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Inhalt dieser Seite
  1. Krankenversicherungspflicht
  2. In wenigen Schritten zur passenden Krankenkasse
  3. Gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige
  4. Das gilt bei der Künstersozialkasse
  5. Was kostet die Krankenversicherung für Selbstständige?
  6. Günstige Krankenversicherung im Vergleich
  7. Alternativ: Private Krankenversicherung
  8. Lohnt sich die GKV für Selbstständige?
  9. Was gilt bei nebenberuflichen Selbstständigen?
  10. Mit dem Verivox-Rechner zur besten Krankenkasse
  11. Häufig gestellte Fragen
  12. Vertrauen Sie auf Verivox

Krankenversicherungspflicht für Selbstständige und Freiberufler

Mit der Selbstständigkeit endet die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Selbstständige haben die Wahl, ob sie sich privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichern. Die gesetzliche Krankenkasse kann sich vor allem für Selbstständige und Freiberufler mit geringem Einkommen lohnen. Auch für Familien kann sich die GKV empfehlen, denn hier lassen sich Familienmitglieder kostenlos mitversichern.

Selbstständig als Freiberufler

Freiberufler sind Selbstständige, die bestimmte Berufe ausüben, zum Beispiel Rechtsanwälte, Ärzte oder Künstler. Eine genaue Liste führt § 18 des Einkommensteuergesetzes auf. Freiberufler führen laut Definition kein Gewerbe.

In wenigen Schritten zur passenden Krankenkasse für Selbstständige

  1. Geben Sie im Formular Ihre persönlichen Daten und den gewünschten Versicherungsbeginn an.
  2. Vergleichen Sie bequem die ermittelten Tarife. Über die Filtereinstellungen können Sie gezielt Angebote mit Ihren gewünschten Leistungen suchen.
  3. Haben Sie sich für einen Anbieter entschieden, fordern Sie einfach Ihr individuelles Angebot an oder schließen Sie direkt die Versicherung online ab.

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Gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige

Die gesetzliche Krankenkasse steht nicht unbedingt jedem offen. Wer sich freiwillig versichern will, muss zuvor bereits gesetzlich versichert gewesen sein (§ 9 SGB V), und zwar entweder:

  • in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht mindestens vierundzwanzig Monate lang
  • oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate lang

Das gilt bei der Künstersozialkasse

Selbstständige Künstler und Publizisten sind über die Künstlersozialversicherung gesetzlich krankenversichert. Die Künstlersozialkasse übernimmt die Hälfte der Beiträge, die andere Hälfte tragen die Versicherten.

Als Voraussetzung für die Aufnahme in die Künstlersozialkasse gilt, dass die Künstler und Publizisten dauerhaft ihren Lebensunterhalt mit der selbstständigen Tätigkeit verdienen.

Was kostet die Krankenversicherung für Selbstständige?

Selbstständige haben bei der gesetzlichen Krankenversicherung die Wahl, ob sie sich für einen Beitrag mit oder ohne Krankengeld entscheiden.

  • mit Krankengeld beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,6 Prozent

  • ohne Krankengeld liegt der Beitragssatz bei 14 Prozent

  • dazu kommt der kassenspezifische Zusatzbeitrag

  • sowie die Pflegeversicherung (3,4 Prozent mit Kind, 4 Prozent für Kinderlose ab 23 Jahre)

Da Selbstständige keine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten, sollten sie sich gut überlegen, ob sie auch auf das Krankengeld der Krankenversicherung verzichten wollen. Dann müssten sie das Einkommen im Krankheitsfall komplett allein ersetzen. Die Krankenkasse zahlt Krankengeld ab dem 43. Tag der Krankschreibung. Dieses beträgt 70 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens, aber nicht mehr als 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.

Häufig bieten die Krankenkassen Wahltarife an, die bereits früher bezahlen. Der Einkommensverlust im Krankheitsfall lässt sich zudem über eine Krankentagegeldversicherung auffangen oder als Absicherung gegen den schlimmsten Fall über die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige.

Wie berechnet sich der Beitrag für Selbstständige?

Der Beitrag berechnet sich nach dem gesamten Einkommen der Versicherten. Dazu zählen zum einen das Einkommen direkt aus der selbstständigen Tätigkeit, zum anderen weitere Einkünfte wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge.

Grundlage der Beitragsberechnung ist der Einkommensteuerbescheid. Solange der Bescheid noch nicht vorliegt, wird das Einkommen geschätzt. Ergeben sich aus dem Einkommensteuerbescheid Abweichungen beim Beitrag, werden unter Umständen Nachzahlungen oder Rückerstattungen fällig. Auch bei Existenzgründern wird das Einkommen anfangs geschätzt.

Steuerbescheid einreichen

Wer den Steuerbescheid nicht innerhalb von drei Jahren einreicht, muss den Höchstbeitrag für Selbstständige zahlen. Nach diesem Beitragsbescheid haben Sie aber weitere 12 Monate Zeit für Widerspruch und Neuberechnung der Beiträge.

Höchst- und Mindestbeitrag für Selbstständige

Für die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung gelten bestimmt Unter- und Obergrenzen.

