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Bei der Übernahme von Krankheitskosten für Beamte gelten die Regelungen der Beihilfe. Bund, Länder und Kommunen übernehmen hierbei einen Teil der anfallenden Kosten, wenn ihre Beamten ambulant oder stationär behandelt werden müssen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist Beihilfe?
  3. Berechtigte Personen
  4. Beihilfevorschriften
  5. Krankheitskostenversicherung für Beamte
  6. Freie Heilfürsorge und Anwartschaftsversicherung
  7. Gesetzliche Krankenkasse
  8. Verwandte Themen
  9. Weiterführende Links
  10. Private Krankenversicherung: Vergleich der Tarife

Das Wichtigste in Kürze

  • In Form der Beihilfe beteiligen sich die Dienstherren von Beamten an deren Krankheitskosten.
  • Die Höhe der Beihilfe und die übernommenen Leistungen können je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen.
  • Für die Absicherung des verbleibenden Eigenanteils benötigen Beamte eine private Krankenversicherung.

Was ist Beihilfe?

Wenn ein Arbeitnehmer angestellt ist, braucht sich dessen Arbeitgeber im Krankheitsfall nicht an den Behandlungskosten zu beteiligen, da je nach Versicherungsverhältnis die private oder gesetzliche Krankenversicherung für die Kosten aufkommt. Anders hingegen bei Beamten: Hier ist der Dienstherr verpflichtet, einen Teil der Aufwendungen für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte oder andere medizinische Behandlungen zu übernehmen.

Die Höhe der Beihilfe hängt davon ab, in welchem Bundesland der Beamte seinen Dienst ausübt und ob es sich bei seinem Dienstherren um den Bund, ein Bundesland oder eine Kommune handelt. Darüber hinaus kann der Familienstand und die Anzahl der Kinder den Umfang der Beihilfe beeinflussen. Auf Basis dieser Regelungen im Beihilferecht übernimmt der Dienstherr in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent der Kosten, für die ein Beihilfeanspruch besteht.

Welche Aufwendungen übernimmt die Beihilfe?

Die zuständige Beihilfestelle trägt unter anderem einen Teil der Kosten für:

  • Arztbesuche
  • Medikamente
  • stationäre Behandlungen
  • Entbindungen
  • Reha-Maßnahmen
  • Pflegedienstleistungen

Wer Leistungen aus der Beihilfe erhalten will, muss hierfür einen Beihilfeantrag stellen und die entsprechenden Belege oder Rechnungen einreichen.

Tipp: Wenn Sie sich das Ausfüllen von Papierformularen ersparen wollen, können Sie auch eine Beihilfe-App verwenden und den Antrag über Ihr Smartphone oder Tablet stellen. In den App-Stores stellen verschiedene Dienststellen die entsprechenden Programme zur Verfügung.

Welche Berufsgruppen sind beihilfeberechtigt?

Den Zugang zu den Leistungen regeln die Beihilfevorschriften. Bund, Länder und Kommunen sichern ihre Beamten damit im Krankheitsfall ab. Zum Kreis der Beihilfeberechtigten zählen auch Berufsrichter.

Darüber hinaus haben auch Beamtenanwärter und Referendare einen Anspruch auf Beihilfe, auch wenn sie noch nicht den Status eines Beamten auf Lebenszeit besitzen.

Mitversichert sind Ehepartner, deren Einkommen unterhalb der jeweils geltenden Grenze liegt, sowie Kinder, für die der Beihilfeberechtigte Kindergeld erhält.

Wer hingegen im öffentlichen Dienst als Angestellter arbeitet, erhält keine Beihilfe. Diese Berufsgruppe muss sich wie andere Arbeitnehmer auch bei der gesetzlichen Krankenkasse versichern oder kann beim Überschreiten der Versicherungsgrenze in die private Krankenversicherung wechseln.

