Altersrückstellungen
Die Altersrückstellung – auch unter dem Begriff Alterungsrückstellung bekannt – sorgt für stabile Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV). Denn die PKV-Beiträge richten sich, anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), nicht nach dem Einkommen, sondern nach den gewählten Leistungen, dem Lebensalter und möglichen Vorerkrankungen. Da mit fortschreitendem Lebensalter bei den meisten Menschen die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen steigen, bilden private Krankenversicherer Altersrückstellungen für ihre Mitglieder. Sie dienen dazu, die steigenden Kosten ohne drastische Beitragserhöhungen für die Versicherten auszugleichen.
- Wie setzen sich die Altersrückstellungen zusammen?
- Das Anwartschaftsdeckungsverfahren
- Wie sicher sind die Alterungsrückstellungen?
- Tarifwechsel beim gleichen Anbieter
- Versicherungswechsel zu einem anderen Anbieter
- Auswirkungen bei Renteneintritt
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Jüngere Mitglieder nehmen seltener Gesundheitsleistungen in Anspruch und zahlen daher einen niedrigeren Beitrag.
- Die Berechnung der Beiträge inklusive Altersrückstellungen richtet sich nach den Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes und der Kalkulationsverordnung.
- Bei einem Wechsel des Versicherers kann die bis dahin gebildete Alterungsrückstellung vollständig verloren gehen.
Wie setzen sich die Altersrückstellungen zusammen?
Die Beiträge für private Krankenversicherungen sind auch vom Lebensalter abhängig. Jüngere Mitglieder nehmen seltener Gesundheitsleistungen in Anspruch und zahlen daher einen niedrigeren Beitrag. Doch die Versicherungsprämie für jüngere Mitglieder wird höher angesetzt als der tatsächlich erforderliche Beitrag. Dieser Überschuss wird verzinslich angelegt und bildet die Altersrückstellung.
Darüber hinaus schreibt das Versicherungsaufsichtsgesetz seit dem Jahr 2000 für die private Krankenversicherung einen Beitragszuschlag von zehn Prozent für Mitglieder vom 22. bis zum 60. Lebensjahr vor. Dieser Zuschlag dient der Stabilisierung der Beiträge im Alter und wird ebenfalls den Alterungsrückstellungen zugeführt.
Das Anwartschaftsdeckungsverfahren
Die Berechnung der Beiträge inklusive Altersrückstellungen richtet sich nach den Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes und der Kalkulationsverordnung. Sie erfolgt nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren. Mit dieser versicherungsmathematischen Methode werden künftige PKV-Beiträge berechnet. Mitglieder erwerben durch ihre geleisteten Rückstellungsanteile eine Anwartschaft, die ihnen konstante Beiträge sichern sollen. Die Versicherungsunternehmen sind an das Anwartschaftsdeckungsverfahren gebunden und können die Rückstellungen nicht frei kalkulieren. Vielmehr überprüft ein Aktuar als ausgebildeter Sachverständiger im Versicherungswesen die Einhaltung des Verfahrens.
Wie sicher sind die Alterungsrückstellungen?
Den Beitragsanteil für die Altersrückstellungen legen Versicherer am Kapitalmarkt so an, dass eine Verzinsung mindestens mit einem gesetzlich vorgegebenen Garantiezins von 3,5 Prozent erfolgt. Da das Kapital in der Regel langfristig mit fester Verzinsung angelegt wird, wirken sich kurzzeitige Tiefzinsphasen nicht auf den Garantiezins aus. Langandauernde Niedrigzinsphasen wie in den Jahren seit 2010 können jedoch bei zu einer Senkung des Garantiezinses führen. Mitglieder der privaten Krankenversicherung müssen in der Folge höhere Beiträge aufbringen, um die Altersrückstellungen zu gewährleisten. Erwirtschaftet das Versicherungsunternehmen eine über den Garantiezins hinausgehende Rendite, fließt diese ebenfalls in die Altersrückstellungen ein.
Tarifwechsel beim gleichen Anbieter
Im Laufe des Lebens können Versicherungsnehmer einen anderen als den ursprünglichen Tarif in ihrer privaten Krankenversicherung benötigen. Dabei kann es sich um einen Wechsel in einen komfortableren Tarif oder auch in den Basistarif handeln. Die Altersrückstellung bleibt im Falle eines Tarifwechsels bei demselben Versicherer unberührt, sofern der neue Tarif vergleichbare oder höhere Leistungen umfasst. Der Anbieter ist dann nämlich zur Übernahme der gebildeten Altersrückstellung durch das Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet. Bei einem Wechsel in den Basistarif sind Versicherer verpflichtet, zumindest die Alterungsrückstellungen entsprechend des Basistarifs zu erhalten.
Versicherungswechsel zu einem anderen Anbieter
Bei einem Wechsel des Versicherers kann die bis dahin gebildete Alterungsrückstellung vollständig verloren gehen. Das trifft auf Verträge zu, die nach alten Rechtsgrundlagen bis einschließlich 2008 abgeschlossen wurden. PKV-Verträge mit Abschlussdatum ab 2009 sehen eine Übertragung der Altersrückstellungen bei einem Versicherungswechsel vor. Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz führte diese Regelung ein, um Versicherten die Möglichkeit zu bieten, möglichst verlustfrei zu einer anderen PKV zu wechseln. Die Übertragung der Altersrückstellung erfolgt jedoch unabhängig vom ursprünglichen Tarif nur im Umfang des Basistarifs. Der Wechsel zu einem anderen Anbieter bleibt eher unattraktiv, da ein Teil der Altersrückstellungen verloren geht.
Wie wirken sich die Altersrückstellungen bei Renteneintritt aus?
Die Wirkung der Altersrückstellungen spüren Versicherungsnehmer der privaten Krankenversicherung insbesondere beim Eintritt in das Rentenalter. Aufgrund möglicherweise bereits bestehender Erkrankungen oder eines allgemeinen Bedarfs an häufigeren medizinischen Behandlungen würden die Prämien ohne Altersrückstellungen im Alter stark ansteigen. Dank der Rückstellungen wird eine extreme Prämienerhöhung vermieden. Weitere Möglichkeiten zur Reduzierung der Versicherungsbeiträge ergeben sich daraus, dass im Rentenalter kein Krankentagegeld mehr benötigt wird. Auch ein Wechsel in den Basistarif der PKV kann dazu beitragen, den Beitrag für die Krankenversicherung für Rentner zu reduzieren.
Alterungsrückstellungen in der gesetzlichen Krankenversicherung?
In der gesetzlichen Krankenversicherung werden keine Altersrückstellungen gebildet. Stattdessen bildet die Gruppe der Mitglieder jeder Kasse eine Solidargemeinschaft, die für höhere Krankheitskosten einzelner Mitglieder aufkommt. Bei einem Krankenkassenwechsel von der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung geht die Rückstellung für den Versicherten komplett verloren. Generell ist der Wechsel zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung nur unter besonderen Umständen möglich.
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