Brustverkleinerung
Bei manchen Frauen kann die Brust zur physischen, aber auch psychischen Belastung werden. Eine operative Brustverkleinerung - auch Brustreduktion genannt - kann in diesen Fällen helfen. Welche Gründe es für einer Brustverkleinerung gibt und wann die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden erfahren Sie hier.
- Brustverkleinerung: Zahlt die Krankenkasse die Operation?
- Was geschieht bei einer Brustverkleinerung?
- Was ist bei einem Antrag auf Brustverkleinerung wichtig?
- Was tun, wenn die Krankenkasse die Brustverkleinerung ablehnt?
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Kostenübernahme der Brustverkleinerung durch die Krankenkasse wird individuell für jeden Fall entschieden.
- Für eine Kostenübernahme der Brustverkleinerung müssen medizinische Gründe, wie etwa Rückenschmerzen, vorliegen.
- Eine Brustverkleinerung ist ein komplexer, operativer Eingriff, bei dem Haut, Fett- und Brustdrüsengewebe entfernt wird.
Brustverkleinerung: Zahlt die Krankenkasse die Operation?
Ob eine Krankenkasse die Kosten einer Brustverkleinerung übernimmt, entscheidet diese individuell für jeden Fall. Die Versicherte muss zunächst einen Antrag auf Kostenübernahme der Krankenkasse stellen. Aus diesem muss deutlich hervorgehen, dass medizinische Gründe für eine Brustverkleinerung vorliegen. Der medizinische Dienst der Krankenkasse prüft den Antrag, bevor er ihn bewilligt oder ablehnt. Solch ein Antrag ist recht umfangreich, ein Attest des Hausarztes über die Notwendigkeit einer Brustverkleinerung reicht nicht aus. Der Aufwand kann sich aber trotzdem lohnen. Denn wenn die Krankenkasse die Kosten übernimmt, kann die Patientin bis zu mehreren Tausend Euro sparen.
Gründe für eine Brustverkleinerung
Übermäßig große Brüste sind eine Art der Brustfehlbildung – der medizinische Begriff hierfür ist Makromastie. Sie lässt sich mit einer Brustverkleinerung beheben, die Mediziner als Mammareduktion bezeichnen. Allerdings ist ein großer Busen allein kein ausreichender Grund für eine Reduktion. Vielmehr muss die Brust nachweislich körperliche Beschwerden verursachen und eine Verkleinerung die gesundheitliche Situation der Patientin mit hoher Wahrscheinlichkeit verbessern.
Zu den medizinischen Indikatoren gehören Rückenschmerzen, Nackenverspannungen, Haltungsschäden und Kopfschmerzen; sie müssen sich auf das hohe Gewicht der Brüste zurückführen lassen. Auch immer wieder auftretende Hautinfekte an der Brustunterseite gelten als medizinische Indikatoren. Manchmal besteht auch eine deutliche Asymmetrie zwischen beiden Brüsten oder es liegt eine ausgeprägte Fehlbildung vor. Viele betroffene Frauen geben aber nicht nur körperliche, sondern auch psychische Gründe an, weswegen sie ihren großen Busen verkleinern lassen möchten: Probleme, passende Kleidung zu finden, das Gefühl, ständig angestarrt zu werden, oder Bewegungseinschränkungen sind betroffenen Frauen nur allzu bekannt. Diese Faktoren können so sehr belasten, dass sie zu einer Depression führen.
Allerding sehen die Richtlinien der Krankenkassen psychische Beschwerden nicht als primäre Gründe für eine Brustreduktion an. Psychische Probleme sollten mit einer Therapie behandelt werden, nicht mit einer Operation. In den meisten Fällen wäre dies aber keine wirkungsvolle Maßnahme, da die Ursache des seelischen Leidens – der große Busen – nicht behandelt wird.
Was geschieht bei einer Brustverkleinerung?
Eine Brustverkleinerung ist ein komplexer Eingriff, bei dem Haut, Fett- und Brustdrüsengewebe entfernt werden. Außerdem muss der Brustwarzenhof nach oben verlagert werden. Für die Verkleinerung gibt es verschiedene Schnittführungen, die allerdings alle nicht ohne Narbenbildung auskommen. Eine Fettabsaugung wird übrigens bei einer Brustreduktion bei Frauen selten durchgeführt, sondern eher bei einer vergrößerten männlichen Brust. Nur wenn die Frau eine sehr breite Brustbasis bis unter die Achselhöhle hat, kann diese Methode auch bei einer weiblichen Brust angewandt werden. Natürlich werden alle Schritte einer operativen Verkleinerung sowie die individuell beste Schnittführung vor dem Eingriff mit der Patientin besprochen.
Was ist bei einem Antrag auf Brustverkleinerung wichtig?
Zunächst ist zu klären, ob die Richtlinien der Krankenkasse bei einer Brustreduktion eine Kostenübernahme oder -beteiligung vorsehen. Die Antragstellerin sollte diesbezüglich die Vorgaben ihrer Krankenkasse in Erfahrung bringen. Meistens ist es für eine Kostenübernahme notwendig, dass die Brust um mindestens 500 Gramm auf jeder Seite oder um zwei Körbchengrößen verkleinert wird. Dabei handelt es sich natürlich um eine schwierige Verallgemeinerung, schließlich ist jeder Körper anders gebaut. Während eine große Frau ihren großen Busen ohne Beschwerden tragen mag, kann eine kleinere Frau ihren Busen auch dann schon als belastend empfinden, selbst wenn jede Brust weniger als 500 Gramm wiegt.
Die Vorgaben der Krankenkassen sollen betroffene Frauen jedoch nicht davon abhalten, einen Antrag zu stellen – und für diesen gibt es einige Tipps. So sollte der Antrag die medizinische Notwendigkeit des Eingriffes betonen. Werden vor allem ästhetische Gründe angeführt, hat das Anliegen der Versicherten kaum Chancen auf Bewilligung. Psychische Probleme sollte sie nur als Nebengründe anführen. Auch ist es immer gut, wenn deutlich wird, dass es sowohl um die Behebung akuter Beschwerden als auch um die Vorbeugung zukünftiger geht.
Ebenfalls ein Pluspunkt ist es, wenn die Antragstellerin nachweist, dass sie sich wegen der durch die große Brust verursachten körperlichen Beschwerden bereits in Behandlung befindet, aber die bisher getroffenen Maßnahmen nicht geholfen haben. Zu diesen zählen beispielsweise Gewichtsreduktion, Sport und Krankengymnastik. Dem Antrag sollten zudem Fotos sowie Kostenvoranschläge mehrerer Ärzte beiliegen.
Was tun, wenn die Krankenkasse die Brustverkleinerung ablehnt?
Lehnt die Krankenkasse die Kostenübernahme einer Brustverkleinerung ab, sollte sich die Antragstellerin rechtlichen Beistand suchen und die Entscheidung anfechten. Ein Widerspruch kann durchaus zum Erfolg führen: Die Zusage erfolgt dann sozusagen beim zweiten Versuch. Übrigens dürfen sowohl gesetzliche Krankenkassen als auch private Krankenkassen die Kostenübernahme ablehnen, wenn aus ihrer Sicht keine medizinischen Gründe für die Operation vorliegen. Auch Krankenzusatzversicherungen decken nicht in jedem Fall die Kosten einer Brustverkleinerung.
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