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Zusatzbeiträge der Krankenkassen variieren

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Während die normalen Beitragssätze der Krankenkassen zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert werden, sieht es bei den Zusatzbeiträgen der Krankenkassen ganz anders aus. Zum einen muss der Arbeitnehmer die Zusatzbeiträge in vollem Umfang zahlen und zum anderen unterscheiden sich die Beitragssätze bei den verschiedenen Kassen erheblich.

Der normale Beitragssatz sank Anfang 2015 von 15,5 auf 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Wenn die gesetzlichen Kassen damit nicht auskommen, können sie einen zusätzlichen Beitrag erheben. Diesen tragen die Arbeitnehmer alleine. Derzeit beträgt der Zusatzbeitrag im Durchschnitt 1,1 Prozent. Die Kassen können davon aber abweichen.

Wie es mit den Kassenfinanzen weitergeht, wird offiziell von Experten des Bundesversicherungsamts, der Kassen und des Bundesgesundheitsministeriums geschätzt. Sie prognostizieren Einnahmen und Ausgaben - und stellen die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes fest. Das Ministerium legt diesen auf Basis der Schätzung später fest, kann aber von dieser auch abweichen. Der Durchschnittssatz dient den Kassen als Orientierung bei ihrer eigenen Haushaltsplanung und den Versicherten als Hinweis, ob die eigene Kasse teurer, gleich oder günstiger ist.