Urteil: Schlägerei auf dem Heimweg kann Arbeitsunfall sein
Stand: 10.01.2018
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Stuttgart - Schlägt ein Kollege den anderen auf dem Heimweg, muss die Berufsgenossenschaft aufgrund eines Arbeitsunfalles einspringen. Auf diese Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Az.: L 1 U 1277/17) weist die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Der Fall: Arbeitsunfall oder persönlicher Streit?
Ein Arbeiter fuhr nach dem Einsatz auf einer Baustelle mit dem Firmentransporter zurück. Seine Aufgabe war es auch, mehrere Kollegen mit zurückzunehmen. Im Wagen kam es zum Streit, ob man wegen der verschwitzten Kleidung die Fenster öffnen oder besser die Zugluft vermeiden solle. Als der eine Kollege schließlich vom Fahrer abgesetzt wurde, eskalierte die Situation. Der Kollege öffnete die Beifahrertür, so dass der Fahrer aussteigen musste, um diese wieder zu schließen. Dabei griff ihn der Kollege an.
Der Fahrer wurde dabei schwer verletzt und der Täter später wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Berufsgenossenschaft lehnte gegenüber dem Fahrer die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab. Sie meinte, der Streit sei aus persönlichen Differenzen eskaliert.
Das Urteil: Versicherungsschutz greift
Das sah das Landessozialgericht anders. Der direkte Nachhauseweg von der Arbeitsstätte zur Wohnung stehe unter dem Schutz der gesetzlichen Wegeunfallversicherung. Dieser Schutz sei hier nicht unterbrochen worden. Die Ursachen des Streits seien nicht im privaten Bereich begründet gewesen, sondern in der versicherten Tätigkeit des Klägers als Fahrer.