Freie Heilfürsorge
Wer im Dienst der Öffentlichkeit Leben und Gesundheit riskiert wie Feuerwehrleute oder Polizisten, dem finanziert die Gesellschaft die Gesundheitsversorgung — so ist das Prinzip der freien Heilfürsorge angelegt.
- Was ist die freie Heilfürsorge?
- Regelungen
- Welche Kosten werden übernommen?
- Gibt es Alternativen?
- Sonderfall Pension
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Freie Heilfürsorge bedeutet: Für Berufsgruppen im Öffentlichen Dienst — meist Beamte —, deren Arbeitsalltag mit erhöhten Gefahren und Risiken verbunden ist, übernehmen der Bund oder die Länder die Kosten ihrer Gesundheitsvorsorge.
- Je nach Bundesland gilt die Heilfürsorge für Polizeibeamte der Länder, Bundespolizeibeamte, Berufsfeuerwehrleute und Justizvollzugsbeamte. Soldaten oder Wehrdienstleistende der Bundeswehr erhalten Heilfürsorge in Form der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung.
- Die Heilfürsorgeberechtigung gilt nur für den Beschäftigten selbst und ist nicht auf Familienmitglieder übertragbar.
Was ist die freie Heilfürsorge?
Der Begriff freie Heilfürsorge bezeichnet laut Bundesbeamtengesetz (BBG) die Kostenübernahme für die Gesundheitsversorgung von besonderen Beschäftigten in öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnissen durch den Dienstherren (Bundesland oder Bund). Das System der Heilfürsorge ist auf Berufsgruppen ausgerichtet, die durch ihren Arbeitsalltag mit erhöhten Gefahren und Risiken in Kontakt kommen.
Folgende Leistungen übernimmt die freie Heilfürsorge für Berechtigte:
- Vorsorgemaßnahmen
- ärztliche Behandlung bei Krankheit, inklusive Psychotherapie
- Übernahme von Medikamenten sowie Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln
- medizinische Versorgung im Krankenhaus
- medizinische Rehabilitation
- Schwangerschaftsvorsorge und Übernahme der Geburtskosten
- Zahnarztbehandlung inklusive Zahnersatz
- Auslandsbehandlung
Wer hat Anspruch darauf?
Diese Berufsgruppen kommen prinzipiell für einen Anspruch auf Heilfürsorge infrage — allerdings sind die Regelungen in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich:
- Polizeibeamte der Länder
- Bundespolizeibeamte
- Berufsfeuerwehrleute
- Justizvollzugsbeamte
- Soldaten oder Wehrdienstleistende der Bundeswehr erhalten Heilfürsorge in Form der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung.
Die Gesundheitsfürsorge für Strafgefangene gilt nicht als freie Heilfürsorge.
Welche Regelungen gibt es nach Bundesländern und Berufsgruppen?
Für Soldaten gilt die Heilfürsorge während der gesamten Dienstzeit bis zu ihrer Pensionierung.
Den gleichen umfassenden Anspruch haben Vollzugsbeamte und Beamte der Bundespolizei in Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Bremen. In den übrigen Bundesländern haben die Beamten nur während der Ausbildung Anspruch auf Heilfürsorge. Anschließend sind für Beihilfe berechtigt, dabei müssen sie Restkosten selbst versichern.
Beamte der Vollzugspolizei und Feuerwehrleute mit vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen Dienstverträgen können sich zwischen Beihilfe oder freier Heilfürsorge entscheiden.
Da sich die Regelungen für Heilfürsorge wie für Beihilfe häufig ändern, sollten Beamte sich bei konkreten Fragen unbedingt zum aktuellsten Stand für ihre Berufsgruppe und ihr Bundesland informieren. In einigen Bundesländern lohnt es sich, eine private Krankenversicherung mit speziellen Beihilfeergänzungstarifen in Betracht zu ziehen, damit im Alter keine Lücken in der Gesundheitsversorgung entstehen.
Ist die Heilfürsorge übertragbar auf Familienmitglieder?
Die Heilfürsorgeberechtigung gilt nur für den Beschäftigten selbst und ist nicht auf Familienmitglieder übertragbar. Nicht sozialversicherungspflichtige Kinder oder Ehegatten müssen sie sich entweder freiwillig in den gesetzlichen Krankenkassen versichern oder wählen eine private Restkostenversicherung, deren Hauptteil von der Beihilfe abgedeckt wird.
Welche Kosten werden übernommen?
Der Umfang der Leistungen der Heilfürsorge orientiert sich in etwa am Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Voraussetzung ist das Regelversorgungs-Prinzip, wie es in der Gesundheitsreform festgelegt wurde. Regelversorgung umfasst die für einen bestimmten Befund üblichen medizinischen Maßnahmen in Verbindung mit dem sogenannten Festzuschuss. Hierbei erhalten Heilfürsorgeberechtigte den doppelten Festzuschuss.
Über die Regelversorgung hinausgehende Sonderleistungen sind im Allgemeinen nicht von der Heilfürsorge abgedeckt. Besonders teurer Zahnersatz oder Sehhilfen werden daher im Rahmen der Heilfürsorge meistens nicht vollständig übernommen, Mehrkosten muss der Berechtigte selbst tragen.
Welche Alternativen zur freien Heilfürsorge gibt es?
Eigentlich ist die Heilfürsorge für Berechtigte eine große Vergünstigung und alternativlos. Leistungslücken etwa bei Auslandskrankenschutz, Zahnersatz, Krankenhausbehandlungen oder Heil- und Hilfsmitteln können Heilfürsorgeberechtigte allerdings mit einer privaten Krankenzusatzversicherung absichern. Der zusätzliche Bedarf kann dabei im Baukastenprinzip zusammengestellt und abgedeckt werden.
Sonderfall Pension
Werden Heilfürsorgeberechtigte in den Ruhestand versetzt, erlischt ihr Anspruch, stattdessen können sie Beihilfe erhalten. In der Regel sind für Pensionäre durch den Beihilfesatz 70 Prozent der Kosten für Gesundheitsvorsorge abgedeckt. Die restlichen 30 Prozent müssen die Pensionäre mit einer privaten Krankenversicherung abdecken. Weil diese zusätzliche Privatversicherung Pflicht ist, lohnt es sich für Berechtigte der freien Heilfürsorge, früh eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen, da sie so ohne erneute Gesundheitsprüfung im Pensionsalter in die private Krankenversicherung einsteigen können. Bei der etwas teureren großen Anwartschaftsversicherung wird das Abschlussalter quasi "eingefroren" und der Versicherte behandelt, als wäre er in der Vergangenheit durchgehend privatversichert gewesen. Die kleine Anwartschaftsversicherung ohne Alterungsrückstellungen ist zu empfehlen, wenn jemand nur für wenige Jahre heilfürsorgeberechtigt ist.
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