Krankenversicherung für Studenten
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- Studenten sind versicherungspflichtig
- Krankenversicherungen im Vergleich
- Wie bin ich als Student krankenversichert?
- Studenten in der Familienversicherung
- Studentische Krankenversicherung
- Beiträge und Kosten
- Krankenversicherung für Studenten über 30 Jahre
- Krankenversicherung und BAföG
- Günstige Krankenversicherungen finden
- Häufig gestellte Fragen
Das Wichtigste in Kürze
- Für die Zulassung an einer staatlichen Hochschule ist eine Krankenversicherung Pflicht.
- Bis zum 25. Lebensjahr können sich Studenten bei der Familienversicherung der Eltern kostenlos mitversichern.
- Die studentische Krankenversicherung bietet besonders günstige Tarife an. Hier können sich Studenten aber nur bis zum 30. Lebensjahr versichern.
- Werkstudenten können in der Regel in der günstigen studentischen Krankenversicherung bleiben.
Auch für Studenten gilt die Versicherungspflicht
Wer an einer staatlichen oder staatlich zugelassenen Hochschule ein Studium beginnt, muss eine Krankenversicherung nachweisen. Studierende haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und eine private Krankenversicherung für Studenten abzuschließen. Häufig bleiben Studierende aber in der gesetzlichen Familienversicherung und wechseln später in die günstige Krankenversicherung für Studenten.
Die Krankenversicherung für Studenten im Vergleich
Eine gesetzliche Krankenversicherung bekommen Studenten für unter 100 Euro pro Monat . Ein Vergleich lohnt sich: Die Zusatzbeiträge der Krankenkassen sind unterschiedlich hoch. Mit einer günstigen Krankenkasse lassen sich so einige Euro sparen. Außerdem unterscheiden sich die Zusatz-Angebote der Krankenversicherungen. Zum Bespiel bieten manche Krankenkassen die Kostenübernahme der professionellen Zahnreinigung oder alternativer Heilmethoden an. Geben Sie im Rechner Ihr Bundesland und Ihre Berufsgruppe (Student) ein.
- Ergänzen Sie die Angaben zu Ihrer Person und geben Sie Ihren aktuellen Versicherungsstatus sowie den gewünschten Versicherungsbeginn an.
- Vergleichen Sie bequem die ermittelten Tarife. Über die Filtereinstellungen können Sie gezielt Angebote mit Ihren gewünschten Leistungen suchen.
- Haben Sie sich für einen Anbieter entschieden, fordern Sie einfach Ihr individuelles Angebot an.
Wie bin ich als Student krankenversichert?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie sich Studenten krankenversichern können:
- Kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) der Eltern für Studenten unter 25 Jahren
- Tarifgünstige Studentenversicherung für Studierende bis 30 Jahre
- Freiwillige gesetzliche oder private Krankenversicherung für Studenten ab dem 30. Lebensjahr
- Private Krankenversicherung nach Immatrikulation
Studenten in der Familienversicherung
Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können eingeschriebene Studenten über ihre Eltern mit allen Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert bleiben. Hierdurch fallen für Studenten bei der Krankenversicherung keine Kosten an.
Für Menschen mit Behinderung, die an einer Universität eingeschrieben sind, gilt die Altersbeschränkung der Familienversicherung nicht, wenn die Beeinträchtigung bereits während der Familienversicherung bestand. Dafür müssen die Eltern durch ein Attest nachweisen, dass der Student wegen körperlicher, seelischer oder geistiger Behinderung nicht selbst für sich sorgen kann.
Die Familienversicherung ist für Studenten auch über den eingetragenen Lebens- oder Ehepartner möglich. Hier gilt keine Altersgrenze. Kinder von Studierenden, die familienversichert oder gesetzlich krankenversichert sind, werden ebenfalls kostenlos mitversichert.
Ausnahmen bei der Familienversicherung
Die Familienversicherung ist nicht möglich, wenn alle folgenden Bedingungen zutreffen:
- Ein Elternteil ist privat und der andere gesetzlich versichert.
- Der privatversicherte Elternteil hat ein höheres Einkommen als der gesetzlich versicherte Elternteil.
