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Eine Anwartschaft bezeichnet – verallgemeinert ausgedrückt – einen Anspruch auf eine spätere Leistung, die einmalig oder wiederkehrend sein kann und deren Voraussetzungen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht erfüllt sind. Der Begriff spielt vor allem bei der privaten Krankenversicherung (PKV) und der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rolle.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Anwartschaft auf gesetzliche Rentenbezüge
  3. Die Anwartschaft in der PKV
  4. Anwartschaftsversicherung
  5. Folgen der Kündigung & Wiedereintritt
  6. Arten der Anwartschaftsversicherung
  7. Für wen lohnt sich eine Anwartschaftsversicherung?
  8. Verwandte Themen
  9. Weiterführende Links
  10. Private Krankenversicherung: Vergleich der Tarife

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Anwartschaft handelt es sich um einen rechtlichen Anspruch auf eine spätere Leistung.
  • Durch Rentenbeiträge erwirbt man eine Anwartschaft auf spätere Rentenzahlungen.
  • Wer für einen begrenzten Zeitraum aus der PKV ausscheidet, kann sich mit einer Anwartschaftsversicherung die spätere Rückkehr ohne erneute Gesundheitsprüfung absichern.
  • Es wird unterschieden in die kleine und große Anwartschaftsversicherung und Ruheversicherung.

Anwartschaft auf gesetzliche Rentenbezüge

Um im Ruhestand eine gesetzliche Rente zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Unter anderem müssen die Versicherten ein gewisses Mindestalter erreicht haben und für einen bestimmten Zeitraum Beiträge in die Versicherung eingezahlt haben. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung umfasst der Mindestbeitragszeitraum 60 Monate. Wer so lange Beiträge eingezahlt hat, hat eine Anwartschaft auf die spätere Rentenzahlung erworben.

Neben der reinen Zeit, in der Beiträge eingezahlt wurden, können sich Versicherte verschiedene Zeiten als Beitragszeit anrechnen lassen, um auf die 60 Monate zu kommen. Beispielsweise rechnet die Deutsche Rentenversicherung folgende Lebensphasen mit in die Beitragszeit ein:

  • Kindererziehung
  • Wehrpflicht/Zivildienst
  • geringfügige Beschäftigung
  • Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit

Trotzdem kommen manche Versicherte nicht auf die 60 Monate Beitragszeit. Beispielsweise wenn sich jemand schon früh selbstständig gemacht hat. Oder wenn eine Frau erst kurze Zeit berufstätig war, dann Kinder bekommen hat und danach nicht wieder zurück in den Beruf gegangen ist. Trotz der anrechenbaren Zeit für Kindererziehung kann sie dann immer noch unter 60 Monaten Beitragszeit liegen. Eine Möglichkeit, trotzdem die Anwartschaft auf die Rente zu bewahren, ist dann die freiwillige Rentenversicherung. Diese kann so lange gezahlt werden, bis mindestens die Pflichtmonate erreicht sind.

Die Anwartschaft in der PKV

Die Beiträge der privaten Krankenversicherung berechnen sich nach dem Eintrittsalter der versicherten Person, dem gewünschten Leistungsumfang und eventuellen Risikozuschlägen. Bekanntermaßen steigen die Beiträge zur Krankenversicherung im Laufe der Jahre. Berechnungsgrundlage für die Beitragsanpassung ist immer der Beitrag, der zu Vertragsbeginn Gültigkeit hatte.

Die Beiträge in der PKV gliedern sich in zwei Bestandteile. Ein Teil wird direkt für die laufende Leistungserbringung der Versichertengemeinschaft verwendet. Der andere Teil fließt in die individuellen Beitragsrückstellungen für das Alter. Damit werden altersbedingte medizinische Mehrkosten, die zu einem überproportionalen Beitragsanstieg führen würden, abgefedert.

Wer privat krankenversichert war und seinen Vertrag kündigt, verliert nicht nur die Beitragsrückstellungen. Wenn er sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder bei derselben Gesellschaft versichern möchte, gelten als Beitragsberechnungsgrundlage sowohl das neue Eintrittsalter als auch der dann testierte Gesundheitszustand. Mit einer Anwartschaftsversicherung lässt sich dies umgehen.