Beihilfevorschriften: Bund, Länder und Kommunen mit unterschiedlichen Regeln

Der in Deutschland praktizierte Föderalismus zeigt sich auch in der Beihilfeverordnung. Bund, Länder und Kommunen legen ihre Spielregeln jeweils individuell fest. Dabei geht es in erster Linie um zwei Bereiche:

  • Prozentualer Anteil der Beihilfe. In welcher Höhe einzelne Dienstherren die Krankheitskosten übernehmen, hängt nicht nur von Familienstand und Anzahl der Kinder, sondern auch vom Bundesland ab. So übernimmt das Land Baden-Württemberg bei ab 2013 eingestellten Beamten mit mehr als zwei berücksichtigungsfähigen Kindern nur 50 Prozent der Kosten, während Bundesbeamte 70 Prozent erstattet bekommen.
  • Wahlleistungen. Hierzu zählen Leistungen, die über die notwendige Gesundheitsvorsorge hinausgehen, wie beispielsweise Chefarztbehandlung oder die Unterbringung in einem Zwei-Bett-Zimmer. In einigen Bundesländern sind solche Wahlleistungen beihilfefähig, in anderen nicht.

Krankheitskostenversicherung für Beamte - was ist das und wie hilft sie?

Für die Absicherung des verbleibenden Eigenanteils benötigen Beamte eine Krankenversicherung. Weil diese nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten tragen muss, sind die monatlichen Prämien bei der Krankenversicherung für Beamte meist deutlich günstiger als bei einer privaten Krankenversicherung für Arbeitnehmer oder Selbstständige.

Bei der Beihilfe-Krankenversicherung handelt es sich um eine private Krankenversicherung. Beamte können dort die nach Abzug der erhaltenen Beihilfe verbleibenden Kosten geltend machen und eine entsprechende Erstattung erhalten.

Freie Heilfürsorge und Anwartschaftsversicherung

Nicht für alle Staatsbesoldeten gilt die Beihilfe. Bundeswehr, Feuerwehr und Polizei bieten ihren Bediensteten die Heilfürsorge an, wobei ein Teil der Polizeibeamte auch im Rahmen der Beihilfe versichert sein kann.

Wie funktioniert die Heilfürsorge?

Wer über die Heilfürsorge abgesichert ist, bekommt alle Krankheits- und Behandlungskosten in vollem Umfang vom Dienstherren ersetzt. Soldaten müssen jedoch vorrangig die Ärzte und Kliniken der Bundeswehr in Anspruch nehmen. Diese können den Patienten jedoch auch an einen niedergelassenen Arzt oder an ein ziviles Krankenhaus überweisen.

Weshalb ist eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll?

Bei vielen Angehörigen der Heilfürsorge endet diese mit der Pensionierung, und ab diesem Zeitpunkt ist der Pensionär beihilfeberechtigt und muss sich für den verbleibenden Eigenanteil privat krankenversichern. Allerdings ist gerade bei älteren Versicherungsnehmern aufgrund der Gesundheitsprüfung die private Krankenversicherung oft mit Risikoaufschlägen verbunden.

Dies lässt sich vermeiden, indem der Beamte eine Anwartschaftsversicherung abschließt, so lange er im aktiven Dienst der Heilfürsorge angehört. Damit sichert er sich die spätere Versicherung zu den Bedingungen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses bestanden – inklusive der Ergebnisse der Gesundheitsprüfung.

Können sich Beamte auch gesetzlich krankenversichern?

In der Theorie können Beamte auch der gesetzlichen Krankenkasse beitreten. Allerdings ist deren Leistungskatalog nicht darauf ausgelegt, nur den verbleibenden Anteil nach Abzug der Beihilfe zu übernehmen.

Das bedeutet in aller Regel: Wer als Beamte in die gesetzliche Krankenkasse eintritt, verzichtet auf die Beihilfe, ohne dafür einen Ausgleich zu erhalten. Überdies übernehmen die Dienstherren von Beamten keinen Arbeitgeberanteil in der Sozialversicherung, so dass Versicherte praktisch den doppelten Satz wie ein Arbeitnehmer zahlen müssten. Daher kommt die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse für Beamte meist nicht in Frage.

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