- Das Einkommen des privatversicherten Elternteils überschreitet die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Diese Einschränkung gilt nur für verheiratete Eltern.
Einkommensgrenzen beachten
Für die Familienversicherung dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Diese liegen bei 505 Euro pro Monat bei selbständiger Tätigkeit oder sonstigem Einkommen und bei 538 Euro bei einem Minijob (Stand 2024).
Studentische Krankenversicherung
Spätestens wenn die Familienversicherung endet, benötigen Studenten eine eigene gesetzliche Krankenversicherung, sofern sie sich nicht von der Versicherungspflicht haben befreien lassen. Die Krankenkassen bieten Studenten besonders günstige Tarife an. Die Kosten liegen zwischen 90 und 100 Euro. Dazu kommt die Pflegepflichtversicherung. Die Möglichkeit dieser speziellen studentischen Krankenversicherung endet mit dem 30 Geburtstag. Hier sind aber Ausnahmen möglich, beispielsweise bei:
- Behinderung
- Betreuung von Familienangehörigen mit Behinderung
- Geburt von Kindern und deren Betreuung
- Erwerb der Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg
- Teilnahme an verpflichtenden Sprachkursen
Die verlängerten Fristen gelten aber höchstens bis zum 37. Lebensjahr. Die Mitgliedschaft in der Studentenversicherung endet mit dem Ablauf des letzten Semesters.
In manchen Fällen ist die studentische Krankenversicherung von vornherein ausgeschlossen, beispielsweise bei Teilnehmern an einem studienvorbereitenden Sprachkurs, Gasthörern oder Promovierenden nach Studienabschluss.
Krankenversicherung für Werkstudenten
Studenten dürfen während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten. Ansonsten werden sie regulär versicherungspflichtig und fallen aus der studentischen Krankenversicherung heraus.
Ausnahmen gelten während der vorlesungsfreien Zeit, außerdem wenn nur nachts oder nur am Wochenende gearbeitet wird. Hier gilt die sogenannte 26-Wochen-Regel: Studierende dürfen in diesen Fällen in einem Jahr maximal 26 Wochen lang mehr als die 20 Stunden arbeiten.
Beiträge und Kosten der studentischen Krankenversicherung
Studenten bis 30 Jahre zahlen in der Krankenkasse einen reduzierten Beitragssatz. Dieser berechnet sich aus folgenden Bausteinen:
- 70 Prozent des allgemeinen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung (14,6 Prozent, Stand 2024)
- Relevanter Bafög-Höchstsatz von 855 Euro (Stand 10/2024)
- Individueller Zusatzbeitrag der Krankenkassen
- Pflegeversicherung in Höhe von 3,4 Prozent beziehungsweise 4 Prozent ab 23 Jahre (für Kinderlose)
Der Gesamtbeitrag für die Krankenversicherung beträgt somit 108,76 Euro, einschließlich eines Zusatzbeitrags von 2,5 Prozent. Mit der Pflegeversicherung ergibt sich ein Gesamtbetrag von 142,96 Euro für Personen über 23 Jahre ohne Kinder.
Pflicht einer Krankenversicherung für ausländische Studierende
Studierende aus dem Ausland benötigen ebenfalls eine Krankenversicherung. Solange sie keine 30 Jahre alt sind, können sie sich gesetzlich versichern. Danach kommt eine private Krankenversicherung infrage.
Studenten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum sind über ihre heimische gesetzliche Krankenversicherung auch in Deutschland versichert.
Krankenversicherung für Studenten über 30 Jahre
Für Studierende ab 30 Jahren gilt der günstige Studententarif der Krankenkassen nicht mehr. Statt der studentischen Krankenversicherung können Betroffene über 30 eine freiwillige gesetzliche oder eine private Krankenversicherung abschließen.
Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung für Studenten
Studierende, die sich nicht mehr in der Krankenversicherung für Studenten versichern können, haben die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich zu versichern. Haben die Studenten kein Einkommen, gilt der Mindestsatz der Krankenkassen. Dieser orientiert sich an der Mindestbemessungsgrundlage von aktuell 1.178,33 Euro pro Monat (Stand 2024). Daran werden der reguläre allgemeine Beitragssatz und der Zusatzbeitragssatz der Krankenkassen berechnet. Hinzu kommt die Pflegeversicherung. Bei Kinderlosen ergäbe dies einen Beitrag von rund 240 Euro bei einem Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent.