Anwartschaftsversicherung in der privaten Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung bietet eine bessere Versorgung, weshalb viele die Mitgliedschaft anstreben. Doch es kann durchaus vorkommen, dass Versicherte sich die Beiträge nicht mehr leisten können oder aus bestimmten Gründen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sein müssen. Wer jedoch weiß, dass der Austritt aus der privaten Krankenversicherung nur vorrübergehend sein wird, der kann sich mit einer Anwartschaftsversicherung den späteren Wiedereintritt in die PKV absichern – mitunter zu genau den gleichen Vertragsbedingungen.

Folgen der Kündigung einer PKV und eines späteren Wiedereintritts

Sofern zu einem späteren Zeitpunkt die Bedingungen für eine private Krankenversicherung erfüllt sind, spricht nichts dagegen, einen neuen Vertrag mit einer PKV seiner Wahl abzuschließen. Jedoch wird ein komplett neuer Vertrag fast immer Nachteile für den Versicherten mit sich bringen, wie beispielsweise:

  • eine erneute Gesundheitsprüfung, die aufgrund des höheren Alters vermutlich schlechter ausfallen wird als beim ersten Mal
  • das Risiko, aufgrund von Vorerkrankungen Zuschläge in Kauf zu nehmen oder sogar von der Versicherung abgelehnt zu werden
  • eine neue Berechnung der Beiträge anhand des aktuellen Alters – das in jedem Fall höher liegen wird
  • der Verlust von bereits angesammelten Altersrückstellungen aufgrund der Kündigung
  • eine erneute Wartezeit, bevor Versicherte Leistungen in Anspruch nehmen können

Verschiedene Arten der Anwartschaftsversicherung

Wer diese Nachteile vermeiden möchte, kann von einer Anwartschaftsversicherung Gebrauch machen. Dabei gibt es verschiedene Modelle:

Versicherungsart
Vorteile
Nachteile
Kleine Anwartschaftsversicherung - Keine erneute Gesundheitsprüfung (und damit keine Gefahr für Risikozuschläge oder eine Ablehnung durch die PKV).
- Keine erneuten Wartezeiten.
- Geringe monatliche Kosten von etwa drei bis sechs Prozent der ursprünglichen Beiträge.
- Beim späteren Wiedereintritt in die PKV berechnet diese die Beiträge jedoch neu, anhand des dann aktuellen Alters
Große Anwartschaftsversicherung - Keine erneute Gesundheitsprüfung.
- Keine Wartezeiten.
- Für die Berechnung der Beiträge gilt das ursprüngliche Eintrittsalter.
- Von den Beiträgen werden weiterhin Alterungsrückstellungen gebildet (verhindern Anstieg der Beiträge im Alter).
- Monatliche Kosten von um die 25 Prozent des ursprünglichen Beitragssatzes
Ruhensversicherung - Aussetzen der Beiträge für die PKV, beispielsweise aufgrund von Arbeitslosigkeit oder einer finanziellen Notlage.
- Anschließend nahtlose Weiterführung des Versicherungsverhältnissen zu gleichen Bedingungen.
- Nur für befristeten Zeitraum möglich

Unabhängig davon, für welche Art der Anwartschaftsversicherung Sie sich am Ende entscheiden: Sie haben zwar die Option, das Versicherungsverhältnis zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzunehmen – Sie sind jedoch nicht dazu verpflichtet. Zudem besteht während der Anwartschaftsversicherung kein Anspruch auf irgendwelche Leistungen gegenüber der Krankenkasse.

Für wen lohnt sich eine Anwartschaftsversicherung?

Angenommen, ein Kind ist bei den Eltern privat versichert. Während des Studiums entscheidet es sich für eine gesetzliche Krankenversicherung, weiß aber, dass es nach dem Examen in kürzester Zeit wieder das Recht hat, in eine PKV zu wechseln. In diesem Fall lohnt sich auch die große Anwartschaftsversicherung, da der Beitragssatz für Jugendliche und junge Erwachsene als Basis für die Beitragsberechnung im Laufe der Jahre unschlagbar ist.

Beamte mit freier Heilfürsorge sollten auf jeden Fall eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Mit Eintritt in die Pension erhalten sie Beihilfe, müssen sich für den verbleibenden Anteil der Krankheitskosten aber privat versichern. Auch die Beiträge für einen Beihilfetarif fallen im Alter von über 60 Jahren recht hoch aus. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Gesundheitszustand nicht mehr dem eines 30-Jährigen entspricht, ist ebenfalls relativ hoch.

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