Weniger von der Rente: Krankenkassenbeiträge steigen um bis zu 1.120 Euro im Jahr
Stand: 28.02.2025
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Heidelberg. Ab März bleibt vielen Senioren bis zu 1.120 Euro weniger Rente im Jahr. Grund dafür sind die gestiegenen Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen. Der Wechsel zu einer günstigeren Krankenversicherung kann die Mehrbelastung abfedern und bis zu 847 Euro im Jahr einsparen. Das zeigt eine aktuelle Analyse des Vergleichsportals Verivox.
Doppelte Belastung: Zusatzbeiträge und Beitragsgrenze steigen
Zum Jahreswechsel sind die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen erneut gestiegen – in der Spitze um 2,40 Prozentpunkte. Seniorinnen und Senioren zahlen die Hälfte des Zusatzbeitrags selbst, die andere Hälfte übernimmt die Rentenkasse. Besonders teuer wird es für Ruheständler mit höheren Einkünften.
Die Beitragsbemessungsgrenze, der Höchstbetrag zur Berechnung der Krankenkassenbeiträge, wurde ebenfalls angehoben – von 62.100 Euro auf 66.150 Euro. Wer über dieser Grenze liegt, muss künftig bis zu 1.120 Euro mehr pro Jahr für seine Krankenversicherung zahlen. Während die meisten Versicherten die höheren Kosten zu Jahresbeginn sofort zu spüren bekamen, greifen die neuen Abzüge für Rentner erst zwei Monate später – so sieht es das Gesetz vor.
Senioren mit Standardrente zahlen bis zu 255 Euro mehr im Jahr
Die Standardrente, auch Eckrente genannt, beträgt laut Deutscher Rentenversicherung derzeit 1.769,40 Euro im Monat. So viel erhält ein Ruheständler, der 45 Jahre lang Beiträge gezahlt und stets ein Durchschnittseinkommen erzielt hat. Durch die gestiegenen Krankenkassenbeiträge müssen Senioren mit Standardrente bis zu 255 Euro zusätzlich im Jahr zahlen.
"Bereits im vergangenen Jahr haben zahlreiche Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöht", sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. "Die steigenden Kosten für die Krankenversicherung stellen für viele Senioren eine zunehmende Belastung dar. Ohne Reformen und ohne eine effizientere Finanzplanung der Krankenkassen müssen gesetzlich Versicherte in Zukunft mit weiteren Erhöhungen rechnen."
Sonderkündigungsrecht: Kassenwechsel spart bis zu 847 Euro
Um das Haushaltsbudget schnell und wirksam zu entlasten, kann sich ein Wechsel der Krankenkasse lohnen. Bei den bundesweit geöffneten Krankenkassen liegt der Zusatzbeitrag derzeit zwischen 1,84 und 4,40 Prozent – ein erheblicher Kostenunterschied. Ein Wechsel von der teuersten zur günstigsten Krankenkasse bringt für Ruheständler mit Standardrente eine Ersparnis von 272 Euro pro Jahr. Rentner mit Einkünften über der Beitragsbemessungsgrenze können ihre Beiträge sogar um bis zu 847 Euro jährlich senken.
"Versicherte haben bei einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht", erklärt Wolfgang Schütz. "Auch wer seit mindestens zwölf Monaten bei seiner aktuellen Krankenkasse ist, kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende wechseln. Das bringt eine spürbare finanzielle Entlastung und erfordert keine Abstriche bei wichtigen Leistungen." Rund 95 Prozent der Kassenleistungen sind gesetzlich festgeschrieben und somit identisch.