Beamtenöffnungsklausel
Für Beamte drängt sich die private Krankenversicherung (PKV) aufgrund der Beihilferegelung geradezu auf. Der Dienstherr übernimmt abhängig vom Familienstand des Beamten einen bestimmten Prozentsatz der Krankheitskosten. Der Beamte selbst muss nur die Differenz absichern. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bieten die privaten Anbieter dafür spezielle Tarife an. Es gibt allerdings noch einen weiteren Unterschied zwischen PKV und GKV, der entscheidend ist.
- Private Krankenversicherung trotz Vorerkrankung
- Die Voraussetzungen für eine Versicherung im Rahmen der Beamtenöffnungsklausel
- Umfang des Versicherungsschutzes
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Die Beamtenöffnungsklausel ermöglicht es jedem Beamten, unabhängig vom Gesundheitszustand, eine private Krankenversicherung abzuschließen.
- Es gibt keine Ablehnung oder Leistungsausschlüsse, jedoch sind Risikozuschläge bis zu 30 Prozent möglich.
- Nicht alle Versicherer nehmen jedoch an der Beamtenöffnungsaktion teil.
- Die Beamtenöffnungsklausel gilt auch für beihilfeberechtigte Angehörige.
Private Krankenversicherung trotz Vorerkrankung
Für die gesetzliche Krankenversicherung gilt der sogenannte Kontrahierungszwang. Das bedeutet, dass der Versicherer jeden Antrag annehmen muss, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Eine Ablehnung aufgrund von Vorerkrankungen ist nicht zulässig. Die privaten Versicherer dagegen dürfen bei Vorerkrankungen Anträge ablehnen oder die versicherte Person mit einem Risikozuschlag belegen.
Für einen Beamten, der schwerwiegende Vorerkrankungen aufweist oder an chronischen Krankheiten leidet, bedeutet dies, dass er sich im unangenehmsten Fall nicht privat versichern könnte. Auf der anderen Seite wissen die privaten Versicherer, dass die Zahl der Beamten begrenzt ist. Hingegen sind die Risiken, Personen mit Vorerkrankungen zu versichern, eher überschaubar. Vor diesem Hintergrund bieten einige Versicherer die sogenannte Beamtenöffnungsklausel an. Mit dieser Klausel ermöglichen sie es, auch Personen mit Vorerkrankung zu versichern. Allerdings ist die Klausel mit bestimmten Auflagen verbunden.
Die Beamtenöffnungsklausel wird jedes Jahr im Rahmen der „Beamtenöffnungsaktion“ neu umgesetzt. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet sie:
- Keine Ablehnung aus Risikogründen
- Keinerlei Leistungsausschlüsse
- Die Risikozuschläge auf den Beitrag belaufen sich auf maximal 30 Prozent des Tarifbeitrages
Die Voraussetzungen für eine Versicherung im Rahmen der Beamtenöffnungsklausel
Als Voraussetzung für eine Beihilfeversicherung im Rahmen der Beamtenöffnungsklausel gelten sowohl für den Beamten als auch für seine beihilfeberechtigten Angehörigen die folgenden Regelungen:
- Der Antragsteller muss Beamter auf Probe, Beamter auf Widerruf oder Beamter auf Lebenszeit sein.
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf noch keine private Krankenversicherung bestanden haben.
- Beamtenanfänger müssen innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses einen Antrag stellen. Die Frist beginnt mit der Verbeamtung.
- Für beihilfeberechtigte Angehörige gilt ebenfalls eine sechsmonatige Frist von Beginn des Beihilfeanspruchs an.
- Für Angehörige freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherter Beamter gilt eine Frist von zwölf Monaten nach dem Wechsel des beihilfeberechtigten Beamten und ausschließlich in dieselbe private Krankenversicherung.
Umfang des Versicherungsschutzes
Der Umfang des Versicherungsschutzes im Rahmen der Öffnungsklausel besteht analog zur Leistung der Beihilfe, ohne diese zu erweitern. Die Erstattung ist so ausgelegt, dass maximal 100 Prozent der anfallenden Kosten geleistet werden. Wahlärztliche Leistungen oder beispielsweise Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer können nur abgesichert werden, wenn auch die Beihilfe eine Leistungserbringung in diesen Fällen vorsieht.
Vor dem Hintergrund der Restriktionen im Rahmen der Beamtenöffnungsklausel bietet sich noch eine andere Lösung. Die Rede ist von einem anonymisierten Antrag oder einem Probeantrag. Der Versicherer prüft anhand dieser Anträge, ob und zu welchen Bedingungen er Versicherungsschutz anbietet. Es ist nicht auszuschließen, dass der Antragsteller trotz Vorerkrankung mit einem „normalen“ Antrag besser fährt als im Rahmen der Öffnungsklausel. Auch wenn es zu einem Risikozuschlag kommt, kann er beispielsweise seine Leistungen individuell wählen und ist nicht an die Vorgaben aus der Beihilferichtlinie gebunden.
Folgende Versicherer beteiligen sich an der Beamtenöffnungsaktion:
- Allianz Private Krankenversicherungs-AG
- Barmenia Krankenversicherung AG
- Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft (BBKK)
- DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung
- Debeka Krankenversicherungsverein a.G.
- DKV Deutsche Krankenversicherung KG
- Generali Deutschland Krankenversicherung AG
- HALLESCHE Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit (1)
- HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
- INTER Krankenversicherung AG
- LKH – Landeskrankenhilfe V.V.a.G.
- LIKA Krankenversicherung katholischer Priester WaG (2)
- Münchener Verein Krankenversicherung a.G.
- ottonova Krankenversicherung AG (3)
- SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G.
- SDK – Süddeutsche Krankenversicherung a.G
- UKV- Union Krankenversicherung AG
- vrk – Versicherer im Raum der Kirchen Krankenversicherung AG
1) Gilt nicht für Beamte auf Widerruf 2) Nur für katholische Priester 3) Gilt nicht für Sonderöffnungsaktion 2020/2021
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