Private Krankenversicherung für Studenten
Grundsätzlich können sich Studierende innerhalb von drei Monaten nach Einschreibung an der Hochschule von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Damit können sie eine private Krankenversicherung (PKV) wählen. Wer sich für die private Krankenversicherung entscheidet, bleibt in der Regel bis zum Ende des Studiums privat versichert. Ein Wechsel ist vorher nicht mehr möglich.
Die Möglichkeit des Wechsels in die PKV besteht ebenfalls nach Ablauf der gesetzlichen Familienversicherung mit Vollendung des 25. Lebensjahres beziehungsweise wenn die studentische Krankenversicherung mit 30 Jahren endet.
Für eine private Krankenversicherung sprechen die in jungen Jahren günstigen Beiträge der PKV, die gerade für Studenten über 30 Jahren sogar niedriger ausfallen können als in der GKV. Weitere Vorteile sind die Kostenerstattung für alle zugelassenen Medikamente sowie die Möglichkeit, sich die Arztbehandlung im Krankenhaus bis zum Chefarzt auszusuchen.
Wechsel in die GKV nach dem Studium
Wer nach dem Studium einen versicherungspflichtigen Job annimmt, kehrt grundsätzlich in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Nur wenn das Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, können sich Arbeitnehmer privat versichern. Selbstständige blieben in der Regel in der privaten Krankenversicherung.
Krankenversicherung und BAföG
Studierende, die BAföG erhalten, können einen Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen. Voraussetzung ist, dass der Student nicht mehr familienversichert ist und die Beträge selbst bezahlen muss.
Im BAföG-Höchstsatz ist der Zuschuss zur Krankenversicherung bereits enthalten.
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Häufig gestellte Fragen
Wer ein Studium an einer deutschen Hochschule aufnimmt, muss eine Krankenversicherung nachweisen. Studenten können grundsätzlich in der Familienversicherung der Eltern bleiben, in der sie bis 25 kostenlos mitversichert.
Die studentische Krankenversicherung bietet besonders günstige Beiträge an. Diese liegen zwischen 90 und 100 Euro (zuzüglich Pflegeversicherung).
Die Familienversicherung kommt für Werkstudenten infrage, solange sie die generellen Voraussetzungen dafür erfüllen. Wer allerdings mehr als 450 Euro pro Monat verdient, muss sich als Werkstudent selbst bei einer Krankenkasse versichern.
Nach der Immatrikulation haben Studierende drei Monate Zeit, sich von der Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen und in die private Krankenversicherung einzutreten.
Für Zwischenpraktika besteht generell Versicherungsfreiheit. Um so ein Praktikum handelt es sich, wenn es in der Studienordnung der Hochschule vorgeschrieben ist und Sie währenddessen immatrikuliert sind. Wie viele Wochenstunden Sie im Zuge dessen arbeiten und ob bzw. in welcher Höhe Ihre Arbeit vergütet wird, spielt keine Rolle. Vor- und Nachpraktika sind hingegen nur dann versicherungsfrei, wenn Sie unentgeltlich arbeiten und das Praktikum nicht von der Hochschule vorgeschrieben ist.
Wer sich für die private Krankenversicherung entschieden hat, bleibt in der Regel während des gesamten Studiums privat versichert. Nach dem Studium kann für Arbeitnehmer eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse eintreten.
Grundsätzlich kommt in einem dualen Studium nur die gesetzliche Krankenversicherung infrage. Von der Versicherungspflicht können Sie sich nicht befreien lassen. Die Familienversicherung endet in der Regel mit der Aufnahme eines dualen Studiums, da Sie über der Einkommensgrenze liegen. Waren Sie vor dem Studium privat krankenversichert, haben Sie durch eine Anwartschaft die Möglichkeit, später wieder in Ihre PKV zu wechseln.
Gesetzliche Krankenversicherungen
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