So zahlen Selbstständige mindestens den Beitrag, der auf das sogenannte fiktive Mindesteinkommen fällig wird. Dieses beträgt 2024 1178,33 Euro. Bei einem Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent und Anspruch auf Krankengeld beträgt der Krankenkassenbeitrag 201,50 Euro. Ein kinderloser Selbständiger müsste dazu noch 47,13 Euro Pflegeversicherung bezahlen.

Die Obergrenze orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze. Im Jahr 2024 liegt sie bei 5175 Euro. Damit muss ein Selbständiger ohne Kinder höchstens 884,93 Euro bei einem Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent zahlen. Dazu kommt die Pflegeversicherung mit 207 Euro.

Kein Einkommensnachweis bei Höchstbeitrag erforderlich

Wer mehr als die Beitragsbemessungsgrenze verdient, muss keinen Nachweis über das Einkommen vorlegen.

Günstige Krankenversicherung für Selbstständige im Vergleich

Krankenkasse
Gesamter Beitragssatz
mindestens
höchstens
Techniker Krankenkasse 15,8 % 186,18 € 817,65 €
Die Bergische Krankenkasse 16,59 % 195,48 € 858,53 €
DAK Gesundheit 16,3 % 192,07 € 843,52 €

Beispiel-Tarife inkl. Krankengeld (Quelle: Verivox Vergleich, Stand: 31.10.2024)

Zum Vergleich

Alternativ: Private Krankenversicherung für Selbstständige

Wer jung und gesund ist, findet in der privaten Krankenversicherung für Selbständige unter Umständen günstigere Tarife als in der GKV. Die PKV empfiehlt sich meist nur dann, wenn Sie auch im Alter mit einem hohen Einkommen rechnen können.

Basis- und Standardtarif in der PKV

Seit einigen Jahren müssen die privaten Krankenkassen auch einen sogenannten Basistarif anbieten.. Hier darf der monatliche Beitrag nicht höher liegen als bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Die Leistungen entsprechen denen der gesetzlichen Krankenkassen.

Älteren Versicherten müssen die Versicherungen den Standardtarif anbieten.

In diese Sozialtarife können Versicherte wechseln, denen die regulären Beiträge der PKV zu teuer werden.

Lohnt sich die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige?

Kostenfreie Familienversicherung

Bei der GKV gibt es im Rahmen der Familienversicherung die Möglichkeit, Ehepartner und Kinder kostenlos mitzuversichern. In der privaten Krankenversicherung benötigt dagegen jeder einen eigenen Versicherungsvertrag.

Einkommensabhängige Beiträge

Wer wenig verdient, zahlt in der GKV auch weniger Beiträge. In der PKV zahlen Gutverdiener unter Umständen weniger Beiträge als in der Krankenkasse, sofern sie früh in die PKV eintreten und keine Vorerkrankungen mitbringen. Die Beiträge der privaten Versicherung sinken aber auch nicht, wenn die Rente schmal ausfällt, da sie sich nicht am Verdienst orientieren. In diesem Fall haben gesetzlich Versicherte einen Vorteil.

Keine Gesundheitsprüfung

Gesetzliche Krankenversicherungen nehmen Kunden auf, ohne sie auf Vorerkrankungen zu prüfen. Die private Krankenversicherung macht die Höhe der Beiträge dagegen vom Gesundheitszustand und Alter der Versicherten abhängig.

Selbstständig und angestellt: Was gilt bei nebenberuflichen Selbstständigen?

Wer eine selbstständige Tätigkeit lediglich im Nebenberuf ausübt, ist über den Hauptberuf krankenversichert. Der Nebenberuf darf an Arbeitszeit und Gewinn den Hauptberuf nicht übersteigen. Wer eine solche Nebentätigkeit plant, sollte sich auf alle Fälle rechtzeitig bei seiner Krankversicherung melden. Diese prüft individuell, ob die Voraussetzungen für die Nebentätigkeit gegeben sind.

Mit dem Verivox-Rechner zur besten Krankenkasse

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Gesetzliche Krankenversicherungen im Vergleich

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Häufig gestellte Fragen

Als Einkommen gilt nicht nur der Gewinn aus der selbständigen Arbeit, sondern auch Einkommen beispielsweise aus Vermietungen oder Kapitalerträge. Sie müssen der Krankenkasse als Nachweis Ihren Einkommensteuerbescheid vorlegen.

Die Beiträge für Selbständige mit einem Kleingewerbe hängen vom Einkommen ab. In der privaten Krankenversicherung richtet sich die Höhe der Beiträge nach der gewählten Leistung.

Hat die Selbstständigkeit gerade erst begonnen, muss das Einkommen, welches voraussichtlich erzielt wird, abgeschätzt werden. Die Krankenkassen legen anhand des geschätzten Einkommens den Beitrag fest. Der Beitrag wird neu berechnet, sobald der Einkommensbescheid mit dem konkreten Verdienst da ist.

Selbstständige und Freiberufler haben die Möglichkeit, pauschale PKV-Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung anzugeben. Der Betrag beläuft sich auf 2.800 Euro.

Bricht der Gewinn um mehr als 25 Prozent ein, können Selbstständige die Beiträge entsprechend senken lassen. Die Krankenkassen verlangen als Nachweis den Vorauszahlungsbescheid zur Einkommensteuer. Liegt der Steuerbescheid schließlichvor, werden die korrekten Beiträge nachberechnet.

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