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Wer als Beamter oder Anwärter Dienstbezüge erhält, kann Beihilfe zur Gesundheitsvorsorge beantragen. Witwen und Witwer sowie Waisen und Hinterbliebene aus eingetragenen Lebenspartnerschaften sind ebenfalls berechtigt, einen Antrag auf Beihilfe zu stellen, wenn sie nicht selbst gesetzlich krankenversicherungspflichtig sind.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was bedeutet Beihilfe?
  3. Was ist der Beihilfeantrag?
  4. Antrag stellen
  5. Tipps für den Antrag
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Private Krankenversicherung: Vergleich der Tarife

Das Wichtigste in Kürze

  • Statt des Arbeitgeberanteils zur Krankenversicherung für Angestellte übernimmt der Staat für seine Beamten einen Teil der Kosten für Behandlung und Gesundheitsvorsorge: die sogenannte Beihilfe.
  • Einen Beihilfe-Leistungsantrag für beihilfefähige Aufwendungen müssen Sie (online) mit dem entsprechenden Beihilfe-Formular Ihres Dienstherren beantragen.
  • Für Anträge auf Beihilfe Bundeswehr-Angehöriger wie von Bundesbeamten ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig. Über die Beihilfe für Landesbeamte entscheidet die Beihilfestelle des jeweiligen Bundeslandes.

Was bedeutet Beihilfe?

Statt des Arbeitgeberanteils zur Krankenversicherung für Angestellte übernimmt der Staat für seine Beamten einen Teil der Kosten für Behandlung und Gesundheitsvorsorge: die sogenannte Beihilfe. Beihilfe wird für gesetzlich vorgeschriebene und medizinisch notwendige Versorgung bei Krankheiten oder als Vorsorge gezahlt. Ebenfalls beihilfeberechtigt sind Leistungen in der Schwangerschaft, bei Pflegebedürftigkeit oder im Todesfall.

Die Beihilfeverordnungen der Länder regeln die eingeschlossenen Leistungen und die Bemessung der Beihilfe für das jeweilige Bundesland. Die Kostenübernahme im Rahmen der Beamtenbeihilfe liegt bei circa 50 bis 80 Prozent, für den verbleibenden Rest müssen Beihilfeberechtigte eine Krankenversicherung abschließen.

Die private Krankenversicherung bietet spezielle Beihilfeergänzungstarife für Beamte und weitere Beihilfeberechtigte an.

Was ist der Beihilfeantrag?

Mit dem Antrag auf Beihilfe beantragen Berechtigte:

1. die grundsätzliche Zahlung von Beihilfe beim Erstantrag — Beihilfeantrag lang

Für den Erstantrag auf Zahlung von Beihilfe für beihilfefähige Aufwendungen müssen bei der Festsetzungsstelle Ihre Stammdaten aufgenommen werden, daher gibt es für die erste Antragsstellung ein ausführliches Beihilfe-Formular, das Sie vollständig ausfüllen und persönlich unterschreiben müssen.

2. die Kostenübernahme im Rahmen der Beihilfe im konkreten Abrechnungsfall — Beihilfeantrag kurz

Bei der Beantragung von Beihilfeerstattung, wenn Sie bereits einen ersten Antrag eingereicht haben, genügt ein Kurzantragsformular, aber nur, wenn sich Ihre Daten nicht geändert haben.

Beispiel für die Anwendung des Beihilfeantrags

Jana K. ist frisch beamtete Grundschullehrerin in Thüringen. Für eine Erkrankung ihrer vierjährigen Tochter hat sie Medikamente in der Apotheke besorgt, die sie sich nun zum ersten Mal von der Beihilfestelle erstatten lassen möchte. Zuständig ist hierfür die Bezügestelle für Landesbedienstete im Thüringer Landesamt für Finanzen. Berechnet wird die Beihilfe für Jana K. nach der Thüringer Beihilfeverordnung (ThürBhV). Online füllt Frau K. einen Erstantrag aus und fügt Kopien der Rechnungen aus der Apotheke bei. Der Eigenbehalt von pauschal vier Euro, wie er in Thüringen erhoben wird, entfällt dabei für berücksichtigungsfähige Kinder wie Frau K.s Tochter.

Wo und wie stelle ich einen Antrag auf Beihilfe?

Einen Beihilfe-Leistungsantrag für beihilfefähige Aufwendungen müssen Sie mit den Formularen und nach den Beihilfevorschriften des eigenen Dienstherren beantragen. Für einen Erstantrag füllen Sie dann den "Beihilfeantrag lang" aus. In den Antrag geben Sie alle Angaben ein, die die Festsetzungsstelle braucht, um Ihren Bemessungssatz festzustellen. Dazu gehören Angaben über Ihren Status, Ihre Dienststelle, den Familienstand und die beihilfeberechtigten Angehörigen, etwa ob Sie für Kinder Kindergeld erhalten. Für Folgeanträge ohne Änderungen gibt es dann den "Beihilfeantrag kurz".

Grundsätzlich sind folgende Stellen jeweils für einen Beihilfe-Leistungsantrag zuständig:

Beihilfe Bundeswehr

Aktive Bundeswehrangehörige und Versorgungsempfänger müssen ihren Antrag auf Beihilfe an das Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen.

Beihilfe Bundesbeamte

Für Beihilfe-Anträge von Bundesbeamten und -Anwärtern sowie Tarifbeschäftigten des Bundes ist ebenfalls das Bundesverwaltungsamt (BVA) auf Grundlage der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) zuständig. Hier wird also auch über die Beihilfe für pensionierte Beamte des Bundes entschieden.

Beihilfe Landesbeamte

Über Ihren Antrag auf Beihilfe entscheidet die Beihilfestelle des jeweiligen Bundeslandes. In den meisten Ländern existieren eigene Landesbeihilfeverordnungen, die sich an der BBhV orientieren, in den Details aber davon abweichen können.

Was muss ich bei der Ausfüllung des Beihilfeantrags beachten?

  • Den Antrag auf Beihilfe für beihilfefähige Aufwendungen müssen Sie mit dem Online-Beihilfe-Formular Ihres Dienstherren immer dann stellen, wenn Sie aufgewendete Kosten abrechnen möchten.
  • Antragsfrist ist spätestens ein Jahr nach Rechnungsstellung.
  • Beim Erstantrag müssen das ausführliche Formular für den "Beihilfeantrag lang" verwendet und alle verlangten Angaben eingetragen werden.
  • Den "Beihilfeantrag kurz" können Sie nur dann verwenden, wenn sich keine Veränderung bei Familienstand, Wohnort oder den Versicherungsverhältnissen ergeben hat.
  • Kopien von Rechnungen und Rezepten müssen dem Antrag beigefügt werden. Reichen Sie keine Originale ein, da diese nicht zurückgesandt, sondern nach Bearbeitung vernichtet werden.

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