TK fordert gleiche Preise für OPs in Kliniken und Praxen
Stand: 29.08.2017
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Berlin - Die Techniker Krankenkasse (TK) dringt auf gleiche Preise für vergleichbare medizinische Eingriffe im Krankenhaus und in Arztpraxen. "Bei diesen Leistungen muss endlich der Grundsatz "gleiches Geld für gleiche Leistung" gelten", erklärte der Leiter der Krankenhaus-Vertragsstrategie bei der TK, Jörg Manthey. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) wies dies mit dem Argument zurück: "Vergleichbar ist nicht gleich."
TK testet neues Vergütungsmodell
Manthey argumentierte, bei der Behandlung von Krampfadern etwa mache es qualitativ keinen Unterschied, ob der Eingriff im Krankenhaus oder in einer Praxis erfolge. Die TK startet deshalb in Thüringen ein neues Vergütungsmodell, das vorerst bei Leistenbrüchen, Kreuzbandverletzungen oder Krampfadern getestet werden soll.
Ein TK-Sprecher erläuterte, in Thüringen koste beispielsweise die ambulante Operation eines Leistenbruchs gut 600 Euro, ob in einer Arztpraxis oder im Krankenhaus. Werde der Leistenbruch aber stationär behandelt, koste er dort 2.000 bis 2.500 Euro. Künftig solle dieser Eingriff nun 1.600 Euro kosten, unabhängig davon, ob er stationär in einer Klinik oder ambulant in einer Arztpraxis vorgenommen werde.
Für die TK bleiben damit solche Eingriffe insgesamt genauso teuer wie vorher bei den beiden unterschiedlichen Tarifen. Sie erhofft sich davon aber eine optimierte Versorgung der Patienten und eine Reduzierung unnötiger Operationen. Der medizinische Bedarf und die Interessen der Patienten müssten über den Umfang und den Ort des Eingriffs entscheiden - Krankenhaus oder Arztpraxis.
Höhere Kosten bei stationärem Aufenthalt
DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum erklärte: "Die Techniker Krankenkasse verkennt, dass es hier nicht um gleiches Geld für gleiche Leistung geht." Bei Leistungen, die sowohl ambulant als auch stationär durchgeführt werden könnten, seien sehr oft die Begleiterkrankungen Grund für die stationäre Aufnahme. "Damit hat der Patient aber auch einen anderen Pflege- und Versorgungsbedarf."
Die TK wies darauf hin, dass sich bisher acht Kliniken, niedergelassene Operateure in der Region dieser Häuser sowie die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) an dem Projekt beteiligten. Es stehe jedoch auch anderen Einrichtungen offen.
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) signalisierte Unterstützung für das Modell. Dies sei "wichtig für die gute und wirtschaftliche Weiterentwicklung der Versorgung. Denn entscheidend für die Höhe der Vergütung muss sein, was für eine Behandlung der Patient bekommt und nicht, wo er behandelt wird. Das bedeutet dann auch, dass niedergelassene Ärzte nicht plötzlich auf Krankenhausniveau bezahlt werden sollten", sagte der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, Florian Lanz.