Betriebliche Krankenversicherung
Die betriebliche Krankenversicherung (bKv) ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung. Mit ihr sichert der Arbeitgeber seine Mitarbeiter im Krankheitsfall finanziell ab. Sie gehört neben der betrieblichen Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung und der Betriebsrente zu den betrieblichen Versorgungssystemen. Eine Zusatzversicherung wie die betriebliche Krankenversicherung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Das Unternehmen verzichtet vielleicht auf Lohnerhöhungen und Bonuszahlungen, dafür investiert es aber mittels dieser speziellen Krankenversicherung in die Gesundheit seiner Mitarbeiter. Arbeitgeber können in der Regel frei entscheiden, welche Zusatzversicherungen die bKv umfasst. Aufgrund regelmäßiger Leistungskürzungen der gesetzlichen Krankenversicherungen profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer von den zusätzlichen Vorsorgeleistungen.
- Vorteile für den Arbeitgeber
- Vorteile für den Arbeitnehmer
- Spezielle Leistungen der betrieblichen Krankenversicherung
- Voraussetzungen
- Ehepartner und Kinder
- Wie berechnen sich die Beiträge?
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und bessere Behandlung im Falle einer Krankheit reduzieren sich die Fehlzeiten – was wiederum die Produktivität des Unternehmens erhöht.
- Je nach Umfang der Zusatzleistungen erhält der Angestellte einen verbesserten Gesundheitsschutz und den Status als „Privatpatient“.
- Unternehmen und Arbeitnehmer müssen einige Bedingungen erfüllen, damit eine betriebliche Krankenversicherung umgesetzt werden kann.
Betriebliche Krankenversicherung – Vorteile für den Arbeitgeber
Gerade für große Unternehmen, die durch den demografischen Wandel immer häufiger auf der Suche nach Fachkräften sind, ist die betriebliche Krankenversicherung eine Möglichkeit, die Attraktivität des Unternehmens zu erhöhen. Das hat zur Folge, dass sich bewährte Mitarbeiter langfristig binden und die Firma außerdem schneller neue Arbeitskräfte gewinnt.
Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und bessere Behandlung im Falle einer Krankheit reduzieren sich die Fehlzeiten – was wiederum die Produktivität des Unternehmens erhöht. Zudem sind die Kosten als betriebliche Ausgaben von der Steuer absetzbar. Diese Form der Krankenversicherung ist eine sinnvolle Alternative zu einer Gehaltserhöhung und trägt außerdem dazu bei, das Image des Unternehmens zu verbessern.
Betriebliche Krankenversicherung – Vorteile für den Arbeitnehmer
Auch Arbeitnehmer profitieren von der betrieblichen Krankenversicherung. Je nach Umfang der Zusatzleistungen erhält der Angestellte einen verbesserten Gesundheitsschutz und den Status als „Privatpatient“. Bei Vorsorgeleistungen trägt der Versicherte einen geringeren Eigenanteil, da der Arbeitgeber den größten Teil der Kosten übernimmt.
Ein weiterer Vorteil ist die sichere Aufnahme des Arbeitnehmers in die Krankenkasse, unabhängig von Vorerkrankungen und ohne eine individuelle Gesundheitsprüfung. Außerdem bietet die bKv sofortigen Versicherungsschutz ohne Wartezeiten und eine Familienversicherung an, die vergünstigte Konditionen für Angehörige (Ehepartner, Kinder) beinhaltet. Angenehmer Nebeneffekt ist, dass der Arbeitgeber die ungeliebte Auseinandersetzung mit Versicherungsthemen komplett übernimmt.
Spezielle Leistungen der betrieblichen Krankenversicherung
Grundsätzlich bietet die betriebliche Krankenversicherung unterschiedliche Leistungen an. Meistens bestimmt der Arbeitgeber das Leistungspaket, manchmal hat auch der Arbeitnehmer Auswahlmöglichkeiten. Hier eine Auflistung der häufigsten Versicherungsangebote:
- Zahnersatz und Zahnprophylaxe
- Vorsorgeleistungen (zum Beispiel Krebsvorsorge)
- Sehhilfen
- Chefarztbehandlung
- Reisekrankenversicherung
- Schutzimpfungen
- Krankentagegeld
- Naturheilkundliche und alternative Behandlungen (zum Beispiel Heilpraktiker, Homöopathie)
Aufgrund des breiten Spektrums an Zusatzleistungen fallen die Kosten für eine bKv sehr unterschiedlich aus. Für den Arbeitgeber kann es daher sinnvoll sein, sich mit den Bedürfnissen seiner Mitarbeiter zu befassen und sie zu ihren Wünschen bezüglich ihrer Gesundheitsvorsorge zu befragen.
Voraussetzungen für den Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung
Unternehmen und Arbeitnehmer müssen einige Bedingungen erfüllen, damit eine betriebliche Krankenversicherung umgesetzt werden kann. Die Firma muss aus mindestens fünf oder zehn Mitarbeitern bestehen – die genaue Anzahl hängt von der gewählten Versicherungsgesellschaft ab.
Außerdem sind mittelständische Unternehmen dazu verpflichtet, mindestens 50 Prozent der Belegschaft zu versichern, größere Unternehmen mindestens 25 Prozent. Leiharbeiter und Saisonkräfte, also geringfügig und kurzfristig Beschäftige, können das Angebot nicht wahrnehmen. Lediglich Mitarbeiter, die Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind und einen zeitlich unbefristeten Arbeitsvertrag haben, dürfen in die betriebliche Krankenversicherung eintreten.
Ehepartner und Kinder in der betrieblichen Krankenversicherung
Die bkV nimmt auch den Ehepartner und die Kinder des Arbeitnehmers auf, allerdings müssen sich diese zuvor einer Gesundheitsprüfung unterziehen und Fragen zu ihrer Gesundheit beantworten. Im Falle eines positiven Bescheids erhalten sie einen Krankenschutz zu vergünstigten Konditionen, wobei der Arbeitnehmer für die Zahlung anfallender Kosten zuständig ist. Kinder sind bis zum vollendeten 27. Lebensjahr mitversichert.
Betriebliche Krankenversicherung – wie berechnen sich die Beiträge?
Aufgrund der Mindestanzahl an Mitarbeitern, die in der betrieblichen Krankenversicherung versichert sein müssen, gewährt die Versicherung dem Unternehmen eine Art Mengenrabatt. Dadurch erhält der Arbeitgeber zumeist einen sehr günstigen Tarif. Der eigentliche Betrag setzt sich aus dem Durchschnittsalter aller versicherten Arbeitnehmer zusammen. Das bedeutet: Je jünger die Mitarbeiter sind, desto günstiger sind die Beiträge. Außerdem bieten die Versicherungen Unisex-Tarife an, Männer und Frauen zahlen also den gleichen Beitrag.
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