute Gesundheitsprüfung durchzuführen und bei einem Wegfall des Risikos dann auf den Zuschlag zu verzichten.
Was bedeuten objektive und subjektive Risiken in der PKV?
Bei der Kalkulation ihrer Tarife versuchen private Krankenversicherer die unterschiedlichen Risikoaspekte einzuschätzen.
Die objektiven Risiken ergeben sich aus den Fakten, die der Versicherungsnehmer angibt. Dazu zählen beispielsweise Alter, Geschlecht und Gewicht sowie die Angaben aus der Gesundheitsprüfung, aus denen sich für den Versicherer die statistische Kostenstruktur ableiten lässt.
Schwieriger wird die Bewertung der subjektiven Risiken, da diese aus dem individuellen Verhalten des Versicherungsnehmers resultieren. Im Falle der PKV wäre dies etwa die Ernährungsweise, der Umgang mit Stress oder die Bereitschaft, bei Beschwerden rechtzeitig den Arzt aufzusuchen. Aufgrund der fast unmöglichen Erhebung verlässlicher Daten hat das subjektive Risiko kaum Einfluss auf die Kalkulation der Prämien.
Was passiert, wenn ich Risiken verschweige oder falsch darstelle?
Wer bei der Gesundheitsprüfung bewusst schummelt, geht ein hohes Risiko ein. Juristisch gesehen handelt es sich hierbei um das arglistige Erschleichen der Versicherungsleistung. Im schlimmsten Fall riskiert der Versicherte den Verlust der bisher gezahlten Beiträge und die Kündigung des Vertrags.
Beispiel: Ein Antragsteller gibt an, keine Rückenleiden zu haben, obwohl er vor zwei Jahren an der Bandscheibe operiert wurde und seitdem regelmäßig physiotherapeutische Behandlungen benötigt.
Vorsatz oder nicht?
Strittig ist oft, ob der Versicherungsnehmer die Versicherung bewusst getäuscht oder aus Schludrigkeit fehlerhafte Angaben gemacht hat. Wenn die Versicherung keinen Vorsatz nachweisen kann, begnügt sie sich unter Umständen mit einer nachträglichen Zusatzzahlung für das verschwiegene Risiko.
Grundsätzlich gilt: Beim Ausfüllen der Gesundheitsprüfung müssen Sie auf die dort aufgeführten Fragen wahrheitsgemäß antworten – aber Sie sind nicht verpflichtet, die Versicherung auf eine Krankheit hinzuweisen, nach der sie nicht gefragt hat.
Tipp: Um späterem Ärger vorzubeugen, sollten Sie Ihre Antworten auf die Gesundheitsfragen nochmals gemeinsam mit Ihrem Hausarzt durchgehen, bevor Sie den Antrag an die Versicherung senden.
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