Augenlasern - Krankenkasse
Brillen- und Kontaktlinsenträger wünschen sich teilweise ein Leben ohne Sehhilfen. Das Augenlasern kann diesen Wunsch erfüllen, jedoch ist dieser Eingriff mit hohen Kosten verbunden. Hier erfahren Sie, wann die Krankenkasse die Kosten hierfür übernimmt.
- Augenlasern: Wann die Krankenkasse die Kosten übernimmt
- Zahlt die gesetzliche Krankenkasse das Augenlasern?
- Augenlasern und private Krankenkassen
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kosten für eine Augen-Laser-Therapie hängt von der Art der Fehlsichtigkeit ab, die behoben werden soll.
- Pro Auge belaufen sich die Laser-Kosten auf etwa 1.500 bis 2.000 Euro.
- Liegt eine medizinische Notwendigkeit einer Laser-OP vor, übernimmt die Krankenkasse teilweise die Kosten.
Augenlasern: Wann die Krankenkasse die Kosten übernimmt
Viele Brillenträger, die mit dem Gedanken an eine Augen-OP spielen, stellen sich die Frage, ob die Krankenkasse das Augenlasern zahlt. Denn eine mögliche Kostenübernahme der Krankenkasse beeinflusst die Entscheidung für oder gegen eine OP erheblich: Egal wie hoch der Leidensdruck bei starker Fehlsichtigkeit ist – Kosten im vierstelligen Bereich können und wollen viele nicht selbst aufbringen. Wie viel eine Augenlaser-OP letztlich kostet, hängt dabei stark von der Art der Fehlsichtigkeit ab, die korrigiert werden soll. Zu den Routineeingriffen gehören unter anderem Augenlasern bei Kurz-, Weit- oder Alterssichtigkeit, aber auch eine Hornhautkrümmung lässt sich per Laser korrigieren. Dabei müssen Patienten mit etwa 1.000 bis 2.500 Euro Kosten pro Auge rechnen. Meist nutzen die behandelnden Ärzte das sogenannte LASIK-Verfahren.
Liegt ein anderer Befund als die oben genannten vor – etwa eine seltenere Augenerkrankung – sind oft aufwendigere Techniken erforderlich, die dann wiederum kostspieliger sein können. Falls Ihre Krankenkasse das Augenlasern nicht übernimmt, sollten Sie übrigens nicht um jeden Preis günstige Kliniken im Ausland aufsuchen – ganz unabhängig davon, wie groß der Wunsch ist, endlich wieder ohne Hilfe sehen zu können. Achten Sie nicht nur auf die Kosten, sondern auch auf die Einhaltung technischer und hygienischer Standards, holen Sie sich unabhängige Meinungen über die Ärzte ein und vertrauen Sie auf Ihr Bauchgefühl. Im Vorfeld sollten Sie unbedingt prüfen, ob Sie überhaupt die nötigen Voraussetzungen für eine derartige Operation mitbringen. So sind beispielsweise eine Mindestdicke der Hornhaut und eine Stabilität der Sehstärke vonnöten, damit der Eingriff den gewünschten Erfolg bringen kann.
Zahlt die gesetzliche Krankenkasse das Augenlasern?
In den allermeisten Fällen lässt sich diese Frage verneinen. Die gesetzlichen Krankenkassen werten einen Augenlaser-Eingriff in der Regel nicht als medizinisch notwendig, sondern stufen ihn vielmehr als Schönheits- oder Lifestyle-OP ein. Viele Betroffene argumentieren zwar, dass die einmaligen Kosten für das Augenlasern das Wegfallen der andauernden Kosten für Brille, Augenarztbehandlungen oder Kontaktlinsen auch aus Sicht des Versicherers rechtfertigen würden – dennoch stimmen gesetzliche Krankenkassen nur in Ausnahmefällen einer Kostenübernahme zu. Diese Ausnahmefälle greifen dann, wenn die oben genannte medizinische Notwendigkeit eben doch vorliegt, etwa bei:
- Unverträglichkeit einer Brille: Das Tragen einer Brille kann unzumutbar sein, wenn die Gläser aufgrund der hohen Dioptrienzahl so dick und schwer sind, dass das Gestell beim Tragen schmerzt, oder wenn die Sehstärken der beiden Augen so stark voneinander abweichen, dass das räumliche Sehen nicht mehr ausreichend gewährleistet ist.
- Kontaktlinsenunverträglichkeit: Viele Menschen können aufgrund einer speziellen Fehlsichtigkeit nicht auf Kontaktlinsen zurückgreifen oder vertragen diese nicht oder nicht mehr – oftmals entstehen Probleme mit Kontaktlinsen erst nach Jahren. Sie äußern sich zum Beispiel durch gerötete und trockene Augen oder Schmerzen beim Tragen der Linsen.
- Akuten Augenkrankheiten, die eine Operation nötig machen, um eine weitere Verschlechterung des Sehvermögens oder gar eine Erblindung zu verhindern
In oben genannten Fällen muss ein Augenarzt die medizinische Notwendigkeit einer Laser-OP bescheinigen. Ob die Krankenkasse das Augenlasern dann in vollem Umfang oder nur einen Teil der Kosten übernimmt, hängt stark vom Einzelfall und der Versicherung ab. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten und bereits wissen, dass Sie Probleme mit Ihren Augen haben, sollten Sie eine private Zusatzversicherung in Erwägung ziehen.
Augenlasern und private Krankenkassen
Für Privatversicherte ist die Kostenübernahme einer Augen-OP einerseits eine Frage des Tarifs, andererseits auch abhängig von der Kulanz der jeweiligen Versicherung. Zu den Basis-Leistungen gehört Augenlasern auch bei einer privaten Krankenversicherung nicht, höchstens Premiumtarife inkludieren eine LASIK-Behandlung. Daher kann es auch einem Privatversicherten helfen, wenn er eine medizinische Notwendigkeit nachweisen kann. Und auch Hartnäckigkeit kann sich unter Umständen auszahlen: Bei der ersten Antragsstellung lehnen die Privatversicherung eine Kostenprüfung oftmals noch pauschal ab, wenn die Versicherungspolice diese Leistung nicht beinhaltet. Wenn der Versicherte allerdings Einspruch einlegt und den Fall erneut prüfen lässt, nehmen sich oftmals persönliche Ansprechpartner die Zeit, den Einzelfall genauer unter die Lupe zu nehmen. Falls Sie nicht das Glück haben, dass das Augenlasern in Ihrem Fall von der Krankenkasse bezahlt wird, haben Sie dennoch die Möglichkeit einer finanziellen Entlastung: Sie können die Kosten für die Operation als außergewöhnliche Belastung immerhin von der Steuer absetzen.
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